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Eilfall · Urheberrecht (Foto-Nutzung)

Foto-Abmahnung erhalten?
Nicht zahlen — zuerst prüfen lassen.

Sie haben ein Schreiben erhalten, in dem die Nutzung eines Fotos auf Ihrer Website, Facebook-Seite, in einem Newsletter oder auf einer Speisekarte beanstandet wird — typischerweise von der Kanzlei Steinmayr & Pitner Rechtsanwälte (Wien) im Auftrag des Rechtsschutzverbands der Fotografen Österreichs (RSV) oder einzelner Berufsfotografen? Die Forderungen beginnen meist bei rund € 3.000 und sind nach oben offen — wir haben bereits Abmahnungen mit Forderungen über € 15.000 bearbeitet. Wichtig ist, unmittelbar anwaltlichen Rat einzuholen.

  • Werktags rasch — spätestens 24 Stunden
  • Stundensatz € 380,- netto · typischer Gesamtaufwand 2h
Ausgezeichnet 2024 – 2026
  • TOP2026 DER STANDARD · Statista TOP-Anwaltskanzlei 2026 — Marken- & Wettbewerbsrecht
  • JUVE-Ranking IP/IT 2025 — gerankt: IP- und Urheberrecht JUVE-Ranking IP/IT Gerankt 2025 — IP-, Marken- & Urheberrecht
  • AI Awards 2024 — Leading Civil Litigation Lawyer of the Year, Austria AI Awards 2024 Leading Civil Litigation Lawyer of the Year — Austria

Wenn zunächst nur Auskunft zur Foto-Nutzung verlangt wird

In den meisten Fällen kommt sofort eine vielfach überhöhte Forderung mit konkreter Schadenersatzforderung. Manchmal beginnt es jedoch mit einem Schreiben, in dem die Gegenseite nur Auskunft zur Foto-Nutzung verlangt — wann, wo, wie lange, in welchem Kontext Sie das Bild verwendet haben. Hier ist besondere Vorsicht geboten: Was Sie schreiben, fließt unmittelbar in die spätere Schadensberechnung ein und kann gegen Sie verwendet werden.

Antworten Sie nicht eilig

Auch bei freundlichem Tonfall ist das Auskunftsbegehren Teil einer professionellen Abmahnungspraxis. Was harmlos aussieht, ist Beweissicherung für die Gegenseite.

Solche Fälle sind besonders gut lösbar

Wenn früh und richtig reagiert wird, lassen sich genau diese Konstellationen erfahrungsgemäß besonders gut für den Mandanten lösen — weil die Schadensberechnung der Gegenseite noch offen ist.

Vor jeder Antwort: anwaltliche Prüfung

Bevor Sie auf ein Auskunftsbegehren reagieren, holen Sie unmittelbar anwaltlichen Rat ein. Gemeinsam entwickeln wir die bestmögliche Strategie für Ihren konkreten Fall.

Vom ersten Anruf zur maßgeschneiderten Strategie und Lösung

Eine Foto-Abmahnung ist häufig mit knappen Fristen versehen und kann erhebliche Kostenrisiken auslösen. Die beigelegte Unterlassungs­erklärung sollte deshalb niemals ungeprüft unterzeichnet werden. Wir trennen die kostenfreie Erstauskunft klar von der weiteren anwaltlichen Bearbeitung — diese folgt erst, wenn Sie uns nach dem Gespräch tatsächlich beauftragen.

  1. 01

    Kostenlose Erstauskunft

    Sie rufen an, wir nehmen uns Zeit für eine kurze allgemeine Einschätzung — Plausibilität der Forderung, ungefähre Bandbreite, dringender Handlungsbedarf.

    Die Erstauskunft ist kostenfrei und unverbindlich. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie uns mit der weiteren Bearbeitung beauftragen.

  2. 02

    Aktenstudium & Sachverhaltsklärung

    Nach Beauftragung übermitteln Sie uns das Schreiben — Abmahnung oder Anfrage-Brief — sowie Hintergrund zur Bildnutzung (Quelle, Lizenzbeleg falls vorhanden, Veröffentlichungsort, Dauer, Reichweite). Auf dieser Basis prüfen wir Aktivlegitimation, die Forderungshöhe und den strategischen Reaktionsspielraum.

  3. 03

    Strategie & Unterlassungserklärung

    In den meisten Fällen ist eine modifizierte Unterlassungserklärung der wirtschaftlich klügste Weg. Sie räumt die Wiederholungsgefahr aus. Parallel klären wir die strategisch beste Antwort auf die Schadenersatzforderung — passend zu Ihrem konkreten Nutzungsumfang und Ihrer Risikobereitschaft.

