Intransparenz — die eigentliche Keule (§ 6 Abs 3 KSchG)
Eine Klausel muss klar und verständlich sein und darf die Rechtslage nicht verschleiern. Genau hier setzen die meisten Verbandsklagen an — und es trifft regelmäßig ganz gewöhnliche Standardklauseln: etwa wenn unklar bleibt, wann der Vertrag überhaupt zustande kommt, wenn auf „die genannten Gründe" verwiesen wird, ohne sie zu nennen, wenn Storno- oder Bearbeitungsfristen schwammig formuliert sind oder wenn dem Kunden zugemutet wird, den zulässigen Umfang einer Klausel selbst zu ermitteln.