Wer schickt solche Abmahnungen — und ist die Forderung berechtigt?
Aktuell besonders aktiv sind zwei Rechteinhaber-Konstellationen: die SoundGuardian GmbH (Frankfurt am Main), meist vertreten durch einen Wiener Anwalt, sowie die B1 Recordings GmbH (Berlin), regelmäßig vertreten durch die IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Berlin) — dazu finden Sie eine eigene Seite unter /b1-recordings-abmahnung. Die IPPC LAW tritt zuletzt auch für weitere Rechteinhaber auf, etwa die The Other Songs Records Limited (London) und die DEFEND MUSIC, Inc. (Los Angeles). Alle diese Absender verfolgen lizenzlose Nutzungen bestimmter Tonaufnahmen in Social-Media-Videos systematisch — die Forderungssummen unterscheiden sich, die Mechanik ist im Kern dieselbe. Ob die Forderung im Einzelfall berechtigt ist, hängt von der konkreten Rechtekette, der Nutzungsart und der Höhe der geltend gemachten Nachlizenzierung ab — alle drei prüfen wir im Erstmandat.
Reicht die Musikbibliothek von Instagram, TikTok oder Facebook nicht aus?
Die plattformseitigen Music-Libraries decken ausdrücklich nur persönliche, nicht-kommerzielle Nutzung ab. Sobald ein Reel oder Video werblich, gewerblich oder im Unternehmenskontext erscheint, kann die Lizenzdeckung wegfallen — auch bei scheinbar harmlosen Business-Profilen, Restaurants, Online-Shops oder Selbstständigen. Genau diese Lücke wird von Rechteinhabern systematisch verfolgt.
Wie hoch sind die geforderten Summen typischerweise?
Aus unserer Praxis: Nachlizenzierungsforderungen liegen meist im Bereich von € 3.000,- – € 10.000,-, je nach Rechteinhaber, Reichweite, Veröffentlichungsdauer und Art der Nutzung. B1-Recordings-Forderungen liegen tendenziell am unteren Ende der Bandbreite, SoundGuardian-Forderungen eher in der Mitte. Diese Beträge sind vor dem Hintergrund der tatsächlichen Nutzung vielfach überzogen. Üblich sind Reaktionsfristen von 10–14 Tagen.
Was kostet eine Beratung bei Tonninger Schermaier & Partner?
Eine kurze allgemeine Erstauskunft am Telefon ist kostenfrei. Für die konkrete Beratung vereinbaren wir vielfach eine Pauschale auf Basis unseres Stundensatzes von € 380,- netto/Stunde. Bei einem typischen Gesamtaufwand von 2 Stunden liegt diese Pauschale bei rund € 760,- netto. Darin enthalten ist die Analyse des Falls vor dem Hintergrund der konkreten Nutzung, die gemeinsame Festlegung der Strategie und die Erklärung aller Schritte und Handlungsalternativen sowie die Antwort an die Gegenseite samt Unterlassungserklärung.
Soll ich einfach zahlen, um die Sache schnell loszuwerden?
Bitte nicht ohne Prüfung. Die geforderten Summen sind häufig erheblich überhöht — vor allem bei geringer Reichweite, kurzer Veröffentlichungsdauer, fragwürdiger Rechtekette oder bei Beträgen am oberen Ende der typischen Bandbreite. Mit der richtigen Strategie lassen sich die wirtschaftlichen Folgen für Sie in aller Regel deutlich reduzieren. Wer zahlt, ohne zu prüfen, zahlt nach unserer Erfahrung in aller Regel zu viel.
Was ist eine modifizierte Unterlassungserklärung?
Ein verbindliches Schuldversprechen, die beanstandete Handlung — hier: lizenzlose Verwendung der Tonaufnahme — künftig zu unterlassen, sanktioniert mit einer angemessenen Vertragsstrafe. Wir formulieren sie so, dass sie nur das tatsächlich abgemahnte Verhalten erfasst und nicht Ihre gesamte Marketing-Praxis einschränkt. Mit einer rechtsverbindlichen Unterlassungserklärung ist die Wiederholungsgefahr regelmäßig ausgeräumt. Die Frage der Schadenshöhe wird im Anschluss strategisch geklärt — abhängig vom konkreten Nutzungsumfang und Ihrer Risikobereitschaft.
Was passiert, wenn ich nicht oder zu spät reagiere?
Die Gegenseite kann eine Klage beim zuständigen Handelsgericht einbringen, oft verbunden mit einem Antrag auf einstweilige Verfügung. Sie sehen sich dann nicht nur der ursprünglichen Forderung, sondern auch eigenen und gegnerischen Anwalts- und Gerichtskosten gegenüber — die Gesamtrechnung liegt schnell deutlich über der ursprünglichen Vergleichssumme. Genau das wollen wir verhindern.
Welche Erfolgsaussichten habe ich auf Reduktion?
In unserer langjährigen Praxis lassen sich die wirtschaftlichen Folgen für unsere Mandanten in den meisten Fällen deutlich reduzieren — wie weit, hängt vom konkreten Nutzungsumfang, der Aktivlegitimation der Gegenseite und Ihrer Risikobereitschaft ab.