+43 1 218 44 40
Eilfall · IPPC-LAW-Abmahnung

Abmahnung von IPPC LAW erhalten?
Nicht zahlen, nicht ungeprüft unterschreiben.

Sie haben Post der IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Berlin) mit der Forderung erhalten, eine Tonaufnahme aus einem Reel, TikTok oder Video nachzulizenzieren? IPPC LAW schreitet für eine ganze Reihe von Rechteinhabern ein — unter anderem für die B1 Recordings GmbH (Berlin) und für die Produzenten des Weihnachtstitels „Wonderful Dream (Holidays Are Coming)“. Die Gesamtforderung reicht erfahrungsgemäß von einigen tausend Euro bis über € 20.000,- — maßgeblich sind die Größe Ihres Unternehmens, die Dauer der Veröffentlichung und die Reichweite des Beitrags. Vor dem Hintergrund der tatsächlichen Nutzung sind diese Beträge vielfach überzogen. Entscheidend ist die richtige Strategie, um möglichst wenig zu bezahlen und das Risiko einer Klage bestmöglich zu minimieren.

  • Werktags rasch — spätestens 24 Stunden
  • Prüfung Ihrer Abmahnung: € 200,- netto pauschal
Ausgezeichnet 2024 – 2026
  • TOP2026 DER STANDARD · Statista TOP-Anwaltskanzlei 2026 — Marken- & Wettbewerbsrecht
  • JUVE-Ranking IP/IT 2025 — gerankt: IP- und Urheberrecht JUVE-Ranking IP/IT Gerankt 2025 — IP-, Marken- & Urheberrecht
  • AI Awards 2024 — Leading Civil Litigation Lawyer of the Year, Austria AI Awards 2024 Leading Civil Litigation Lawyer of the Year — Austria

Für welche Rechteinhaber IPPC LAW einschreitet

IPPC LAW tritt nicht für einen einzigen Rechteinhaber auf. Auf dem Schreiben steht immer dieselbe Kanzlei — wer dahintersteht, wechselt. An Ihrer Ausgangslage ändert das wenig, an der richtigen Antwort einiges.

B1 Recordings GmbH (Berlin)

Macht Rechte an bestimmten Tonaufnahmen geltend, die in einem Reel, TikTok, einer Story oder einem Short verwendet wurden — typischerweise auf gewerblich genutzten Profilen. In Österreich bislang der häufigste Fall aus diesem Haus.

„Wonderful Dream (Holidays Are Coming)“

Der Weihnachtstitel von Melanie Thornton. Als Produzenten, Texter und Komponisten treten Marc Klammek (Künstlernamen „Mitchell Lennox“, „Marc Lennard“) und Florian Richter (Künstlernamen „Julien Nairolf“, „Judge Flow“) auf. Der Titel wird im Advent millionenfach unter TikToks und Reels gelegt — die Abmahnungen folgen danach.

The Other Songs Records Limited (London)

Britisches Label, für das IPPC LAW seit 2026 ebenfalls auftritt.

DEFEND MUSIC, Inc. (Los Angeles)

US-Rechteinhaber, derzeit in Österreich besonders aktiv: Abgemahnt werden TikTok-Videos mit dem Titel „Love You So“ (The King Khan & BBQ Show). Betroffen sind gewerblich genutzte Accounts — häufig wegen Videos, die schon seit Jahren online stehen.

Mach I Records und B.D.B. Media

Zwei weitere Labels aus dem Mandantenkreis der Kanzlei.

Was allen gemeinsam ist

Gefordert werden eine Unterlassungserklärung und eine Nachlizenzierungs-Zahlung, meist mit kurzer Frist — im uns vorliegenden Fall nur eine Woche. Durch den Postweg bleiben oft nur ein bis drei Tage Zeit. Begründet werden die Abmahnungen damit, dass die Musikbibliothek der Plattform die gewerbliche Nutzung nicht deckt. Genau diese Lücke wird systematisch verfolgt.

