Dr. Bernhard Tonninger hat in der im Juli 2020 erschienenen Ausgabe der Fachzeitschrift “Österreichische Blätter für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht” (ÖBl) eine Entscheidungsanmerkung zum Urteil des OGH zu 4 Ob 84/19k mit dem Titel “Entgeltliche Hervorhebung in einem Verzeichnis von Psychotherapeuten” verfasst.
Dr. Bernhard Tonninger hat für den Fachverband der Buch- und Medienwirtschaft einen wichtigen Musterprozess beim Obersten Gerichtshof gewonnen (OGH, 24.10.2019 – 4 Ob 85/19g – T-Bücher).
De lege lata-Prüfung der Vergütungspflicht von Cloud-Services nach § 42 b Abs 1 UrhG
In der Ausgabe 01/20 der Zeitschrift „ecolex“ verfassten Mag. Dr. Markus Albrecht und Dr. Bernhard Tonninger einen Beitrag über die Frage, ob für Cloud-Services de lege lata eine Speichermedienvergütung eingehoben werden muss. Im Beitrag wird begründet, dass auch ein Analogieschluss oder eine (Wortlaut-)Interpretation zu keiner Vergütungspflicht von Cloud-Services nach § 42b Abs 1 UrhG führen kann. mehr
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