  4. 04

    Außergerichtliche Lösung — und nur falls nötig: Gericht

    Ziel ist es, die Sache rasch, möglichst kostengünstig und außergerichtlich zu klären. Wenn die Gegenseite wider Erwarten doch die Gerichte anruft, vertreten wir Sie mit jahrzehntelanger Prozesserfahrung — vom Provisorialverfahren zur Abwehr Einstweiliger Verfügungen bis zum ordentlichen Gerichtsverfahren, notfalls durch alle Instanzen.

Honorar transparent — Erfolg realistisch

Wir machen keine Erfolgsversprechen — das wäre unseriös. Was wir Ihnen aber sagen können: aus unserer Erfahrung mit zahlreichen Foto-Abmahnungen lassen sich die wirtschaftlichen Folgen in der Regel deutlich reduzieren.

Honorar

Stundensatz € 380,- netto. Typischer Gesamtaufwand bei Standard-Abmahnungen: 2 Stunden. Darin enthalten ist die Analyse des Falls vor dem Hintergrund der konkreten Nutzung, die gemeinsame Festlegung der Strategie und die Erklärung aller Schritte und Handlungsalternativen sowie die Antwort an die Gegenseite samt Unterlassungserklärung.

Forderungs-Bandbreite

Aus unserer Praxis: Foto-Forderungen ab rund € 3.000,- — nach oben offen. Wir haben bereits Abmahnungen mit Forderungen über € 15.000,- bearbeitet. Hinzu kommen häufig Anwaltskosten und Verzugszinsen.

Strategisches Ziel

Möglichst wenig zahlen und das Risiko einer Klage minimieren. Welcher Weg dahin führt — modifizierte Unterlassungserklärung, abwartende Verteidigung oder gezielte Gegenargumentation — entscheiden wir gemeinsam mit Ihnen.

Wirtschaftliches Ergebnis

Unser Honorar plus die letztlich von Ihnen gezahlte Summe liegt für Sie in aller Regel spürbar unter der ursprünglichen Forderung — vor allem bei kurzer Nutzung, geringer Reichweite und höheren Ausgangsforderungen.

Wo solche Foto-Abmahnungen entstehen

Foto-Abmahnungen treffen Selbstständige, KMU, Restaurants, Vereine und Online-Shops gleichermaßen — überall dort, wo ein Bild zu Werbezwecken oder zur Bebilderung verwendet wurde, ohne dass eine Werknutzungsbewilligung des Berechtigten vorliegt.

Website & Online-Shop

Produktfotos, Stimmungsbilder, Header-Bilder oder Mitarbeiter-Fotos — häufig aus Suchmaschinen oder Pinterest übernommen, ohne dass die Quelle der Bildrechte geklärt wurde.

Facebook & Social Media

Bilder auf Facebook-Seiten, Instagram-Profilen oder LinkedIn-Posts. Auch lange zurückliegende Veröffentlichungen werden noch Jahre später abgemahnt.

Newsletter & Speisekarten

Bebilderung von E-Mail-Newslettern, Restaurant-Speisekarten oder Veranstaltungs-Flyern. Auch Druckwerke fallen unter das Urheberrecht.

Blog & redaktionelle Beiträge

Artikelbebilderung, redaktionelle Beiträge auf Unternehmens-Blogs oder Übernahme aus Medienartikeln ohne Lizenzrecherche.

Zwei spezialisierte Anwälte. Eine Telefonnummer.

Dr. Bernhard Tonninger und Mag. Dr. Markus Albrecht bei der gemeinsamen Mandatsarbeit
Ihre Ansprechpartner

Dr. Bernhard Tonninger

Rechtsanwalt · Gründungspartner

Über zwei Jahrzehnte praktische Erfahrung im Urheberrecht. Mitautor des Manz-Großkommentars urheber.recht (3. Aufl. 2023, Bearbeitung der §§ 3, 73–75, 85 und 90 UrhG); regelmäßige Anmerkungen zu höchstgerichtlichen Entscheidungen in ecolex und ÖBl. Laufende Vertretung in Urheberrechtsangelegenheiten sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.

Mag. Dr. Markus Albrecht

Rechtsanwalt · Partner

Partner mit Schwerpunkt im Marken-, Wettbewerbs- und Urheberrecht. Mitautor des Manz-Großkommentars urheber.recht (3. Aufl. 2023, Bearbeitung der §§ 66–72 UrhG); regelmäßige Beiträge zu urheberrechtlichen Themen. Starker Fokus auf urheberrechtliche Abmahnungen, urheberrechtliche Verträge und Fragen der Speichermedienvergütung (SMV). Laufende Vertretung in Urheberrechtsangelegenheiten sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.

In der Beratungspraxis sind beide Ihre Ansprechpartner; in komplexen und größeren Verfahren bündeln wir die Kräfte. Auch in der Urlaubszeit ist immer jemand für Sie erreichbar, der Ihren Fall kennt.