Ein Titel, eine ganze Welle

„Love You So“ (The King Khan & BBQ Show) ist der Titel, wegen dem in Österreich derzeit die meisten Schreiben kommen — für die DEFEND MUSIC, Inc. und durchwegs wegen TikTok-Videos, teils wegen Beiträgen, die seit Jahren online stehen. Daneben läuft die Welle wegen „Wonderful Dream“ von Melanie Thornton: Der Weihnachtssong ist in den Musikbibliotheken von TikTok und Instagram auswählbar und wird im Advent millionenfach verwendet — von Hotels, Restaurants, Shops, Ordinationen, Vereinen und Selbstständigen, die sich nichts dabei denken. IPPC LAW verfolgt diese Nutzungen für die Rechteinhaber konsequent und hat vor dem Landgericht Berlin bereits einstweilige Verfügungen erwirkt.

Wovon die Höhe abhängt

Die geforderten Beträge wirken auf den ersten Blick wie eine Pauschale; vielfach wird vor allem auf die Nutzungsdauer abgestellt. Nach unserer Überzeugung spielen aber ebenso die Reichweite des Beitrags, die Zahl der Aufrufe und Likes und der gewerbliche Charakter des Postings eine entscheidende Rolle; die Schreiben selbst stellen zusätzlich auf die Größe des Unternehmens ab, was die Beträge bei bekannten Namen deutlich nach oben treibt. Genau deshalb prüfen wir bei jeder Abmahnung insbesondere, ob die angesetzte Höhe zur tatsächlichen Nutzung passt — denn die geforderten Beträge sind vor diesem Hintergrund vielfach überhöht.

Ein praktischer Tipp

Wer ein Weihnachtsposting mit Musik aus der Plattform-Bibliothek untermalt, sollte den Beitrag löschen, sobald er im Jänner ohnehin uninteressant wird, statt ihn einfach stehen zu lassen. Das senkt das Risiko, Jahre später Post zu bekommen.

Vom ersten Anruf zur maßgeschneiderten Strategie und Lösung

Eine Abmahnung von IPPC LAW ist häufig mit knappen Fristen versehen und kann Kostenrisiken auslösen. Die beigelegte Unterlassungserklärung sollte deshalb niemals ungeprüft unterzeichnet werden. Wir trennen die kostenfreie Erstauskunft klar von der weiteren anwaltlichen Bearbeitung — diese folgt erst, wenn Sie uns nach dem Gespräch tatsächlich beauftragen.

Entscheidend ist die Strategie: Wir richten sie darauf aus, dass ein gerichtliches Vorgehen gegen Sie für die Gegenseite möglichst unattraktiv wird. Dazu schätzen wir nüchtern ein, wie aufwendig ein Verfahren für die Gegenseite zu führen wäre, mit welchem Risiko es für sie verbunden ist und wo es geführt werden müsste. Eine Rolle spielt dabei auch, von wo die Abmahnung stammt und wo Sie Ihren Sitz oder Wohnsitz haben.

  1. 01

    Kostenlose Erstauskunft

    Sie rufen an, wir nehmen uns Zeit für eine kurze allgemeine Einschätzung — Plausibilität der Forderung, ungefähre Bandbreite, dringender Handlungsbedarf.

    Die Erstauskunft ist kostenfrei und unverbindlich. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie uns mit der weiteren Bearbeitung beauftragen.

  2. 02

    Aktenstudium & Sachverhaltsklärung

    Nach Beauftragung übermitteln Sie uns das Schreiben, den Link zum betroffenen TikTok, Reel oder Video und Hintergrund zur Veröffentlichung (gewerblich? Reichweite? Aufrufe? Veröffentlichungsdauer?). Auf dieser Basis prüfen wir die Berechtigung der Forderung, insbesondere ihre Höhe, und den strategischen Reaktionsspielraum.

  3. 03

    Strategie & Unterlassungserklärung

    In vielen Fällen ist eine modifizierte Unterlassungserklärung der wirtschaftlich klügste Weg. Sie räumt die Wiederholungsgefahr aus. Parallel klären wir die strategisch beste Antwort auf die Geldforderung — passend zu Ihrem konkreten Nutzungsumfang und Ihrer Risikobereitschaft.

