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Urheberrecht · Durchsetzung, Verträge, Lizenzen

Anwalt für Urheberrecht in Wien.
Rechte durchsetzen, Verträge sicher gestalten.

Wir setzen Rechte an Fotografien, Texten, Musik, Film und Software durch — außergerichtlich und vor Gericht — und gestalten die Verträge, mit denen diese Rechte lizenziert, übertragen und abgesichert werden. Ein eigener Schwerpunkt ist die Vertretung in Angelegenheiten der Speichermedienvergütung.

Oder haben Sie eine Abmahnung erhalten? Dafür haben wir eigene Seiten mit speziellen Informationen: Urheberrechtsabmahnung · Foto-Abmahnung · Musik-Abmahnung auf Social Media

  • Kurze Ersteinschätzung kostenfrei — werktags rasch
  • Mitautoren des Manz-Großkommentars urheber.recht

Wenn Ihre Rechte verletzt werden

Ein Foto taucht ungefragt auf einer fremden Website auf, ein Text wird kopiert, eine Melodie in einem Werbespot verwendet, Software ohne Lizenz eingesetzt. Was dann zählt, ist Schnelligkeit — und die richtige Reihenfolge der Schritte.

Sachverhalt sichern

Am Anfang steht die Beweislage: Wann war die Verletzung online, in welchem Umfang, auf welchen Kanälen? Wir sichern den Stand, bevor er verschwindet, und klären die Rechtekette auf Ihrer Seite — wer welche Rechte hält, ist im Streitfall die erste Frage des Gerichts.

Abmahnung und Unterlassungserklärung

In vielen Fällen genügt ein sauber aufgesetztes Aufforderungsschreiben. Es muss die Verletzung präzise beschreiben, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung verlangen und kann die Ansprüche auf Auskunft, Beseitigung und angemessenes Entgelt/Schadenersatz gleich mitführen.

Einstweilige Verfügung

Wenn es eilt, ist die einstweilige Verfügung das schärfste Mittel: Sie stoppt die Nutzung binnen kurzer Zeit. Dafür braucht es einen belegten Sachverhalt und einen schlüssigen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung. Wir führen solche Provisorialverfahren regelmäßig — auf beiden Seiten des Tisches, was die Einschätzung der Gegenseite deutlich vereinfacht.

Geld: Entgelt, Schadenersatz, Gewinn

Das österreichische Urheberrechtsgesetz kennt mehrere Wege: das angemessene Entgelt, den Schadenersatz — bei Verschulden insbesondere das Doppelte des angemessenen Entgelts — und die Herausgabe des Gewinns. Welcher Weg der beste ist, entscheidet sich an der konkreten Nutzung. Dazu kommen Auskunft und Rechnungslegung, um den Umfang überhaupt feststellbar zu machen, und in geeigneten Fällen die Urteilsveröffentlichung.

Typische Mandanten in diesem Bereich: Fotografinnen und Fotografen, Musikerinnen und Musiker, Autorinnen und Autoren, Content-Provider, Agenturen, Verlage, Musik- und Filmproduzenten, Softwareentwickler — und Unternehmen, deren Inhalte übernommen wurden.

Verträge und Lizenzen

Die meisten Urheberrechtsstreitigkeiten entstehen nicht aus bösem Willen, sondern aus unklaren Verträgen. Wer vorher sauber regelt, was eingeräumt wird und was nicht, spart sich den Streit — oder gewinnt ihn.

Lizenzverträge gestalten

Was wird eingeräumt: eine Werknutzungsbewilligung oder ein ausschließliches Werknutzungsrecht? Für welches Gebiet, welche Dauer, welche Medien? Diese Unterscheidung entscheidet darüber, ob Sie Ihr Werk weiter verwerten dürfen — und ob Sie gegen Dritte überhaupt vorgehen können.

Auftrag und Agentur

Wer eine Fotoproduktion, ein Logo, eine Website oder eine Software beauftragt, erwirbt nicht automatisch alle Rechte daran. Umgekehrt geben Kreative in Auftragsverträgen oft mehr ab, als sie müssten. Wir formulieren beide Seiten — und prüfen, was Ihnen ein vorgelegter Vertrag tatsächlich bringt.

Rechte im Unternehmen sichern

Werke entstehen im Unternehmen: durch Dienstnehmer, freie Mitarbeiter, Agenturen. Ob die Rechte daran beim Unternehmen liegen, hängt von den Verträgen ab. Spätestens bei einer Finanzierungsrunde, einem Unternehmenskauf oder einer Betriebsprüfung wird diese Frage gestellt — dann sollte die Antwort bereits schriftlich vorliegen.

