1. Dez 2014 / Publikationen

Fensterkostenrefundierung – ex post
Die eigenmächtige Durchführung von Erhaltungsmaßnahmen an allgemeinen Teilen der gemeinschaftlichen Liegenschaft durch einen einzelnen Wohnungseigentümer bereitet anfänglich nur selten Probleme: Der Wohnungseigentümer erhält sofort, was er wünscht, trägt bereitwillig die Kosten dafür und muss sich nicht weiter von seinen untätigen und oftmals kostenscheuen Nachbarn bremsen lassen. Erst Jahre später, nämlich spätestens dann, wenn der Wohnungseigentümergemeinschaft eine größere Gebäudesanierung ins Haus steht, erfährt die Debatte über die zuvor aufgewandten Kosten neuen Schwung. Wer aber hat diese letztlich zu tragen?