  4. 04

    Außergerichtliche Lösung — und nur falls nötig: Gericht

    Ziel ist es, die Sache rasch, möglichst kostengünstig und außergerichtlich zu klären. Wenn die Gegenseite wider Erwarten doch die Gerichte anruft, vertreten wir Sie mit jahrzehntelanger Prozesserfahrung — vom Provisorialverfahren zur Abwehr Einstweiliger Verfügungen bis zum ordentlichen Gerichtsverfahren, notfalls durch alle Instanzen.

Honorar transparent — Erfolg realistisch

Wir machen keine Erfolgsversprechen — das wäre unseriös. Was wir Ihnen aber sagen können: aus unserer Erfahrung mit zahlreichen Abmahnungen dieser Art lassen sich die Forderungen in der Regel deutlich reduzieren.

Honorar

Erste telefonische Auskunft: kostenfrei. Prüfung Ihrer Abmahnung samt Besprechung und Handlungsalternativen: pauschal € 200,- netto. Anwaltliches Einschreiten danach bei Beauftragung zum Stundensatz von € 380,- netto — erfahrungsgemäß vielfach rund 2 Stunden, darin enthalten Strategie, Unterlassungserklärung und Antwort an die Gegenseite. Bei zugestellter Klage richtet sich der Aufwand nach dem Verfahren.

Forderungsbandbreite

Aus unserer Praxis setzt sich die Forderung aus drei Teilen zusammen: Schadenersatz nach Lizenzanalogie, Anwaltskosten aus einem hoch angesetzten Gegenstandswert und einer Ermittlungskostenpauschale. Die Summe reicht von einigen tausend Euro bis über € 20.000,- — je größer das Unternehmen, je länger das Video online und je höher die Reichweite, desto höher der angesetzte Betrag. Vor dem Hintergrund der tatsächlichen Nutzung vielfach überzogen — entscheidend ist die richtige Strategie.

Strategisches Ziel

Möglichst wenig zahlen und das Risiko einer Klage minimieren. Welcher Weg dahin führt — modifizierte Unterlassungserklärung, abwartende Verteidigung oder gezielte Gegenargumentation — entscheiden wir gemeinsam mit Ihnen.

Wirtschaftliches Ergebnis

Unser Honorar plus die letztlich von Ihnen gezahlte Summe liegt für Sie in aller Regel spürbar unter der ursprünglichen Forderung — vor allem bei geringer Nutzung und höheren Ausgangsforderungen.

Musik-Abmahnung in Reels, TikToks & Shorts — der Überblick

IPPC LAW ist nicht der einzige Absender solcher Schreiben. Wenn Sie sich allgemein über Abmahnungen wegen Musik in Social-Media-Videos informieren möchten — Plattformen, Mechanik, weitere Rechteinhaber wie die SoundGuardian GmbH —, finden Sie hier den breiteren Überblick: Abmahnung wegen Musik in Reels, TikToks oder YouTube-Shorts. Geht es bei Ihnen um einen einzelnen Titel, ist auch die Seite zur Welle „Sunny Bossa“ einen Blick wert.

Zwei spezialisierte Anwälte. Eine Telefonnummer.

Dr. Bernhard Tonninger und Mag. Dr. Markus Albrecht bei der gemeinsamen Mandatsarbeit
Ihre Ansprechpartner

Dr. Bernhard Tonninger

Rechtsanwalt · Partner

Über zwei Jahrzehnte praktische Erfahrung im Urheberrecht. Mitautor des Manz-Großkommentars urheber.recht (3. Aufl. 2023, Bearbeitung der §§ 3, 73–75, 85 und 90 UrhG); regelmäßige Anmerkungen zu höchstgerichtlichen Entscheidungen in ecolex und ÖBl. Laufende Vertretung in Urheberrechtsangelegenheiten sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.

