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Eilfall · B1-Recordings-Abmahnung

Abmahnung der B1 Recordings GmbH erhalten?
Nicht zahlen, nicht ungeprüft unterschreiben.

Sie haben Post von der B1 Recordings GmbH (Berlin), regelmäßig vertreten durch die IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Berlin), mit der Forderung erhalten, eine Tonaufnahme aus einem Reel oder Video nachzulizenzieren? Die Forderungen liegen häufig am unteren Ende der typischen Bandbreite von € 3.000,- – € 10.000,- und sind vor dem Hintergrund der tatsächlichen Nutzung vielfach überzogen. Entscheidend ist die richtige Strategie — Ziel ist es, möglichst wenig zu zahlen und das Risiko einer Klage bestmöglich zu minimieren.

  • Werktags rasch — spätestens 24 Stunden
  • Stundensatz € 380,- netto · typischer Gesamtaufwand 2h
Ausgezeichnet 2024 – 2026
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So laufen die B1-Recordings-Abmahnungen ab

Die B1 Recordings GmbH lässt über die IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH die lizenzlose Verwendung bestimmter Tonaufnahmen in Social-Media-Videos verfolgen. Die Mechanik gleicht der anderer Rechteinhaber in diesem Bereich — die Forderungssummen liegen aber tendenziell etwas niedriger.

Rechteinhaber B1 Recordings GmbH

B1 Recordings (Berlin) macht Rechte an bestimmten Tonaufnahmen geltend, die in einem Reel, TikTok, einer Story oder einem Short verwendet wurden — typischerweise auf gewerblich genutzten Profilen.

Vertreten durch IPPC LAW (Berlin)

Die Durchsetzung erfolgt regelmäßig über die IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Berlin). Das Schreiben fordert eine Unterlassungserklärung und eine Nachlizenzierungs-Zahlung, meist mit kurzer Frist.

Forderung am unteren Ende

B1-Recordings-Forderungen liegen erfahrungsgemäß eher am unteren Ende der Bandbreite. Das heißt nicht, dass sie unbesehen zu zahlen wären — auch hier ist die geltend gemachte Höhe vor dem Hintergrund der tatsächlichen Nutzung oft überzogen.

Plattform-Library schützt nicht

Die plattformeigenen Music-Libraries decken nur private, nicht-kommerzielle Nutzung. Sobald ein Profil werblichen oder gewerblichen Charakter hat, kann die Lizenzdeckung wegfallen — genau diese Lücke wird verfolgt.

Vom ersten Anruf zur maßgeschneiderten Strategie und Lösung

Eine B1-Recordings-Abmahnung ist häufig mit knappen Fristen versehen und kann Kostenrisiken auslösen. Die beigelegte Unterlassungserklärung sollte deshalb niemals ungeprüft unterzeichnet werden. Wir trennen die kostenfreie Erstauskunft klar von der weiteren anwaltlichen Bearbeitung — diese folgt erst, wenn Sie uns nach dem Gespräch tatsächlich beauftragen.

  1. 01

    Kostenlose Erstauskunft

    Sie rufen an, wir nehmen uns Zeit für eine kurze allgemeine Einschätzung — Plausibilität der Forderung, ungefähre Bandbreite, dringender Handlungsbedarf.

    Die Erstauskunft ist kostenfrei und unverbindlich. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie uns mit der weiteren Bearbeitung beauftragen.

  2. 02

    Aktenstudium & Sachverhaltsklärung

    Nach Beauftragung übermitteln Sie uns das Schreiben, den Link zum betroffenen Reel/Video und Hintergrund zur Veröffentlichung (gewerblich? Reichweite? Veröffentlichungsdauer?). Auf dieser Basis prüfen wir Aktivlegitimation, Forderungshöhe und den strategischen Reaktionsspielraum.

  3. 03

    Strategie & Unterlassungserklärung

    In vielen Fällen ist eine modifizierte Unterlassungserklärung der wirtschaftlich klügste Weg. Sie räumt die Wiederholungsgefahr aus. Parallel klären wir die strategisch beste Antwort auf die Geldforderung — passend zu Ihrem konkreten Nutzungsumfang und Ihrer Risikobereitschaft.

