Antworten Sie nicht eilig
Auch bei freundlichem Tonfall ist das Auskunftsbegehren Teil einer professionellen Abmahnungspraxis. Was harmlos aussieht, ist Beweissicherung für die Gegenseite.
Sie haben ein Schreiben erhalten, in dem die Nutzung eines Fotos auf Ihrer Website, Facebook-Seite, in einem Newsletter oder auf einer Speisekarte beanstandet wird — typischerweise von der Kanzlei Steinmayr & Pitner Rechtsanwälte (Wien) im Auftrag des Rechtsschutzverbands der Fotografen Österreichs (RSV) oder einzelner Berufsfotografen? Die Forderungen beginnen meist bei rund € 3.000 und sind nach oben offen — wir haben bereits Abmahnungen mit Forderungen über € 15.000 bearbeitet. Wichtig ist, unmittelbar anwaltlichen Rat einzuholen.
JUVE-Ranking IP/IT Gerankt 2025 — IP-, Marken- & Urheberrecht
AI Awards 2024 Leading Civil Litigation Lawyer of the Year — Austria In den meisten Fällen kommt sofort eine vielfach überhöhte Forderung mit konkreter Schadenersatzforderung. Manchmal beginnt es jedoch mit einem Schreiben, in dem die Gegenseite nur Auskunft zur Foto-Nutzung verlangt — wann, wo, wie lange, in welchem Kontext Sie das Bild verwendet haben. Hier ist besondere Vorsicht geboten: Was Sie schreiben, fließt unmittelbar in die spätere Schadensberechnung ein und kann gegen Sie verwendet werden.
Auch bei freundlichem Tonfall ist das Auskunftsbegehren Teil einer professionellen Abmahnungspraxis. Was harmlos aussieht, ist Beweissicherung für die Gegenseite.
Wenn früh und richtig reagiert wird, lassen sich genau diese Konstellationen erfahrungsgemäß besonders gut für den Mandanten lösen — weil die Schadensberechnung der Gegenseite noch offen ist.
Bevor Sie auf ein Auskunftsbegehren reagieren, holen Sie unmittelbar anwaltlichen Rat ein. Gemeinsam entwickeln wir die bestmögliche Strategie für Ihren konkreten Fall.
Eine Foto-Abmahnung ist häufig mit knappen Fristen versehen und kann erhebliche Kostenrisiken auslösen. Die beigelegte Unterlassungserklärung sollte deshalb niemals ungeprüft unterzeichnet werden. Wir trennen die kostenfreie Erstauskunft klar von der weiteren anwaltlichen Bearbeitung — diese folgt erst, wenn Sie uns nach dem Gespräch tatsächlich beauftragen.
Sie rufen an, wir nehmen uns Zeit für eine kurze allgemeine Einschätzung — Plausibilität der Forderung, ungefähre Bandbreite, dringender Handlungsbedarf.
Die Erstauskunft ist kostenfrei und unverbindlich. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie uns mit der weiteren Bearbeitung beauftragen.
Nach Beauftragung übermitteln Sie uns das Schreiben — Abmahnung oder Anfrage-Brief — sowie Hintergrund zur Bildnutzung (Quelle, Lizenzbeleg falls vorhanden, Veröffentlichungsort, Dauer, Reichweite). Auf dieser Basis prüfen wir Aktivlegitimation, die Forderungshöhe und den strategischen Reaktionsspielraum.
In den meisten Fällen ist eine modifizierte Unterlassungserklärung der wirtschaftlich klügste Weg. Sie räumt die Wiederholungsgefahr aus. Parallel klären wir die strategisch beste Antwort auf die Schadenersatzforderung — passend zu Ihrem konkreten Nutzungsumfang und Ihrer Risikobereitschaft.
Ziel ist es, die Sache rasch, möglichst kostengünstig und außergerichtlich zu klären. Wenn die Gegenseite wider Erwarten doch die Gerichte anruft, vertreten wir Sie mit jahrzehntelanger Prozesserfahrung — vom Provisorialverfahren zur Abwehr Einstweiliger Verfügungen bis zum ordentlichen Gerichtsverfahren, notfalls durch alle Instanzen.
Wir machen keine Erfolgsversprechen — das wäre unseriös. Was wir Ihnen aber sagen können: aus unserer Erfahrung mit zahlreichen Foto-Abmahnungen lassen sich die wirtschaftlichen Folgen in der Regel deutlich reduzieren.
Stundensatz € 380,- netto. Typischer Gesamtaufwand bei Standard-Abmahnungen: 2 Stunden. Darin enthalten ist die Analyse des Falls vor dem Hintergrund der konkreten Nutzung, die gemeinsame Festlegung der Strategie und die Erklärung aller Schritte und Handlungsalternativen sowie die Antwort an die Gegenseite samt Unterlassungserklärung.
Aus unserer Praxis: Foto-Forderungen ab rund € 3.000,- — nach oben offen. Wir haben bereits Abmahnungen mit Forderungen über € 15.000,- bearbeitet. Hinzu kommen häufig Anwaltskosten und Verzugszinsen.
Möglichst wenig zahlen und das Risiko einer Klage minimieren. Welcher Weg dahin führt — modifizierte Unterlassungserklärung, abwartende Verteidigung oder gezielte Gegenargumentation — entscheiden wir gemeinsam mit Ihnen.
Unser Honorar plus die letztlich von Ihnen gezahlte Summe liegt für Sie in aller Regel spürbar unter der ursprünglichen Forderung — vor allem bei kurzer Nutzung, geringer Reichweite und höheren Ausgangsforderungen.
Foto-Abmahnungen treffen Selbstständige, KMU, Restaurants, Vereine und Online-Shops gleichermaßen — überall dort, wo ein Bild zu Werbezwecken oder zur Bebilderung verwendet wurde, ohne dass eine Werknutzungsbewilligung des Berechtigten vorliegt.
Produktfotos, Stimmungsbilder, Header-Bilder oder Mitarbeiter-Fotos — häufig aus Suchmaschinen oder Pinterest übernommen, ohne dass die Quelle der Bildrechte geklärt wurde.
Bilder auf Facebook-Seiten, Instagram-Profilen oder LinkedIn-Posts. Auch lange zurückliegende Veröffentlichungen werden noch Jahre später abgemahnt.
Bebilderung von E-Mail-Newslettern, Restaurant-Speisekarten oder Veranstaltungs-Flyern. Auch Druckwerke fallen unter das Urheberrecht.
Artikelbebilderung, redaktionelle Beiträge auf Unternehmens-Blogs oder Übernahme aus Medienartikeln ohne Lizenzrecherche.
Greifen Sie zum Telefon — wir besprechen Ihre Optionen sofort. Eine erste Einschätzung kostet nichts.