Mag. Dr. Markus Albrecht

Rechtsanwalt · Partner

Partner mit Schwerpunkt im Marken-, Wettbewerbs- und Urheberrecht. Mitautor des Manz-Großkommentars urheber.recht (3. Aufl. 2023, Bearbeitung der §§ 66–72 UrhG); regelmäßige Beiträge zu urheberrechtlichen Themen. Starker Fokus auf urheberrechtliche Abmahnungen, urheberrechtliche Verträge und Fragen der Speichermedienvergütung (SMV). Laufende Vertretung in Urheberrechtsangelegenheiten sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.

In der Beratungspraxis sind beide Ihre Ansprechpartner; in komplexen und größeren Verfahren bündeln wir die Kräfte. Auch in der Urlaubszeit ist immer jemand für Sie erreichbar, der Ihren Fall kennt.

Was Mandanten zur IPPC-LAW-Abmahnung wissen wollen

Wer ist IPPC LAW — und für wen schreitet die Kanzlei ein?
Die IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Berlin) verfolgt die lizenzlose Nutzung von Tonaufnahmen in Social-Media-Videos für eine ganze Reihe von Rechteinhabern — unter anderem für die B1 Recordings GmbH (Berlin), für die DEFEND MUSIC, Inc. (Los Angeles) — derzeit der häufigste Absender in Österreich, es geht um TikTok-Videos mit dem Titel „Love You So“ —, für die Produzenten des Weihnachtstitels „Wonderful Dream (Holidays Are Coming)“, für die The Other Songs Records Limited (London) sowie Mach I Records und B.D.B. Media. Auf dem Schreiben steht deshalb immer dieselbe Kanzlei — wer dahintersteht, wechselt. An Ihrer Ausgangslage ändert das wenig, an der richtigen Antwort einiges.
Ich habe eine Abmahnung wegen „Wonderful Dream“ bekommen — was ist da anders?
„Wonderful Dream (Holidays Are Coming)“ von Melanie Thornton ist der bekannte Weihnachtstitel aus der Coca-Cola-Werbung. Er ist in den Musikbibliotheken von TikTok und Instagram auswählbar und wird im Advent millionenfach unter Beiträge gelegt — von Hotels, Restaurants, Shops, Ordinationen, Vereinen und Selbstständigen. Als Produzenten, Texter und Komponisten treten Marc Klammek (Künstlernamen „Mitchell Lennox“, „Marc Lennard“) und Florian Richter (Künstlernamen „Julien Nairolf“, „Judge Flow“) auf; durchgesetzt werden die Rechte über IPPC LAW, die vor dem Landgericht Berlin bereits einstweilige Verfügungen erwirkt hat. Die Besonderheit liegt im Zeitversatz: Gepostet wird im Advent, die Schreiben kommen danach — oft erst Monate später.
Wer ist die B1 Recordings GmbH — und ist die Forderung berechtigt?
Die B1 Recordings GmbH (Berlin), regelmäßig vertreten durch die IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Berlin), verfolgt die lizenzlose Nutzung bestimmter Tonaufnahmen in Social-Media-Videos (Instagram-Reels, TikTok, Facebook, YouTube-Shorts) systematisch. Ob die Forderung im Einzelfall berechtigt ist, hängt von der Nutzungsart und der Höhe der geltend gemachten Nachlizenzierung ab. Genau das prüfen wir im Erstmandat — eine pauschale Antwort gibt es hier nicht.
Reicht die Musikbibliothek von Instagram, TikTok oder Facebook nicht aus?
Die plattformseitigen Music-Libraries decken ausdrücklich nur persönliche, nicht-kommerzielle Nutzung ab. Sobald ein Reel oder Video werblich, gewerblich oder im Unternehmenskontext erscheint, kann die Lizenzdeckung wegfallen — auch bei scheinbar harmlosen Business-Profilen, Restaurants, Online-Shops oder Selbstständigen. Genau diese Lücke wird systematisch verfolgt.
