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Eilfall · Foto-Abmahnung (PNG.Pixel)

Abmahnung wegen eines Bildes?
Nicht zahlen, nicht ungeprüft unterschreiben.

Die PNG.Pixel GA.GmbH mahnt derzeit die Nutzung von Bildern ab — häufig Motive für Urlaubs-, Advents-, Weihnachts- oder Ostergrüße auf Websites und in sozialen Netzwerken. Wir prüfen die Berechtigung der Forderung und die Höhe und antworten fristgerecht für Sie.

  • Werktags rasch — spätestens 24 Stunden
  • Bei zugestellter Klage: bitte sofort anrufen (Fristen!)
Ausgezeichnet 2024 – 2026
  • TOP2026 DER STANDARD · Statista TOP-Anwaltskanzlei 2026 — Marken- & Wettbewerbsrecht
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Wie diese Abmahnungen ablaufen

Diese Abmahnungen folgen einem wiederkehrenden Muster. Wer es kennt, reagiert ruhiger und klüger — und vermeidet die typischen Fehler, die teuer werden.

Rechteinhaberin

Hinter den Schreiben steht die PNG.Pixel GA.GmbH mit Sitz in Villach. Sie macht Rechte an Lichtbildern geltend; durchgesetzt werden die Ansprüche über eine beauftragte Rechtsanwaltskanzlei. Ob die Forderung im Einzelfall berechtigt ist, hängt von der Art Ihrer Nutzung und der Höhe des geforderten Entgelts ab.

Worum es typischerweise geht

Ein Bild wurde ohne Lizenz verwendet — häufig ein saisonales Grußmotiv zu Urlaub, Advent, Weihnachten oder Ostern, eingesetzt auf der Website, in einem Newsletter oder in einem Social-Media-Beitrag. Auch einfache Lichtbilder sind nach §§ 73 ff. UrhG geschützt, auch ohne ©-Hinweis und auch dann, wenn das Bild in der Google-Bildersuche leicht auffindbar war.

Was gefordert wird

Gefordert wird typischerweise ein Bündel: Unterlassung, Auskunft über Umfang und Dauer der Nutzung samt Rechnungslegung, eine Entschädigungsleistung für die urheberrechtswidrige Verwendung, Zinsen sowie der Ersatz der Kosten der anwaltlichen Intervention. Die Fristen sind kurz — rund zwei Wochen ab Zustellung.

Auch Klage möglich

Reagiert man nicht oder unbedacht, kann die Sache vor Gericht landen; im Streitfall wird regelmäßig auch ein Veröffentlichungsbegehren in Aussicht gestellt. Auch dann bestehen noch Spielräume für eine wirtschaftlich vernünftige Lösung — und wir vertreten Sie nötigenfalls durch alle Instanzen.

Der eigentliche Hebel: der Unterlassungsanspruch

Wer ein solches Schreiben erhält, schaut zuerst auf den Betrag. Das ist verständlich — aber es ist nicht der Punkt, an dem sich der Fall entscheidet. Neben der Zahlung wird eine Unterlassungserklärung verlangt, und dieser Unterlassungsanspruch kann eigenständig gerichtlich geltend gemacht werden.

Streitwert € 57.000,-

Mit diesem Wert wird der Unterlassungsanspruch bei Urheberrechtsverletzungen üblicherweise bewertet. Das Prozesskostenrisiko bemisst sich am Streitwert — nicht an der ursprünglich geforderten Summe. Es übersteigt die Forderung damit um ein Vielfaches.

Warum Zahlen allein nicht genügt

Wer nur über den Betrag verhandelt oder die Zahlungsaufforderung ignoriert, lässt die eigentliche Gefahr unberührt. Erst wenn die Wiederholungsgefahr zuverlässig beseitigt ist, verliert der Unterlassungsanspruch seine Grundlage.

Die richtige Erklärung

Sie muss die Wiederholungsgefahr ausräumen, darf aber nicht weiter reichen als nötig. Eine zu weit gefasste Erklärung bindet auf Jahre und über den Anlassfall hinaus; eine zu eng gefasste räumt die Gefahr nicht aus und lädt zur Klage ein.