Verträge prüfen, bevor Sie unterschreiben

Buy-out-Klauseln, unbeschränkte Bearbeitungsrechte, Rechteeinräumung für unbekannte Nutzungsarten: In vorgelegten Verträgen stehen regelmäßig Klauseln, die weit über den Anlass hinausreichen. Eine Prüfung vor der Unterschrift kostet einen Bruchteil dessen, was ein späterer Streit kostet.

Speichermedienvergütung

Wer Speichermedien oder Geräte in Verkehr bringt, muss dafür in Österreich Speichermedienvergütung bezahlen. Die Berechnung dieser Vergütung, die Frage der Vergütungspflicht im Einzelfall und die Rückforderung zu viel bezahlter Beträge beschäftigen laufend die Gerichte.

Wir vertreten in diesem Bereich zahlreiche Mandanten und führen eine Vielzahl von Verfahren — von der außergerichtlichen Auseinandersetzung mit der Verwertungsgesellschaft über die Prüfung der Vergütungspflicht dem Grunde und der Höhe nach bis zur gerichtlichen Klärung. Wenn Sie Geräte oder Speichermedien importieren, herstellen oder vertreiben und Forderungen erhalten haben, sollten Sie diese nicht ungeprüft bezahlen.

Warum wir

Im Urheberrecht wird viel behauptet. Prüfen lässt sich das an dem, was eine Kanzlei veröffentlicht und was sie vor Gericht tatsächlich tut.

Kommentarautoren

Beide Partner sind Mitautoren des Manz-Großkommentars urheber.recht (3. Auflage 2023): Dr. Tonninger bearbeitet unter anderem die §§ 3, 73–75, 85 und 90 UrhG, Dr. Albrecht die §§ 66–72 UrhG. Wer einen Kommentar schreibt, kennt die Streitfragen, bevor sie im Verfahren auftauchen.

Laufende Rechtsprechungsarbeit

Regelmäßige Anmerkungen zu höchstgerichtlichen Entscheidungen in ecolex. Wer die Entwicklung der Judikatur mitverfolgt und kommentiert, argumentiert näher an dem, was Gerichte tatsächlich entscheiden.

Prozesserfahrung

Vom Provisorialverfahren bis zum ordentlichen Verfahren, nötigenfalls durch alle Instanzen — und regelmäßig auf beiden Seiten: in der Durchsetzung wie in der Abwehr. Das schärft die Einschätzung, was die Gegenseite als Nächstes tun wird.

Ausgezeichnet

Gerankt im JUVE-Ranking IP/IT, TOP-Anwaltskanzlei 2026 (DER STANDARD/Statista) im Marken- und Wettbewerbsrecht, Leading Trademark Lawyers of the Year 2026 (Acquisition International).

So arbeiten wir

  1. 01

    Kurze telefonische Ersteinschätzung

    Sie schildern den Fall, wir sagen Ihnen, ob und wie sich vorgehen lässt, welche Wege offenstehen und was realistisch erreichbar ist. Die kurze Ersteinschätzung ist kostenfrei und unverbindlich.

  2. 02

    Prüfung und Strategie

    Wir klären die Rechtekette, sichern den Sachverhalt und legen mit Ihnen die Reihenfolge fest: Aufforderung, einstweilige Verfügung, Klage — oder zunächst Verhandlung. Sie erfahren vorher, womit zu rechnen ist.

  3. 03

    Durchsetzung

    Wir treten für Sie auf: gegenüber der Gegenseite, gegenüber Plattformen, gegenüber Behörden. Ziel ist die schnellste tragfähige Lösung, nicht der längste Schriftsatz.

  4. 04

    Gericht

    Wenn es sein muss, führen wir das Verfahren — mit jahrzehntelanger Erfahrung in urheberrechtlichen Streitigkeiten und der Bereitschaft, bis zum Obersten Gerichtshof zu gehen, wenn die Sache es trägt.

Honorar

Die kurze telefonische Ersteinschätzung ist kostenfrei. Geht es anschließend um die Prüfung konkreter Unterlagen — etwa eines vorgelegten Lizenzvertrags oder einer dokumentierten Rechtsverletzung —, vereinbaren wir je nach Umfang eine individuelle Pauschale. Sie wissen damit vorher, was die Prüfung kostet. Für die weitere Vertretung gilt unser Stundensatz von € 380,- netto. In Verfahren richtet sich der Aufwand nach dem Streitwert und dem Verfahrensverlauf; wir sagen Ihnen vorab, womit Sie rechnen müssen.

