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Eilfall · Urheberrecht (Musik in Social Media)

Abmahnung wegen Musik in Reels, TikToks oder YouTube-Shorts?
Nicht zahlen — zuerst prüfen lassen.

Sie haben ein Schreiben mit der Forderung erhalten, eine Tonaufnahme nachzulizenzieren — typischerweise von der SoundGuardian GmbH (Frankfurt am Main, meist vertreten durch RA Mag. Paul Gursch in Wien) oder von der B1 Recordings GmbH (Berlin, vertreten durch die IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH)? Die finanziellen Forderungen liegen häufig im Bereich von € 3.000,- – € 10.000,- und sind vor dem Hintergrund der konkreten Nutzung vielfach überzogen. Wichtig ist, die richtige Strategie einzuschlagen — Ziel ist es, möglichst wenig zu zahlen und trotzdem das Risiko einer Klage bestmöglich zu minimieren.

  • Werktags rasch — spätestens 24 Stunden
  • Stundensatz € 380,- netto · typischer Gesamtaufwand 2h
Ausgezeichnet 2024 – 2026
  • TOP2026 DER STANDARD · Statista TOP-Anwaltskanzlei 2026 — Marken- & Wettbewerbsrecht
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Vom ersten Anruf zur maßgeschneiderten Strategie und Lösung

Eine Abmahnung wegen Musik in Reels ist häufig mit knappen Fristen versehen und kann erhebliche Kostenrisiken auslösen. Die beigelegte Unterlassungserklärung sollte deshalb niemals ungeprüft unterzeichnet werden. Wir trennen die kostenfreie Erstauskunft klar von der weiteren anwaltlichen Bearbeitung — diese folgt erst, wenn Sie uns nach dem Gespräch tatsächlich beauftragen.

  1. 01

    Kostenlose Erstauskunft

    Sie rufen an, wir nehmen uns Zeit für eine kurze allgemeine Einschätzung — Plausibilität der Forderung, ungefähre Bandbreite, dringender Handlungsbedarf.

    Die Erstauskunft ist kostenfrei und unverbindlich. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie uns mit der weiteren Bearbeitung beauftragen.

  2. 02

    Aktenstudium & Sachverhaltsklärung

    Nach Beauftragung übermitteln Sie uns das Abmahnschreiben, den Link zum betroffenen Reel/Video und Hintergrund zur Veröffentlichung (gewerblich? Reichweite? Veröffentlichungsdauer?). Auf dieser Basis prüfen wir Aktivlegitimation, Forderungshöhe und den strategischen Reaktionsspielraum.

  3. 03

    Strategie & Unterlassungserklärung

    In den meisten Fällen ist eine modifizierte Unterlassungserklärung der wirtschaftlich klügste Weg. Sie räumt die Wiederholungsgefahr aus. Parallel klären wir die strategisch beste Antwort auf die Schadenersatzforderung — passend zu Ihrem konkreten Nutzungsumfang und Ihrer Risikobereitschaft.

  4. 04

    Außergerichtliche Lösung — und nur falls nötig: Gericht

    Ziel ist es, die Sache rasch, möglichst kostengünstig und außergerichtlich zu klären. Wenn die Gegenseite wider Erwarten doch die Gerichte anruft, vertreten wir Sie mit jahrzehntelanger Prozesserfahrung — vom Provisorialverfahren zur Abwehr Einstweiliger Verfügungen bis zum ordentlichen Gerichtsverfahren, notfalls durch alle Instanzen.

Honorar transparent — Erfolg realistisch

Wir machen keine Erfolgsversprechen — das wäre unseriös. Was wir Ihnen aber sagen können: aus unserer Erfahrung mit zahlreichen Abmahnungen dieser Art lassen sich die Forderungen in der Regel deutlich reduzieren.

Honorar

Stundensatz € 380,- netto. Typischer Gesamtaufwand bei Standard-Abmahnungen: 2 Stunden. Darin enthalten ist die Analyse des Falls vor dem Hintergrund der konkreten Nutzung, die gemeinsame Festlegung der Strategie und die Erklärung aller Schritte und Handlungsalternativen sowie die Antwort an die Gegenseite samt Unterlassungserklärung.

Forderungsbandbreite

Aus unserer Praxis: Nachlizenzierungsforderungen € 3.000,- – € 10.000,-. Diese Beträge sind vor dem Hintergrund der tatsächlichen Nutzung vielfach überzogen — entscheidend ist die richtige Strategie.

Strategisches Ziel

Möglichst wenig zahlen und das Risiko einer Klage minimieren. Welcher Weg dahin führt — modifizierte Unterlassungserklärung, abwartende Verteidigung oder gezielte Gegenargumentation — entscheiden wir gemeinsam mit Ihnen.

Wirtschaftliches Ergebnis

Unser Honorar plus die letztlich von Ihnen gezahlte Summe liegt für Sie in aller Regel spürbar unter der ursprünglichen Forderung — vor allem bei geringer Nutzung und höheren Ausgangsforderungen.

Auf welche Plattformen sich die Abmahnungen beziehen

Die Abmahnungen treffen Selbstständige, KMU, Online-Shops und Restaurants gleichermaßen — überall dort, wo Profile mit Werbeabsicht (auch nur ergänzend) genutzt werden.

Instagram-Reels

Reels mit Musik aus der Instagram-Library — bei Business-Profilen oder ergänzender Werbeabsicht greift die Lizenzdeckung der Library nicht. Auch nachträglich gelöschte Reels werden teils noch abgemahnt.