Worauf wir hinarbeiten

Aus zahlreichen Verfahren in diesem Bereich wissen wir, worauf es ankommt: die Erklärung so zu formulieren und die Antwort so aufzubauen, dass ein gerichtliches Vorgehen für die Gegenseite wirtschaftlich wenig sinnvoll wird. Das ist der Punkt, an dem sich anwaltliche Unterstützung in aller Regel bezahlt macht — nicht beim Feilschen um einige hundert Euro.

Warum es fast immer Grußmotive sind

Es trifft selten die aufwendig geplante Social-Media-Kampagne. Es trifft den Beitrag, der zwischen Tür und Angel entsteht: Der Advent steht vor der Tür, es soll noch schnell etwas Weihnachtliches auf die Website oder die Facebook-Seite, jemand sucht kurz nach einem passenden Bild — und nimmt das erstbeste, das gut aussieht. Niemand denkt sich etwas dabei. Genau das ist der Punkt, an dem das Problem entsteht.

Auffindbar heißt nicht verwendbar

Dass ein Bild in der Bildersuche auftaucht und sich mit zwei Klicks speichern lässt, sagt über dessen Verwendbarkeit nichts aus. Lichtbilder sind auch dann geschützt, wenn kein ©-Zeichen dabeisteht, wenn die Quelle nicht erkennbar ist und wenn das Motiv beliebig wirkt.

Auch das schlichte Motiv ist geschützt

Ein weihnachtlich dekorierter Holztisch ist urheberrechtlich nicht weniger geschützt als ein aufwendiges Porträt. Für den Schutz eines Lichtbilds kommt es weder auf künstlerischen Anspruch noch auf den Anlass der Veröffentlichung an.

Grußbeiträge bleiben online

Niemand löscht den Weihnachtsgruß im Jänner. Die Nutzung läuft weiter — und mit ihr die Dauer, die später in die Berechnung der Forderung einfließt. Ältere saisonale Beiträge sind deshalb der häufigste Anknüpfungspunkt.

Ein Fehler, der Tausenden passiert

Wer eine solche Abmahnung erhält, hat meist nichts Böses getan, sondern in einem unbedachten Moment einen Fehler gemacht. Das ändert nichts an der rechtlichen Ausgangslage — wohl aber an der Frage, wie man damit umgeht. Panik ist ebenso wenig angebracht wie vorschnelles Unterschreiben.

Vom ersten Anruf zur maßgeschneiderten Strategie und Lösung

Diese Abmahnungen sind mit knappen Fristen versehen und können erhebliche Kostenrisiken auslösen. Die beigelegte Unterlassungserklärung sollte deshalb niemals ungeprüft unterzeichnet werden. Wir trennen die kostenfreie Erstauskunft klar von der weiteren anwaltlichen Bearbeitung — diese folgt erst, wenn Sie uns nach dem Gespräch tatsächlich beauftragen.

  1. 01

    Kostenlose Erstauskunft

    Sie rufen an, wir nehmen uns Zeit für eine kurze allgemeine Einschätzung — Plausibilität der Forderung, ungefähre Bandbreite, dringender Handlungsbedarf, Stadium (Abmahnung oder Klage).

    Die Erstauskunft ist kostenfrei und unverbindlich. Erst danach entscheiden Sie, wie Sie weiter vorgehen möchten.

  2. 02

    Prüfung der Abmahnung — € 200,- netto

    Wir sehen uns das konkrete Schreiben im Detail an, besprechen es mit Ihnen durch und zeigen Ihnen Ihre Handlungsalternativen samt Chancen und Risiken auf. Danach wissen Sie, woran Sie sind — und entscheiden in Ruhe, ob wir für Sie tätig werden sollen.

  3. 03

    Strategie & Unterlassungserklärung

    In vielen Fällen ist eine modifizierte Unterlassungserklärung der wirtschaftlich klügste Weg. Sie räumt die Wiederholungsgefahr aus. Parallel klären wir die strategisch beste Antwort auf die Geldforderung — passend zu Ihrem konkreten Nutzungsumfang und Ihrer Risikobereitschaft.

  4. 04

    Außergerichtliche Lösung — und falls nötig: Gericht

    Ziel ist es, die Sache rasch, möglichst kostengünstig und außergerichtlich zu klären. Ist bereits eine Klage zugestellt oder ruft die Gegenseite die Gerichte an, vertreten wir Sie mit jahrzehntelanger Prozesserfahrung — vom Provisorialverfahren bis zum ordentlichen Gerichtsverfahren, notfalls durch alle Instanzen.