  4. 04

    Außergerichtliche Lösung — und nur falls nötig: Gericht

    Ziel ist es, die Sache rasch, möglichst kostengünstig und außergerichtlich zu klären. Wenn die Gegenseite wider Erwarten doch die Gerichte anruft, vertreten wir Sie mit jahrzehntelanger Prozesserfahrung — vom Provisorialverfahren zur Abwehr Einstweiliger Verfügungen bis zum ordentlichen Gerichtsverfahren, notfalls durch alle Instanzen.

Honorar transparent — Erfolg realistisch

Wir machen keine Erfolgsversprechen — das wäre unseriös. Was wir Ihnen aber sagen können: aus unserer Erfahrung mit zahlreichen Abmahnungen dieser Art lassen sich die Forderungen in der Regel deutlich reduzieren.

Honorar

Stundensatz € 380,- netto. Typischer Gesamtaufwand bei Standard-Abmahnungen: 2 Stunden. Darin enthalten ist die Analyse des Falls, die gemeinsame Festlegung der Strategie und die Erklärung aller Schritte und Handlungsalternativen sowie die Antwort an die Gegenseite samt Unterlassungserklärung.

Forderungsbandbreite

Aus unserer Praxis: Nachlizenzierungsforderungen € 3.000,- – € 10.000,-, bei B1 Recordings tendenziell am unteren Ende. Vor dem Hintergrund der tatsächlichen Nutzung vielfach überzogen — entscheidend ist die richtige Strategie.

Strategisches Ziel

Möglichst wenig zahlen und das Risiko einer Klage minimieren. Welcher Weg dahin führt — modifizierte Unterlassungserklärung, abwartende Verteidigung oder gezielte Gegenargumentation — entscheiden wir gemeinsam mit Ihnen.

Wirtschaftliches Ergebnis

Unser Honorar plus die letztlich von Ihnen gezahlte Summe liegt für Sie in aller Regel spürbar unter der ursprünglichen Forderung — vor allem bei geringer Nutzung und höheren Ausgangsforderungen.

Musik-Abmahnung in Reels, TikToks & Shorts — der Überblick

B1 Recordings ist nicht der einzige Absender solcher Schreiben. Wenn Sie sich allgemein über Abmahnungen wegen Musik in Social-Media-Videos informieren möchten — Plattformen, Mechanik, weitere Rechteinhaber wie die SoundGuardian GmbH —, finden Sie hier den breiteren Überblick: Abmahnung wegen Musik in Reels, TikToks oder YouTube-Shorts.

Zwei spezialisierte Anwälte. Eine Telefonnummer.

Dr. Bernhard Tonninger und Mag. Dr. Markus Albrecht bei der gemeinsamen Mandatsarbeit
Ihre Ansprechpartner

Dr. Bernhard Tonninger

Rechtsanwalt · Partner

Über zwei Jahrzehnte praktische Erfahrung im Urheberrecht. Mitautor des Manz-Großkommentars urheber.recht (3. Aufl. 2023, Bearbeitung der §§ 3, 73–75, 85 und 90 UrhG); regelmäßige Anmerkungen zu höchstgerichtlichen Entscheidungen in ecolex und ÖBl. Laufende Vertretung in Urheberrechtsangelegenheiten sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.

Mag. Dr. Markus Albrecht

Rechtsanwalt · Partner

Partner mit Schwerpunkt im Marken-, Wettbewerbs- und Urheberrecht. Mitautor des Manz-Großkommentars urheber.recht (3. Aufl. 2023, Bearbeitung der §§ 66–72 UrhG); regelmäßige Beiträge zu urheberrechtlichen Themen. Starker Fokus auf urheberrechtliche Abmahnungen, urheberrechtliche Verträge und Fragen der Speichermedienvergütung (SMV). Laufende Vertretung in Urheberrechtsangelegenheiten sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.

In der Beratungspraxis sind beide Ihre Ansprechpartner; in komplexen und größeren Verfahren bündeln wir die Kräfte. Auch in der Urlaubszeit ist immer jemand für Sie erreichbar, der Ihren Fall kennt.

