Wer ist IPPC LAW — und für wen schreitet die Kanzlei ein?
Die IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Berlin) verfolgt die lizenzlose Nutzung von Tonaufnahmen in Social-Media-Videos für eine ganze Reihe von Rechteinhabern — unter anderem für die B1 Recordings GmbH (Berlin), für die Produzenten des Weihnachtstitels „Wonderful Dream (Holidays Are Coming)“, für die The Other Songs Records Limited (London), die DEFEND MUSIC, Inc. (Los Angeles) sowie Mach I Records und B.D.B. Media. Auf dem Schreiben steht deshalb immer dieselbe Kanzlei — wer dahintersteht, wechselt. An Ihrer Ausgangslage ändert das wenig, an der richtigen Antwort einiges.
Ich habe eine Abmahnung wegen „Wonderful Dream“ bekommen — was ist da anders?
„Wonderful Dream (Holidays Are Coming)“ von Melanie Thornton ist der bekannte Weihnachtstitel aus der Coca-Cola-Werbung. Er ist in den Musikbibliotheken von TikTok und Instagram auswählbar und wird im Advent millionenfach unter Beiträge gelegt — von Hotels, Restaurants, Shops, Ordinationen, Vereinen und Selbstständigen. Als Produzenten, Texter und Komponisten treten Marc Klammek (Künstlernamen „Mitchell Lennox“, „Marc Lennard“) und Florian Richter (Künstlernamen „Julien Nairolf“, „Judge Flow“) auf; durchgesetzt werden die Rechte über IPPC LAW, die vor dem Landgericht Berlin bereits einstweilige Verfügungen erwirkt hat. Die Besonderheit liegt im Zeitversatz: Gepostet wird im Advent, die Schreiben kommen danach — oft erst Monate später.
Wer ist die B1 Recordings GmbH — und ist die Forderung berechtigt?
Die B1 Recordings GmbH (Berlin), regelmäßig vertreten durch die IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Berlin), verfolgt die lizenzlose Nutzung bestimmter Tonaufnahmen in Social-Media-Videos (Instagram-Reels, TikTok, Facebook, YouTube-Shorts) systematisch. Ob die Forderung im Einzelfall berechtigt ist, hängt von der Nutzungsart und der Höhe der geltend gemachten Nachlizenzierung ab. Genau das prüfen wir im Erstmandat — eine pauschale Antwort gibt es hier nicht.
Reicht die Musikbibliothek von Instagram, TikTok oder Facebook nicht aus?
Die plattformseitigen Music-Libraries decken ausdrücklich nur persönliche, nicht-kommerzielle Nutzung ab. Sobald ein Reel oder Video werblich, gewerblich oder im Unternehmenskontext erscheint, kann die Lizenzdeckung wegfallen — auch bei scheinbar harmlosen Business-Profilen, Restaurants, Online-Shops oder Selbstständigen. Genau diese Lücke wird systematisch verfolgt.
Wie hoch sind die geforderten Summen typischerweise?
Aus unserer Praxis: Nachlizenzierungsforderungen liegen im Bereich von € 3.000,- – € 10.000,- — bei B1 Recordings in ähnlicher Höhe wie bei den übrigen Rechteinhabern in diesem Bereich. In Österreich sehen wir bei vergleichsweise geringer Nutzung Forderungen ab rund € 5.000,-; nach oben ist die Bandbreite, je nach Reichweite und Nutzung, offen — in Deutschland sind Forderungen bis in den fünfstelligen Bereich dokumentiert. Diese Beträge sind vor dem Hintergrund der tatsächlichen Nutzung vielfach überhöht. Die Reaktionsfristen sind kurz: Im uns vorliegenden Fall betrug sie eine Woche ab Datum des Schreibens — durch den Postweg bleiben oft nur ein bis drei Tage.
Soll ich einfach zahlen, um die Sache schnell loszuwerden?
Bitte nicht ohne Prüfung. Die geforderten Summen sind häufig überhöht — vor allem bei geringer Reichweite oder kurzer Veröffentlichungsdauer. Mit der richtigen Strategie lassen sich die wirtschaftlichen Folgen in aller Regel deutlich reduzieren. Wer zahlt, ohne zu prüfen, zahlt nach unserer Erfahrung in aller Regel zu viel.
Was ist eine modifizierte Unterlassungserklärung?
Ein verbindliches Schuldversprechen, die beanstandete Handlung — hier: lizenzlose Verwendung der Tonaufnahme — künftig zu unterlassen, sanktioniert mit einer angemessenen Vertragsstrafe. Wir formulieren sie so, dass sie nur das tatsächlich abgemahnte Verhalten erfasst und nicht Ihre gesamte Marketing-Praxis einschränkt. Mit einer rechtsverbindlichen Erklärung ist die Wiederholungsgefahr regelmäßig ausgeräumt. Die Frage der Schadenshöhe wird im Anschluss strategisch geklärt.
Was kostet eine Beratung bei Tonninger Schermaier & Partner?
Wir arbeiten in drei Stufen. Eine kurze allgemeine Auskunft am Telefon ist kostenfrei. Für die konkrete Prüfung Ihrer Abmahnung — wir sehen uns das Schreiben im Detail an, besprechen es mit Ihnen durch und zeigen die Handlungsalternativen auf — verrechnen wir pauschal € 200,- netto. Erst wenn Sie uns danach mit dem anwaltlichen Einschreiten beauftragen, gilt unser Stundensatz von € 380,- netto; erfahrungsgemäß kommen wir dabei vielfach mit rund zwei Stunden aus. Sie behalten damit in jedem Schritt die Kontrolle über die Kosten.
Was passiert, wenn ich nicht oder zu spät reagiere?
Die Gegenseite kann eine Klage beim zuständigen Handelsgericht einbringen, oft verbunden mit einem Antrag auf einstweilige Verfügung. Sie sehen sich dann nicht nur der ursprünglichen Forderung, sondern auch eigenen und gegnerischen Anwalts- und Gerichtskosten gegenüber — die Gesamtrechnung liegt schnell deutlich über der ursprünglichen Vergleichssumme. Genau das wollen wir verhindern.
Welche Erfolgsaussichten habe ich auf Reduktion?
In unserer langjährigen Praxis lassen sich die wirtschaftlichen Folgen für unsere Mandanten in den meisten Fällen deutlich reduzieren — wie weit, hängt vom konkreten Nutzungsumfang und Ihrer Risikobereitschaft ab. Eine Garantie können wir nicht abgeben; was wir versprechen, ist eine fundierte Einschätzung und die richtige Strategie auf dieser Basis.