Rechteinhaber B1 Recordings GmbH
B1 Recordings (Berlin) macht Rechte an bestimmten Tonaufnahmen geltend, die in einem Reel, TikTok, einer Story oder einem Short verwendet wurden — typischerweise auf gewerblich genutzten Profilen.
Sie haben Post von der B1 Recordings GmbH (Berlin), regelmäßig vertreten durch die IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Berlin), mit der Forderung erhalten, eine Tonaufnahme aus einem Reel oder Video nachzulizenzieren? Die Forderungen liegen häufig am unteren Ende der typischen Bandbreite von € 3.000,- – € 10.000,- und sind vor dem Hintergrund der tatsächlichen Nutzung vielfach überzogen. Entscheidend ist die richtige Strategie — Ziel ist es, möglichst wenig zu zahlen und das Risiko einer Klage bestmöglich zu minimieren.
JUVE-Ranking IP/IT Gerankt 2025 — IP-, Marken- & Urheberrecht
AI Awards 2024 Leading Civil Litigation Lawyer of the Year — Austria Die B1 Recordings GmbH lässt über die IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH die lizenzlose Verwendung bestimmter Tonaufnahmen in Social-Media-Videos verfolgen. Die Mechanik gleicht der anderer Rechteinhaber in diesem Bereich — die Forderungssummen liegen aber tendenziell etwas niedriger.
B1 Recordings (Berlin) macht Rechte an bestimmten Tonaufnahmen geltend, die in einem Reel, TikTok, einer Story oder einem Short verwendet wurden — typischerweise auf gewerblich genutzten Profilen.
Die Durchsetzung erfolgt regelmäßig über die IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Berlin). Das Schreiben fordert eine Unterlassungserklärung und eine Nachlizenzierungs-Zahlung, meist mit kurzer Frist.
B1-Recordings-Forderungen liegen erfahrungsgemäß eher am unteren Ende der Bandbreite. Das heißt nicht, dass sie unbesehen zu zahlen wären — auch hier ist die geltend gemachte Höhe vor dem Hintergrund der tatsächlichen Nutzung oft überzogen.
Die plattformeigenen Music-Libraries decken nur private, nicht-kommerzielle Nutzung. Sobald ein Profil werblichen oder gewerblichen Charakter hat, kann die Lizenzdeckung wegfallen — genau diese Lücke wird verfolgt.
Eine B1-Recordings-Abmahnung ist häufig mit knappen Fristen versehen und kann Kostenrisiken auslösen. Die beigelegte Unterlassungserklärung sollte deshalb niemals ungeprüft unterzeichnet werden. Wir trennen die kostenfreie Erstauskunft klar von der weiteren anwaltlichen Bearbeitung — diese folgt erst, wenn Sie uns nach dem Gespräch tatsächlich beauftragen.
Sie rufen an, wir nehmen uns Zeit für eine kurze allgemeine Einschätzung — Plausibilität der Forderung, ungefähre Bandbreite, dringender Handlungsbedarf.
Die Erstauskunft ist kostenfrei und unverbindlich. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie uns mit der weiteren Bearbeitung beauftragen.
Nach Beauftragung übermitteln Sie uns das Schreiben, den Link zum betroffenen Reel/Video und Hintergrund zur Veröffentlichung (gewerblich? Reichweite? Veröffentlichungsdauer?). Auf dieser Basis prüfen wir Aktivlegitimation, Forderungshöhe und den strategischen Reaktionsspielraum.
In vielen Fällen ist eine modifizierte Unterlassungserklärung der wirtschaftlich klügste Weg. Sie räumt die Wiederholungsgefahr aus. Parallel klären wir die strategisch beste Antwort auf die Geldforderung — passend zu Ihrem konkreten Nutzungsumfang und Ihrer Risikobereitschaft.
Ziel ist es, die Sache rasch, möglichst kostengünstig und außergerichtlich zu klären. Wenn die Gegenseite wider Erwarten doch die Gerichte anruft, vertreten wir Sie mit jahrzehntelanger Prozesserfahrung — vom Provisorialverfahren zur Abwehr Einstweiliger Verfügungen bis zum ordentlichen Gerichtsverfahren, notfalls durch alle Instanzen.
Wir machen keine Erfolgsversprechen — das wäre unseriös. Was wir Ihnen aber sagen können: aus unserer Erfahrung mit zahlreichen Abmahnungen dieser Art lassen sich die Forderungen in der Regel deutlich reduzieren.
Stundensatz € 380,- netto. Typischer Gesamtaufwand bei Standard-Abmahnungen: 2 Stunden. Darin enthalten ist die Analyse des Falls, die gemeinsame Festlegung der Strategie und die Erklärung aller Schritte und Handlungsalternativen sowie die Antwort an die Gegenseite samt Unterlassungserklärung.
Aus unserer Praxis: Nachlizenzierungsforderungen € 3.000,- – € 10.000,-, bei B1 Recordings tendenziell am unteren Ende. Vor dem Hintergrund der tatsächlichen Nutzung vielfach überzogen — entscheidend ist die richtige Strategie.
Möglichst wenig zahlen und das Risiko einer Klage minimieren. Welcher Weg dahin führt — modifizierte Unterlassungserklärung, abwartende Verteidigung oder gezielte Gegenargumentation — entscheiden wir gemeinsam mit Ihnen.
Unser Honorar plus die letztlich von Ihnen gezahlte Summe liegt für Sie in aller Regel spürbar unter der ursprünglichen Forderung — vor allem bei geringer Nutzung und höheren Ausgangsforderungen.
B1 Recordings ist nicht der einzige Absender solcher Schreiben. Wenn Sie sich allgemein über Abmahnungen wegen Musik in Social-Media-Videos informieren möchten — Plattformen, Mechanik, weitere Rechteinhaber wie die SoundGuardian GmbH —, finden Sie hier den breiteren Überblick: Abmahnung wegen Musik in Reels, TikToks oder YouTube-Shorts.
Greifen Sie zum Telefon — wir besprechen Ihre Optionen sofort. Eine erste Einschätzung kostet nichts.