Verwandte Themen

Sie haben selbst eine Abmahnung erhalten? Dann führt der Weg zu unseren Notfallseiten: Urheberrechtsabmahnung — Überblick, Foto-Abmahnung, Musik-Abmahnung auf Social Media.

Zum Vertiefen aus unserem Wissensbereich: Lizenzanalogie berechnen · Künstliche Intelligenz und Urheberrecht · Bilder und Fotos rechtssicher nutzen · Speichermedienvergütung.

Was Mandanten zum Urheberrecht wissen wollen

Was kostet eine kurze telefonische Ersteinschätzung?
Nichts. Sie schildern den Fall, wir sagen Ihnen, ob und wie sich vorgehen lässt und was realistisch erreichbar ist. Erst danach entscheiden Sie, ob wir tätig werden sollen. Für die Prüfung konkreter Unterlagen vereinbaren wir je nach Umfang eine individuelle Pauschale, sodass Sie die Kosten vorher kennen; für die weitere Vertretung gilt unser Stundensatz von € 380,- netto.
Jemand nutzt mein Werk ohne Erlaubnis — was kann ich verlangen?
Das Urheberrechtsgesetz gibt Ihnen mehrere Ansprüche nebeneinander: Unterlassung für die Zukunft, Beseitigung des rechtswidrigen Zustands, Auskunft über Umfang und Dauer der Nutzung, ein angemessenes Entgelt, bei Verschulden Schadenersatz (insbesondere in Form des Doppelten des angemessenen Entgelts) und die Herausgabe des Gewinns sowie in geeigneten Fällen die Veröffentlichung des Urteils. Welche Kombination im konkreten Fall die beste ist, hängt von der Nutzung ab — und davon, was Sie erreichen wollen.
Wie schnell lässt sich eine laufende Verletzung stoppen?
Über eine einstweilige Verfügung geht das in dringenden Fällen innerhalb weniger Wochen, in besonders dringenden auch schneller. Voraussetzung ist ein belegter Sachverhalt — deshalb ist die Beweissicherung der erste Schritt und nicht der letzte.
Ich habe eine Agentur beauftragt — gehören mir die Rechte?
Nicht automatisch. Wer eine Fotoproduktion, ein Logo, eine Website oder Software beauftragt, erwirbt die Rechte nur in dem Umfang, in dem sie vertraglich eingeräumt wurden. Fehlt eine Regelung, bleibt vieles beim Urheber. Das fällt oft erst auf, wenn das Werk anders genutzt werden soll als ursprünglich gedacht — oder wenn ein Käufer oder Investor die Rechtelage prüft.
Was ist der Unterschied zwischen Werknutzungsbewilligung und Werknutzungsrecht?
Die Werknutzungsbewilligung erlaubt die Nutzung, lässt die Rechte aber beim Urheber, der sie auch anderen erteilen kann. Das Werknutzungsrecht ist ausschließlich: Der Inhaber darf das Werk allein verwerten und kann gegen Dritte vorgehen. Der Unterschied entscheidet, ob Sie im Verletzungsfall überhaupt klagen können — und gehört deshalb in jeden Lizenzvertrag ausdrücklich hinein.
Lohnt sich das wirtschaftlich?
Das hängt von Umfang und Dauer der Nutzung, der Zahlungsfähigkeit der Gegenseite und Ihrer Zielsetzung ab. Manchmal ist die schnelle Unterlassung wichtiger als das Geld, manchmal umgekehrt. Genau das klären wir im Rahmen unserer kurzen telefonischen Ersteinschätzung, bevor Kosten entstehen — wir raten auch ab, wenn sich der Aufwand nicht rechnet.
Arbeiten Sie auch für die Gegenseite, also gegen Rechteinhaber?
Ja. Wir vertreten Rechteinhaber bei der Durchsetzung ebenso wie Empfänger von Abmahnungen bei der Abwehr — selbstverständlich nie in derselben Sache. Gerade diese Doppelperspektive macht die Einschätzung belastbarer: Wir wissen, wie die andere Seite denkt.

Rechte durchsetzen, Verträge sicher gestalten.

Die kurze telefonische Ersteinschätzung ist kostenfrei.

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