Was Mandanten zur Foto-Abmahnung wissen wollen

Wer schickt solche Foto-Abmahnungen — und ist die Forderung berechtigt?
In Österreich besonders aktiv ist die Kanzlei Steinmayr & Pitner Rechtsanwälte (Wien), regelmäßig im Auftrag des Rechtsschutzverbands der Fotografen Österreichs (RSV) oder einzelner Berufsfotografen. Die Gegenseite verfolgt lizenzlose Nutzungen von Lichtbildern systematisch — auf Websites, Facebook-Seiten, in Newslettern, auf Speisekarten und in Blogs. Ob die Forderung im Einzelfall berechtigt ist und ob die geltend gemachte Höhe angemessen ist, hängt von der konkreten Rechtekette und der Art Ihrer Nutzung ab — beides prüfen wir im Erstmandat.
Ich habe nur einen Brief mit Fragen zur Foto-Nutzung erhalten — was tun?
In den meisten Fällen kommt sofort eine vielfach überhöhte Forderung. Manchmal beginnt es als Sonderfall jedoch mit einem Schreiben, das nur Auskunft zur Foto-Nutzung verlangt — wann, wo, wie lange, in welchem Kontext Sie das Bild verwendet haben. Hier ist besondere Vorsicht geboten: Was Sie schreiben, fließt direkt in die spätere Schadensberechnung ein und kann gegen Sie verwendet werden. Antworten Sie bitte nicht ohne vorherige anwaltliche Prüfung. Solche Fälle lassen sich erfahrungsgemäß besonders gut für den Mandanten lösen, wenn früh und richtig reagiert wird.
Wie hoch sind die geforderten Summen typischerweise?
Die Bandbreite beginnt meist bei rund € 3.000,- und ist nach oben offen — wir haben in unserer Praxis bereits Abmahnungen mit Forderungen über € 15.000,- bearbeitet. Die Höhe hängt insbesondere von der Anzahl der verwendeten Fotos, der Nutzungsdauer, dem konkreten Fotografen und der Reichweite der Nutzung ab. Hinzu kommen regelmäßig Anwaltskosten und Verzugszinsen.
Was kostet eine Beratung bei Tonninger Schermaier & Partner?
Eine kurze allgemeine Erstauskunft am Telefon ist kostenfrei. Für die konkrete Beratung vereinbaren wir vielfach eine Pauschale auf Basis unseres Stundensatzes von € 380,- netto/Stunde. Bei einem typischen Gesamtaufwand von 2 Stunden liegt diese Pauschale bei rund € 760,- netto. Darin enthalten ist die Analyse des Falls vor dem Hintergrund der konkreten Nutzung, die gemeinsame Festlegung der Strategie und die Erklärung aller Schritte und Handlungsalternativen sowie die Antwort an die Gegenseite samt Unterlassungserklärung.
Soll ich einfach zahlen, um die Sache schnell loszuwerden?
Bitte nicht ohne Prüfung. Foto-Abmahnungen werden vielfach mit einem überhöhten analogen Lizenzentgelt berechnet — gerade bei kurzer Nutzung, geringer Reichweite oder unklarer Rechtekette. Wer zahlt, ohne zu prüfen, zahlt nach unserer Erfahrung in aller Regel zu viel. Mit der richtigen Strategie lassen sich die wirtschaftlichen Folgen für Sie in vielen Fällen deutlich reduzieren.
Was ist eine modifizierte Unterlassungserklärung?
Ein verbindliches Schuldversprechen, die beanstandete Handlung — hier: lizenzlose Verwendung des Fotos — künftig zu unterlassen, sanktioniert mit einer angemessenen Vertragsstrafe. Wir formulieren sie so, dass sie nur das tatsächlich abgemahnte Verhalten erfasst und nicht jede zukünftige Bildnutzung gefährdet. Mit einer rechtsverbindlichen Unterlassungserklärung ist die Wiederholungsgefahr regelmäßig ausgeräumt. Die Frage der Schadenshöhe wird im Anschluss strategisch geklärt — abhängig von Nutzungsumfang und Risikobereitschaft.
Was passiert, wenn ich nicht oder zu spät reagiere?
Die Gegenseite kann Klage einbringen, oft verbunden mit einem Antrag auf einstweilige Verfügung. Sie sehen sich dann nicht nur der ursprünglichen Forderung, sondern auch eigenen und gegnerischen Anwalts- und Gerichtskosten gegenüber — die Gesamtrechnung liegt schnell deutlich über der ursprünglichen Vergleichssumme. Genau das wollen wir verhindern.
Welche Erfolgsaussichten habe ich auf Reduktion?
In unserer langjährigen Praxis lassen sich die wirtschaftlichen Folgen für unsere Mandanten in den meisten Fällen deutlich reduzieren — wie weit, hängt vom konkreten Nutzungsumfang, der Aktivlegitimation und Ihrer Risikobereitschaft ab.

Frist im Nacken?

Greifen Sie zum Telefon — wir besprechen Ihre Optionen sofort. Eine erste Einschätzung kostet nichts.