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Eilfall · IPPC-LAW-Abmahnung

Abmahnung von IPPC LAW erhalten?
Nicht zahlen, nicht ungeprüft unterschreiben.

Sie haben Post der IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Berlin) mit der Forderung erhalten, eine Tonaufnahme aus einem Reel, TikTok oder Video nachzulizenzieren? IPPC LAW schreitet für eine ganze Reihe von Rechteinhabern ein — unter anderem für die B1 Recordings GmbH (Berlin) und für die Produzenten des Weihnachtstitels „Wonderful Dream (Holidays Are Coming)“. Die Forderungen liegen häufig im Bereich von € 3.000,- – € 10.000,- und sind vor dem Hintergrund der tatsächlichen Nutzung vielfach überzogen. Entscheidend ist die richtige Strategie, um möglichst wenig zu bezahlen und das Risiko einer Klage bestmöglich zu minimieren.

  • Werktags rasch — spätestens 24 Stunden
  • Prüfung Ihrer Abmahnung: € 200,- netto pauschal
Ausgezeichnet 2024 – 2026
  • TOP2026 DER STANDARD · Statista TOP-Anwaltskanzlei 2026 — Marken- & Wettbewerbsrecht
  • JUVE-Ranking IP/IT 2025 — gerankt: IP- und Urheberrecht JUVE-Ranking IP/IT Gerankt 2025 — IP-, Marken- & Urheberrecht
  • AI Awards 2024 — Leading Civil Litigation Lawyer of the Year, Austria AI Awards 2024 Leading Civil Litigation Lawyer of the Year — Austria

Für welche Rechteinhaber IPPC LAW einschreitet

IPPC LAW tritt nicht für einen einzigen Rechteinhaber auf. Auf dem Schreiben steht immer dieselbe Kanzlei — wer dahintersteht, wechselt. An Ihrer Ausgangslage ändert das wenig, an der richtigen Antwort einiges.

B1 Recordings GmbH (Berlin)

Macht Rechte an bestimmten Tonaufnahmen geltend, die in einem Reel, TikTok, einer Story oder einem Short verwendet wurden — typischerweise auf gewerblich genutzten Profilen. In Österreich bislang der häufigste Fall aus diesem Haus.

„Wonderful Dream (Holidays Are Coming)“

Der Weihnachtstitel von Melanie Thornton. Als Produzenten, Texter und Komponisten treten Marc Klammek (Künstlernamen „Mitchell Lennox“, „Marc Lennard“) und Florian Richter (Künstlernamen „Julien Nairolf“, „Judge Flow“) auf. Der Titel wird im Advent millionenfach unter TikToks und Reels gelegt — die Abmahnungen folgen danach.

The Other Songs Records Limited (London)

Britisches Label, für das IPPC LAW seit 2026 ebenfalls auftritt.

DEFEND MUSIC, Inc. (Los Angeles)

US-Rechteinhaber, gleiche Mechanik, gleiche Schreiben.

Mach I Records und B.D.B. Media

Zwei weitere Labels aus dem Mandantenkreis der Kanzlei.

Was allen gemeinsam ist

Gefordert werden eine Unterlassungserklärung und eine Nachlizenzierungs-Zahlung, meist mit kurzer Frist — im uns vorliegenden Fall nur eine Woche. Durch den Postweg bleiben oft nur ein bis drei Tage Zeit. Begründet werden die Abmahnungen damit, dass die Musikbibliothek der Plattform die gewerbliche Nutzung nicht deckt. Genau diese Lücke wird systematisch verfolgt.

Ein Titel, eine ganze Welle: „Wonderful Dream“

Der Weihnachtssong von Melanie Thornton ist in den Musikbibliotheken von TikTok und Instagram auswählbar und wird im Advent millionenfach verwendet — von Hotels, Restaurants, Shops, Ordinationen, Vereinen und Selbstständigen, die sich nichts dabei denken. IPPC LAW verfolgt diese Nutzungen für die Rechteinhaber konsequent und hat vor dem Landgericht Berlin bereits einstweilige Verfügungen erwirkt. In Österreich sehen wir bei vergleichsweise geringer Nutzung Forderungen ab rund € 5.000,-. Nach oben ist die Bandbreite, je nach Reichweite und Nutzung, offen; in Deutschland sind Forderungen bis in den fünfstelligen Bereich dokumentiert.