Honorar transparent — Erfolg realistisch

Wir machen keine Erfolgsversprechen — das wäre unseriös. Was wir Ihnen aber sagen können: Wir halten die Kosten von Anfang an nachvollziehbar, und der Einstieg ist bewusst niedrig gehalten, damit niemand aus Sorge vor den Anwaltskosten falsch reagiert.

Erste telefonische Auskunft

Kostenfrei. Eine kurze allgemeine Einschätzung am Telefon kostet nichts. Sie erfahren, ob und wie dringend Handlungsbedarf besteht.

Prüfung Ihrer Abmahnung

Pauschal € 200,- netto. Wir sehen uns das konkrete Schreiben im Detail an, besprechen es mit Ihnen durch und zeigen Ihnen Ihre Handlungsalternativen samt Chancen und Risiken auf. Danach entscheiden Sie in Ruhe, ob wir für Sie tätig werden sollen.

Anwaltliches Einschreiten

Stundensatz € 380,- netto. Beauftragen Sie uns anschließend, kommen wir erfahrungsgemäß vielfach mit rund zwei Stunden aus. Darin enthalten sind die Festlegung der Strategie, die Formulierung der modifizierten Unterlassungserklärung und die Antwort an die Gegenseite. Bei zugestellter Klage richtet sich der Aufwand nach dem Verfahren.

Zur Einordnung

Gemessen an einer Forderung von rund 4.000 Euro und einem Unterlassungsanspruch, der mit 57.000 Euro bewertet wird, ist das eine überschaubare Investition — und der Punkt, an dem sich die Weichen stellen.

Foto-Abmahnung — der Überblick

Abmahnungen wegen Bildern kommen von unterschiedlichen Absendern. Den breiteren Überblick finden Sie hier: Foto-Abmahnung erhalten — was tun? Wie Sie Bilder von vornherein rechtssicher einsetzen, erklärt unser Beitrag Bilder und Fotos rechtssicher nutzen.

Zwei spezialisierte Anwälte. Eine Telefonnummer.

Dr. Bernhard Tonninger und Mag. Dr. Markus Albrecht bei der gemeinsamen Mandatsarbeit
Ihre Ansprechpartner

Dr. Bernhard Tonninger

Rechtsanwalt · Partner

Über zwei Jahrzehnte praktische Erfahrung im Urheberrecht. Mitautor des Manz-Großkommentars urheber.recht (3. Aufl. 2023, Bearbeitung u. a. der §§ 73–75 UrhG — also genau der Bestimmungen zum Lichtbildschutz); regelmäßige Anmerkungen zu höchstgerichtlichen Entscheidungen in ecolex und ÖBl. Laufende Vertretung in Urheberrechtsangelegenheiten sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.

Mag. Dr. Markus Albrecht

Rechtsanwalt · Partner

Partner mit Schwerpunkt im Marken-, Wettbewerbs- und Urheberrecht. Mitautor des Manz-Großkommentars urheber.recht (3. Aufl. 2023, Bearbeitung der §§ 66–72 UrhG); regelmäßige Beiträge zu urheberrechtlichen Themen. Starker Fokus auf urheberrechtliche Abmahnungen und urheberrechtliche Verträge. Laufende Vertretung in Urheberrechtsangelegenheiten sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.

In der Beratungspraxis sind beide Ihre Ansprechpartner; in komplexen und größeren Verfahren bündeln wir die Kräfte. Auch in der Urlaubszeit ist immer jemand für Sie erreichbar, der Ihren Fall kennt.

