Warum werde gerade ich wegen „Sunny Bossa“ abgemahnt?
Weil sich die Welle nach unseren Informationen gezielt gegen Verwendungen dieses einen Musikstücks richtet. Der Titel ist in der Musikbibliothek von Instagram auswählbar und findet sich deshalb in sehr vielen Reels; über die Audio-Suche der Plattform lassen sich diese Verwendungen leicht auffinden. Ob die Forderung im Einzelfall berechtigt ist — und vor allem, ob die verlangte Lizenzforderung der Höhe nach angemessen ist —, prüfen wir im Erstmandat.
Ich habe den Song aus der Musikbibliothek von Instagram gewählt — war das nicht erlaubt?
Die Musikbibliothek deckt nach den Bedingungen der Plattform nur die persönliche, nicht-kommerzielle Nutzung ab. Sobald ein Reel werblich, gewerblich oder im Unternehmenskontext erscheint, kann die Lizenzdeckung wegfallen — auch bei Selbstständigen, deren Profil privat wirkt. Wo die Grenze im konkreten Fall verläuft, hängt von Kontoart, Inhalt und Zweck des Beitrags ab. Das ist einer der ersten Punkte, die wir prüfen.
Wie hoch sind die Forderungen — und sind sie angemessen?
Nach den uns vorliegenden Schreiben liegt die Gesamtforderung bei rund € 11.000,-: eine Entschädigung von € 8.800,- samt Zinsen und dazu die Kosten der anwaltlichen Intervention, die im Einzelfall auch höher ausfallen können. Die Entschädigung soll sich an einer angemessenen Lizenz orientieren. Ob für ein instrumentales Hintergrundstück, das in unzähligen Reels läuft, am Markt tatsächlich Beträge in dieser Größenordnung bezahlt werden, ist zu hinterfragen. Wer zahlt, ohne zu prüfen, zahlt nach unserer Erfahrung in aller Regel zu viel.
Reicht es, das Reel zu löschen?
Das Löschen ist sinnvoll, beseitigt aber für sich allein weder die geltend gemachte Wiederholungsgefahr noch den bereits entstandenen Entgelt- bzw. Schadenersatzanspruch. Sichern Sie vorher die Statistik des Reels — Veröffentlichungsdatum, Aufrufe, Reichweite — per Screenshot; diese Daten sind für die Beurteilung der Forderung wichtig. Und bitte geben Sie keine Unterlassungserklärung ohne Prüfung ab: Eine unbedacht abgegebene Unterlassungserklärung kann Sie weit über den konkreten Fall hinaus binden.
Muss ich die Unterlassungserklärung wirklich auf meinem Profil veröffentlichen?
Das Schreiben verlangt, die Unterlassungserklärung zusätzlich zwei Wochen lang im eigenen Medium zu veröffentlichen — auf eigene Kosten und in vorgegebener Größe. Hintergrund ist die Rechtsprechung, wonach eine Unterlassungserklärung die Wiederholungsgefahr nur dann ausräumt, wenn sie dem Verletzten im Wesentlichen bietet, was er auch mit einem Urteil erreichen könnte; dazu kann eine Veröffentlichung gehören. Ob sie im konkreten Fall berechtigt ist und in welcher Form, ist genau zu prüfen. Bitte veröffentlichen Sie nichts, bevor das geklärt ist.
Was kostet eine Beratung bei Tonninger Schermaier & Partner?
Wir arbeiten in drei Stufen. Eine kurze allgemeine Auskunft am Telefon ist kostenfrei. Für die konkrete Prüfung Ihrer Abmahnung — wir sehen uns das Schreiben im Detail an, besprechen es mit Ihnen durch und zeigen die Handlungsalternativen auf — verrechnen wir pauschal € 200,- netto. Erst wenn Sie uns danach mit dem anwaltlichen Einschreiten beauftragen, gilt unser Stundensatz von € 380,- netto; erfahrungsgemäß kommen wir dabei vielfach mit rund zwei Stunden aus. Sie behalten damit in jedem Schritt die Kontrolle über die Kosten.
Was passiert, wenn ich nicht oder zu spät reagiere?
Nach Ablauf der Frist wird die Klage angekündigt — auch hinsichtlich des Unterlassungsanspruchs, der mit € 57.000,- bewertet wird. Ist eine Klage bereits zugestellt, drohen bei Fristversäumnis ein Versäumungsurteil und die volle Forderung samt gegnerischen Anwalts- und Gerichtskosten. Bitte rufen Sie in diesem Fall umgehend an und halten Sie das Schreiben bzw. die Klage und das Zustelldatum bereit.