Wovon die Höhe abhängt

Die geforderten Beträge wirken auf den ersten Blick wie eine Pauschale; vielfach wird vor allem auf die Nutzungsdauer abgestellt. Nach unserer Überzeugung spielen aber ebenso die Reichweite des Beitrags, die Zahl der Aufrufe und Likes sowie der gewerbliche Charakter des Postings eine entscheidende Rolle. Genau deshalb prüfen wir bei jeder Abmahnung insbesondere, ob die angesetzte Höhe zur tatsächlichen Nutzung passt — denn die geforderten Beträge sind vor diesem Hintergrund vielfach überhöht.

Ein praktischer Tipp

Wer ein Weihnachtsposting mit Musik aus der Plattform-Bibliothek untermalt, sollte den Beitrag löschen, sobald er im Jänner ohnehin uninteressant wird, statt ihn einfach stehen zu lassen. Das senkt das Risiko, Jahre später Post zu bekommen.

Vom ersten Anruf zur maßgeschneiderten Strategie und Lösung

Eine Abmahnung von IPPC LAW ist häufig mit knappen Fristen versehen und kann Kostenrisiken auslösen. Die beigelegte Unterlassungserklärung sollte deshalb niemals ungeprüft unterzeichnet werden. Wir trennen die kostenfreie Erstauskunft klar von der weiteren anwaltlichen Bearbeitung — diese folgt erst, wenn Sie uns nach dem Gespräch tatsächlich beauftragen.

  1. 01

    Kostenlose Erstauskunft

    Sie rufen an, wir nehmen uns Zeit für eine kurze allgemeine Einschätzung — Plausibilität der Forderung, ungefähre Bandbreite, dringender Handlungsbedarf.

    Die Erstauskunft ist kostenfrei und unverbindlich. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie uns mit der weiteren Bearbeitung beauftragen.

  2. 02

    Aktenstudium & Sachverhaltsklärung

    Nach Beauftragung übermitteln Sie uns das Schreiben, den Link zum betroffenen TikTok, Reel oder Video und Hintergrund zur Veröffentlichung (gewerblich? Reichweite? Aufrufe? Veröffentlichungsdauer?). Auf dieser Basis prüfen wir die Berechtigung der Forderung, insbesondere ihre Höhe, und den strategischen Reaktionsspielraum.

  3. 03

    Strategie & Unterlassungserklärung

    In vielen Fällen ist eine modifizierte Unterlassungserklärung der wirtschaftlich klügste Weg. Sie räumt die Wiederholungsgefahr aus. Parallel klären wir die strategisch beste Antwort auf die Geldforderung — passend zu Ihrem konkreten Nutzungsumfang und Ihrer Risikobereitschaft.

  4. 04

    Außergerichtliche Lösung — und nur falls nötig: Gericht

    Ziel ist es, die Sache rasch, möglichst kostengünstig und außergerichtlich zu klären. Wenn die Gegenseite wider Erwarten doch die Gerichte anruft, vertreten wir Sie mit jahrzehntelanger Prozesserfahrung — vom Provisorialverfahren zur Abwehr Einstweiliger Verfügungen bis zum ordentlichen Gerichtsverfahren, notfalls durch alle Instanzen.

Honorar transparent — Erfolg realistisch

Wir machen keine Erfolgsversprechen — das wäre unseriös. Was wir Ihnen aber sagen können: aus unserer Erfahrung mit zahlreichen Abmahnungen dieser Art lassen sich die Forderungen in der Regel deutlich reduzieren.

Honorar

Erste telefonische Auskunft: kostenfrei. Prüfung Ihrer Abmahnung samt Besprechung und Handlungsalternativen: pauschal € 200,- netto. Anwaltliches Einschreiten danach bei Beauftragung zum Stundensatz von € 380,- netto — erfahrungsgemäß vielfach rund 2 Stunden, darin enthalten Strategie, Unterlassungserklärung und Antwort an die Gegenseite. Bei zugestellter Klage richtet sich der Aufwand nach dem Verfahren.

Forderungsbandbreite

Aus unserer Praxis: Nachlizenzierungsforderungen € 3.000,- – € 10.000,-, bei B1 Recordings in ähnlicher Höhe wie bei den übrigen Rechteinhabern. In Österreich sehen wir bei vergleichsweise geringer Nutzung Forderungen ab rund € 5.000,-, nach oben je nach Reichweite und Nutzung offen. Vor dem Hintergrund der tatsächlichen Nutzung vielfach überzogen — entscheidend ist die richtige Strategie.

Strategisches Ziel

Möglichst wenig zahlen und das Risiko einer Klage minimieren. Welcher Weg dahin führt — modifizierte Unterlassungserklärung, abwartende Verteidigung oder gezielte Gegenargumentation — entscheiden wir gemeinsam mit Ihnen.