Wie hoch sind die geforderten Summen typischerweise?
Die Forderung besteht aus drei Teilen: dem Schadenersatz nach Lizenzanalogie, den Anwaltskosten aus einem hoch angesetzten Gegenstandswert und einer Ermittlungskostenpauschale. In Summe reicht das von einigen tausend Euro bis über € 20.000,-. Maßgeblich sind nach den Schreiben selbst die Größe des Unternehmens, die Dauer der Veröffentlichung und die Zahl der Aufrufe — bei großen Unternehmen und Videos, die seit Jahren online stehen, liegen die Beträge deutlich höher. Vor dem Hintergrund der tatsächlichen Nutzung sind sie vielfach überhöht. Die Reaktionsfristen sind kurz: Im uns vorliegenden Fall betrug sie eine Woche ab Datum des Schreibens — durch den Postweg bleiben oft nur ein bis drei Tage.
Soll ich einfach zahlen, um die Sache schnell loszuwerden?
Bitte nicht ohne Prüfung. Die geforderten Summen sind häufig überhöht — vor allem bei geringer Reichweite oder kurzer Veröffentlichungsdauer. Mit der richtigen Strategie lassen sich die wirtschaftlichen Folgen in aller Regel deutlich reduzieren. Wer zahlt, ohne zu prüfen, zahlt nach unserer Erfahrung in aller Regel zu viel.
Was ist eine modifizierte Unterlassungserklärung?
Ein verbindliches Schuldversprechen, die beanstandete Handlung — hier: lizenzlose Verwendung der Tonaufnahme — künftig zu unterlassen, sanktioniert mit einer angemessenen Vertragsstrafe. Wir formulieren sie so, dass sie nur das tatsächlich abgemahnte Verhalten erfasst und nicht Ihre gesamte Marketing-Praxis einschränkt. Mit einer rechtsverbindlichen Erklärung ist die Wiederholungsgefahr regelmäßig ausgeräumt. Die Frage der Schadenshöhe wird im Anschluss strategisch geklärt.
Was kostet eine Beratung bei Tonninger Schermaier & Partner?
Wir arbeiten in drei Stufen. Eine kurze allgemeine Auskunft am Telefon ist kostenfrei. Für die konkrete Prüfung Ihrer Abmahnung — wir sehen uns das Schreiben im Detail an, besprechen es mit Ihnen durch und zeigen die Handlungsalternativen auf — verrechnen wir pauschal € 200,- netto. Erst wenn Sie uns danach mit dem anwaltlichen Einschreiten beauftragen, gilt unser Stundensatz von € 380,- netto; erfahrungsgemäß kommen wir dabei vielfach mit rund zwei Stunden aus. Sie behalten damit in jedem Schritt die Kontrolle über die Kosten.
Was passiert, wenn ich nicht oder zu spät reagiere?
Die Gegenseite kann eine Klage beim zuständigen Handelsgericht einbringen, oft verbunden mit einem Antrag auf einstweilige Verfügung. Sie sehen sich dann nicht nur der ursprünglichen Forderung, sondern auch eigenen und gegnerischen Anwalts- und Gerichtskosten gegenüber — die Gesamtrechnung liegt schnell deutlich über der ursprünglichen Vergleichssumme. Genau das wollen wir verhindern.
Welche Erfolgsaussichten habe ich auf Reduktion?
In unserer langjährigen Praxis lassen sich die wirtschaftlichen Folgen für unsere Mandanten in den meisten Fällen deutlich reduzieren — wie weit, hängt vom konkreten Nutzungsumfang und Ihrer Risikobereitschaft ab. Eine Garantie können wir nicht abgeben; was wir versprechen, ist eine fundierte Einschätzung und die richtige Strategie auf dieser Basis.

Zum Vertiefen: Urheberrechtsabmahnung — Überblick · Abmahnung erhalten — die ersten Schritte

Abmahnung von IPPC LAW?

Greifen Sie zum Telefon — wir besprechen Ihre Optionen sofort. Eine erste Einschätzung kostet nichts.

Anrufen E-Mail