Was Mandanten zur B1-Recordings-Abmahnung wissen wollen

Wer ist die B1 Recordings GmbH — und ist die Forderung berechtigt?
Die B1 Recordings GmbH (Berlin), regelmäßig vertreten durch die IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Berlin), verfolgt die lizenzlose Nutzung bestimmter Tonaufnahmen in Social-Media-Videos (Instagram-Reels, TikTok, Facebook, YouTube-Shorts) systematisch. Ob die Forderung im Einzelfall berechtigt ist, hängt von der konkreten Rechtekette, der Nutzungsart und der Höhe der geltend gemachten Nachlizenzierung ab. Genau das prüfen wir im Erstmandat — eine pauschale Antwort gibt es hier nicht.
Reicht die Musikbibliothek von Instagram, TikTok oder Facebook nicht aus?
Die plattformseitigen Music-Libraries decken ausdrücklich nur persönliche, nicht-kommerzielle Nutzung ab. Sobald ein Reel oder Video werblich, gewerblich oder im Unternehmenskontext erscheint, kann die Lizenzdeckung wegfallen — auch bei scheinbar harmlosen Business-Profilen, Restaurants, Online-Shops oder Selbstständigen. Genau diese Lücke wird systematisch verfolgt.
Wie hoch sind die geforderten Summen typischerweise?
Aus unserer Praxis: Nachlizenzierungsforderungen liegen im Bereich von € 3.000,- – € 10.000,-, wobei B1-Recordings-Forderungen tendenziell am unteren Ende dieser Bandbreite liegen. Maßgeblich sind Reichweite, Veröffentlichungsdauer und Art der Nutzung. Diese Beträge sind vor dem Hintergrund der tatsächlichen Nutzung vielfach überzogen. Üblich sind kurze Reaktionsfristen von 10–14 Tagen.
Soll ich einfach zahlen, um die Sache schnell loszuwerden?
Bitte nicht ohne Prüfung. Die geforderten Summen sind häufig überhöht — vor allem bei geringer Reichweite, kurzer Veröffentlichungsdauer oder fragwürdiger Rechtekette. Mit der richtigen Strategie lassen sich die wirtschaftlichen Folgen in aller Regel deutlich reduzieren. Wer zahlt, ohne zu prüfen, zahlt nach unserer Erfahrung in aller Regel zu viel.
Was ist eine modifizierte Unterlassungserklärung?
Ein verbindliches Schuldversprechen, die beanstandete Handlung — hier: lizenzlose Verwendung der Tonaufnahme — künftig zu unterlassen, sanktioniert mit einer angemessenen Vertragsstrafe. Wir formulieren sie so, dass sie nur das tatsächlich abgemahnte Verhalten erfasst und nicht Ihre gesamte Marketing-Praxis einschränkt. Mit einer rechtsverbindlichen Erklärung ist die Wiederholungsgefahr regelmäßig ausgeräumt. Die Frage der Schadenshöhe wird im Anschluss strategisch geklärt.
Was kostet eine Beratung bei Tonninger Schermaier & Partner?
Eine kurze allgemeine Erstauskunft am Telefon ist kostenfrei. Für die konkrete Beratung vereinbaren wir vielfach eine Pauschale auf Basis unseres Stundensatzes von € 380,- netto/Stunde. Bei einem typischen Gesamtaufwand von 2 Stunden liegt diese Pauschale bei rund € 760,- netto. Darin enthalten ist die Analyse des Falls, die gemeinsame Festlegung der Strategie und die Antwort an die Gegenseite samt Unterlassungserklärung.
Was passiert, wenn ich nicht oder zu spät reagiere?
Die Gegenseite kann eine Klage beim zuständigen Handelsgericht einbringen, oft verbunden mit einem Antrag auf einstweilige Verfügung. Sie sehen sich dann nicht nur der ursprünglichen Forderung, sondern auch eigenen und gegnerischen Anwalts- und Gerichtskosten gegenüber — die Gesamtrechnung liegt schnell deutlich über der ursprünglichen Vergleichssumme. Genau das wollen wir verhindern.
Welche Erfolgsaussichten habe ich auf Reduktion?
In unserer langjährigen Praxis lassen sich die wirtschaftlichen Folgen für unsere Mandanten in den meisten Fällen deutlich reduzieren — wie weit, hängt vom konkreten Nutzungsumfang, der Aktivlegitimation der Gegenseite und Ihrer Risikobereitschaft ab. Eine Garantie können wir nicht abgeben; was wir versprechen, ist eine fundierte Einschätzung und die richtige Strategie auf dieser Basis.

Abmahnung von B1 Recordings / IPPC LAW?

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