Wirtschaftliches Ergebnis

Unser Honorar plus die letztlich von Ihnen gezahlte Summe liegt für Sie in aller Regel spürbar unter der ursprünglichen Forderung — vor allem bei geringer Nutzung und höheren Ausgangsforderungen.

Musik-Abmahnung in Reels, TikToks & Shorts — der Überblick

IPPC LAW ist nicht der einzige Absender solcher Schreiben. Wenn Sie sich allgemein über Abmahnungen wegen Musik in Social-Media-Videos informieren möchten — Plattformen, Mechanik, weitere Rechteinhaber wie die SoundGuardian GmbH —, finden Sie hier den breiteren Überblick: Abmahnung wegen Musik in Reels, TikToks oder YouTube-Shorts. Geht es bei Ihnen um einen einzelnen Titel, ist auch die Seite zur Welle „Sunny Bossa“ einen Blick wert.

Zwei spezialisierte Anwälte. Eine Telefonnummer.

Dr. Bernhard Tonninger und Mag. Dr. Markus Albrecht bei der gemeinsamen Mandatsarbeit
Ihre Ansprechpartner

Dr. Bernhard Tonninger

Rechtsanwalt · Partner

Über zwei Jahrzehnte praktische Erfahrung im Urheberrecht. Mitautor des Manz-Großkommentars urheber.recht (3. Aufl. 2023, Bearbeitung der §§ 3, 73–75, 85 und 90 UrhG); regelmäßige Anmerkungen zu höchstgerichtlichen Entscheidungen in ecolex und ÖBl. Laufende Vertretung in Urheberrechtsangelegenheiten sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.

Mag. Dr. Markus Albrecht

Rechtsanwalt · Partner

Partner mit Schwerpunkt im Marken-, Wettbewerbs- und Urheberrecht. Mitautor des Manz-Großkommentars urheber.recht (3. Aufl. 2023, Bearbeitung der §§ 66–72 UrhG); regelmäßige Beiträge zu urheberrechtlichen Themen. Starker Fokus auf urheberrechtliche Abmahnungen, urheberrechtliche Verträge und Fragen der Speichermedienvergütung (SMV). Laufende Vertretung in Urheberrechtsangelegenheiten sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.

In der Beratungspraxis sind beide Ihre Ansprechpartner; in komplexen und größeren Verfahren bündeln wir die Kräfte. Auch in der Urlaubszeit ist immer jemand für Sie erreichbar, der Ihren Fall kennt.