Was Mandanten zur PNG.Pixel-Abmahnung wissen wollen

Wer steht hinter der Abmahnung?
Die Schreiben gehen auf die PNG.Pixel GA.GmbH mit Sitz in Villach zurück, die Rechte an Lichtbildern geltend macht. Durchgesetzt werden die Ansprüche über eine beauftragte Rechtsanwaltskanzlei. Ob die Forderung im Einzelfall berechtigt ist, hängt von der Art Ihrer Nutzung und der Höhe des geforderten Entgelts ab. Genau das prüfen wir im Erstmandat — eine pauschale Antwort gibt es hier nicht.
Ich habe das Bild frei im Internet gefunden — muss ich trotzdem zahlen?
Dass ein Bild über eine Suchmaschine auffindbar ist, bedeutet nicht, dass es frei verwendet werden darf. Lichtbilder sind nach §§ 73 ff. UrhG geschützt, auch ohne ©-Hinweis. Wer ein fremdes Bild ohne Lizenz auf einer Website, in einem Inserat, Blog oder Social-Media-Beitrag verwendet, kann grundsätzlich auf Unterlassung und ein angemessenes Entgelt in Anspruch genommen werden. Entscheidend ist, was im konkreten Fall tatsächlich gilt — und das prüfen wir.
Reicht es, wenn ich das Bild einfach lösche?
Das Löschen ist sinnvoll, beseitigt aber für sich allein weder die geltend gemachte Wiederholungsgefahr noch den bereits entstandenen Entgelt- bzw. Schadenersatzanspruch. Die Gegenseite verlangt deshalb regelmäßig zusätzlich eine Unterlassungserklärung und eine Zahlung. Bitte handeln Sie hier nicht ohne Prüfung — eine unbedacht abgegebene Erklärung kann Sie weit über den konkreten Fall hinaus binden.
Wie hoch sind die geforderten Summen typischerweise?
Nach den uns vorliegenden Schreiben liegt die Gesamtforderung regelmäßig bei rund 4.000 Euro. Sie setzt sich aus mehreren Positionen zusammen: einer Entschädigungsleistung für die urheberrechtswidrige Verwendung, Zinsen seit Fälligkeit sowie dem Ersatz der Kosten der anwaltlichen Intervention. Bemerkenswert ist die Gewichtung — die Interventionskosten machen einen erheblichen Teil der Gesamtsumme aus, in den uns bekannten Fällen nahezu die Hälfte. Ob die einzelnen Positionen dem Grunde und der Höhe nach berechtigt sind, ist genau der Punkt, an dem sich eine Prüfung wirtschaftlich auszahlt.
Was ist eine modifizierte Unterlassungserklärung?
Ein verbindliches Schuldversprechen, die beanstandete Handlung — hier: die lizenzlose Nutzung des Lichtbilds — künftig zu unterlassen, sanktioniert mit einer angemessenen Vertragsstrafe. Wir formulieren sie so, dass sie nur das tatsächlich abgemahnte Verhalten erfasst und nicht weiter reicht als nötig. Mit einer rechtsverbindlichen Erklärung ist die Wiederholungsgefahr regelmäßig ausgeräumt. Die Höhe der Zahlung wird im Anschluss strategisch geklärt.
Was kostet eine Beratung bei Tonninger Schermaier & Partner?
Wir arbeiten in drei Stufen. Eine kurze allgemeine Auskunft am Telefon ist kostenfrei. Für die konkrete Prüfung Ihrer Abmahnung — wir sehen uns das Schreiben im Detail an, besprechen es mit Ihnen durch und zeigen die Handlungsalternativen auf — verrechnen wir pauschal € 200,- netto. Erst wenn Sie uns danach mit dem anwaltlichen Einschreiten beauftragen, gilt unser Stundensatz von € 380,- netto; erfahrungsgemäß kommen wir dabei vielfach mit rund zwei Stunden aus. Sie behalten damit in jedem Schritt die Kontrolle über die Kosten.
Was passiert, wenn ich nicht oder zu spät reagiere?
Im außergerichtlichen Stadium kann die Gegenseite Klage einbringen; im Streitfall wird zusätzlich regelmäßig ein Veröffentlichungsbegehren angekündigt. Ist eine Klage bereits zugestellt, drohen bei Fristversäumnis ein Versäumungsurteil und die volle Forderung samt gegnerischen Anwalts- und Gerichtskosten. Bitte rufen Sie in diesem Fall umgehend an und halten Sie das Schreiben bzw. die Klage und das Zustelldatum bereit.

Zum Vertiefen: Foto-Abmahnung — Überblick · Abmahnung erhalten — die ersten Schritte

Abmahnung der PNG.Pixel GA.GmbH erhalten?

Wir prüfen insbesondere Berechtigung und Höhe — und antworten fristgerecht. Werktags reagieren wir rasch, spätestens innerhalb von 24 Stunden. Direkt mit Dr. Tonninger oder Dr. Albrecht.