Was Mandanten zur IPPC-LAW-Abmahnung wissen wollen

Wer ist IPPC LAW — und für wen schreitet die Kanzlei ein?
Die IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Berlin) verfolgt die lizenzlose Nutzung von Tonaufnahmen in Social-Media-Videos für eine ganze Reihe von Rechteinhabern — unter anderem für die B1 Recordings GmbH (Berlin), für die Produzenten des Weihnachtstitels „Wonderful Dream (Holidays Are Coming)“, für die The Other Songs Records Limited (London), die DEFEND MUSIC, Inc. (Los Angeles) sowie Mach I Records und B.D.B. Media. Auf dem Schreiben steht deshalb immer dieselbe Kanzlei — wer dahintersteht, wechselt. An Ihrer Ausgangslage ändert das wenig, an der richtigen Antwort einiges.
Ich habe eine Abmahnung wegen „Wonderful Dream“ bekommen — was ist da anders?
„Wonderful Dream (Holidays Are Coming)“ von Melanie Thornton ist der bekannte Weihnachtstitel aus der Coca-Cola-Werbung. Er ist in den Musikbibliotheken von TikTok und Instagram auswählbar und wird im Advent millionenfach unter Beiträge gelegt — von Hotels, Restaurants, Shops, Ordinationen, Vereinen und Selbstständigen. Als Produzenten, Texter und Komponisten treten Marc Klammek (Künstlernamen „Mitchell Lennox“, „Marc Lennard“) und Florian Richter (Künstlernamen „Julien Nairolf“, „Judge Flow“) auf; durchgesetzt werden die Rechte über IPPC LAW, die vor dem Landgericht Berlin bereits einstweilige Verfügungen erwirkt hat. Die Besonderheit liegt im Zeitversatz: Gepostet wird im Advent, die Schreiben kommen danach — oft erst Monate später.
Wer ist die B1 Recordings GmbH — und ist die Forderung berechtigt?
Die B1 Recordings GmbH (Berlin), regelmäßig vertreten durch die IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Berlin), verfolgt die lizenzlose Nutzung bestimmter Tonaufnahmen in Social-Media-Videos (Instagram-Reels, TikTok, Facebook, YouTube-Shorts) systematisch. Ob die Forderung im Einzelfall berechtigt ist, hängt von der Nutzungsart und der Höhe der geltend gemachten Nachlizenzierung ab. Genau das prüfen wir im Erstmandat — eine pauschale Antwort gibt es hier nicht.
Reicht die Musikbibliothek von Instagram, TikTok oder Facebook nicht aus?
Die plattformseitigen Music-Libraries decken ausdrücklich nur persönliche, nicht-kommerzielle Nutzung ab. Sobald ein Reel oder Video werblich, gewerblich oder im Unternehmenskontext erscheint, kann die Lizenzdeckung wegfallen — auch bei scheinbar harmlosen Business-Profilen, Restaurants, Online-Shops oder Selbstständigen. Genau diese Lücke wird systematisch verfolgt.
Wie hoch sind die geforderten Summen typischerweise?
Aus unserer Praxis: Nachlizenzierungsforderungen liegen im Bereich von € 3.000,- – € 10.000,- — bei B1 Recordings in ähnlicher Höhe wie bei den übrigen Rechteinhabern in diesem Bereich. In Österreich sehen wir bei vergleichsweise geringer Nutzung Forderungen ab rund € 5.000,-; nach oben ist die Bandbreite, je nach Reichweite und Nutzung, offen — in Deutschland sind Forderungen bis in den fünfstelligen Bereich dokumentiert. Diese Beträge sind vor dem Hintergrund der tatsächlichen Nutzung vielfach überhöht. Die Reaktionsfristen sind kurz: Im uns vorliegenden Fall betrug sie eine Woche ab Datum des Schreibens — durch den Postweg bleiben oft nur ein bis drei Tage.
Soll ich einfach zahlen, um die Sache schnell loszuwerden?
Bitte nicht ohne Prüfung. Die geforderten Summen sind häufig überhöht — vor allem bei geringer Reichweite oder kurzer Veröffentlichungsdauer. Mit der richtigen Strategie lassen sich die wirtschaftlichen Folgen in aller Regel deutlich reduzieren. Wer zahlt, ohne zu prüfen, zahlt nach unserer Erfahrung in aller Regel zu viel.
Was ist eine modifizierte Unterlassungserklärung?
Ein verbindliches Schuldversprechen, die beanstandete Handlung — hier: lizenzlose Verwendung der Tonaufnahme — künftig zu unterlassen, sanktioniert mit einer angemessenen Vertragsstrafe. Wir formulieren sie so, dass sie nur das tatsächlich abgemahnte Verhalten erfasst und nicht Ihre gesamte Marketing-Praxis einschränkt. Mit einer rechtsverbindlichen Erklärung ist die Wiederholungsgefahr regelmäßig ausgeräumt. Die Frage der Schadenshöhe wird im Anschluss strategisch geklärt.
Was kostet eine Beratung bei Tonninger Schermaier & Partner?
Wir arbeiten in drei Stufen. Eine kurze allgemeine Auskunft am Telefon ist kostenfrei. Für die konkrete Prüfung Ihrer Abmahnung — wir sehen uns das Schreiben im Detail an, besprechen es mit Ihnen durch und zeigen die Handlungsalternativen auf — verrechnen wir pauschal € 200,- netto. Erst wenn Sie uns danach mit dem anwaltlichen Einschreiten beauftragen, gilt unser Stundensatz von € 380,- netto; erfahrungsgemäß kommen wir dabei vielfach mit rund zwei Stunden aus. Sie behalten damit in jedem Schritt die Kontrolle über die Kosten.
Was passiert, wenn ich nicht oder zu spät reagiere?
Die Gegenseite kann eine Klage beim zuständigen Handelsgericht einbringen, oft verbunden mit einem Antrag auf einstweilige Verfügung. Sie sehen sich dann nicht nur der ursprünglichen Forderung, sondern auch eigenen und gegnerischen Anwalts- und Gerichtskosten gegenüber — die Gesamtrechnung liegt schnell deutlich über der ursprünglichen Vergleichssumme. Genau das wollen wir verhindern.
Welche Erfolgsaussichten habe ich auf Reduktion?
In unserer langjährigen Praxis lassen sich die wirtschaftlichen Folgen für unsere Mandanten in den meisten Fällen deutlich reduzieren — wie weit, hängt vom konkreten Nutzungsumfang und Ihrer Risikobereitschaft ab. Eine Garantie können wir nicht abgeben; was wir versprechen, ist eine fundierte Einschätzung und die richtige Strategie auf dieser Basis.

Zum Vertiefen: Urheberrechtsabmahnung — Überblick · Abmahnung erhalten — die ersten Schritte

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