TikTok-Videos

TikTok-Videos mit lizenzpflichtigen Tonaufnahmen — auch hier greift die plattformeigene Lizenz nicht für gewerbliche oder werbliche Verwendung. Häufig betroffen: Brand-Accounts und Influencer-Kollaborationen.

Facebook-Stories & Reels

Facebook-Stories und Facebook-Reels — gleiche Grundproblematik wie bei Instagram. Wird oft erst Wochen oder Monate nach Veröffentlichung abgemahnt.

YouTube-Shorts

Auch YouTube-Shorts können betroffen sein, wenn die Music-Library ausschließlich für nicht-kommerzielle Nutzung lizenziert ist und das Profil werblichen Charakter aufweist.

Zwei spezialisierte Anwälte. Eine Telefonnummer.

Dr. Bernhard Tonninger und Mag. Dr. Markus Albrecht bei der gemeinsamen Mandatsarbeit
Ihre Ansprechpartner

Dr. Bernhard Tonninger

Rechtsanwalt · Gründungspartner

Über zwei Jahrzehnte praktische Erfahrung im Urheberrecht. Mitautor des Manz-Großkommentars urheber.recht (3. Aufl. 2023, Bearbeitung der §§ 3, 73–75, 85 und 90 UrhG); regelmäßige Anmerkungen zu höchstgerichtlichen Entscheidungen in ecolex und ÖBl. Laufende Vertretung in Urheberrechtsangelegenheiten sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.

Mag. Dr. Markus Albrecht

Rechtsanwalt · Partner

Partner mit Schwerpunkt im Marken-, Wettbewerbs- und Urheberrecht. Mitautor des Manz-Großkommentars urheber.recht (3. Aufl. 2023, Bearbeitung der §§ 66–72 UrhG); regelmäßige Beiträge zu urheberrechtlichen Themen. Starker Fokus auf urheberrechtliche Abmahnungen, urheberrechtliche Verträge und Fragen der Speichermedienvergütung (SMV). Laufende Vertretung in Urheberrechtsangelegenheiten sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.

In der Beratungspraxis sind beide Ihre Ansprechpartner; in komplexen und größeren Verfahren bündeln wir die Kräfte. Auch in der Urlaubszeit ist immer jemand für Sie erreichbar, der Ihren Fall kennt.

Was Mandanten zur Musik-Abmahnung wissen wollen

Wer schickt solche Abmahnungen — und ist die Forderung berechtigt?
Aktuell besonders aktiv sind zwei Rechteinhaber-Konstellationen: die SoundGuardian GmbH (Frankfurt am Main), regelmäßig vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei Mag. Paul Gursch (Wien), sowie die B1 Recordings GmbH (Berlin), regelmäßig vertreten durch die IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Berlin). Beide verfolgen lizenzlose Nutzungen bestimmter Tonaufnahmen in Social-Media-Videos systematisch — die Forderungssummen unterscheiden sich, die Mechanik ist im Kern dieselbe. Ob die Forderung im Einzelfall berechtigt ist, hängt von der konkreten Rechtekette, der Nutzungsart und der Höhe der geltend gemachten Nachlizenzierung ab — alle drei prüfen wir im Erstmandat.
Reicht die Musikbibliothek von Instagram, TikTok oder Facebook nicht aus?
Die plattformseitigen Music-Libraries decken ausdrücklich nur persönliche, nicht-kommerzielle Nutzung ab. Sobald ein Reel oder Video werblich, gewerblich oder im Unternehmenskontext erscheint, kann die Lizenzdeckung wegfallen — auch bei scheinbar harmlosen Business-Profilen, Restaurants, Online-Shops oder Selbstständigen. Genau diese Lücke wird von Rechteinhabern systematisch verfolgt.
Wie hoch sind die geforderten Summen typischerweise?
Aus unserer Praxis: Nachlizenzierungsforderungen liegen meist im Bereich von € 3.000,- – € 10.000,-, je nach Rechteinhaber, Reichweite, Veröffentlichungsdauer und Art der Nutzung. B1-Recordings-Forderungen liegen tendenziell am unteren Ende der Bandbreite, SoundGuardian-Forderungen eher in der Mitte. Diese Beträge sind vor dem Hintergrund der tatsächlichen Nutzung vielfach überzogen. Üblich sind Reaktionsfristen von 10–14 Tagen.
Was kostet eine Beratung bei Tonninger Schermaier & Partner?
Eine kurze allgemeine Erstauskunft am Telefon ist kostenfrei. Für die konkrete Beratung vereinbaren wir vielfach eine Pauschale auf Basis unseres Stundensatzes von € 380,- netto/Stunde. Bei einem typischen Gesamtaufwand von 2 Stunden liegt diese Pauschale bei rund € 760,- netto. Darin enthalten ist die Analyse des Falls vor dem Hintergrund der konkreten Nutzung, die gemeinsame Festlegung der Strategie und die Erklärung aller Schritte und Handlungsalternativen sowie die Antwort an die Gegenseite samt Unterlassungserklärung.
Soll ich einfach zahlen, um die Sache schnell loszuwerden?
Bitte nicht ohne Prüfung. Die geforderten Summen sind häufig erheblich überhöht — vor allem bei geringer Reichweite, kurzer Veröffentlichungsdauer, fragwürdiger Rechtekette oder bei Beträgen am oberen Ende der typischen Bandbreite. Mit der richtigen Strategie lassen sich die wirtschaftlichen Folgen für Sie in aller Regel deutlich reduzieren. Wer zahlt, ohne zu prüfen, zahlt nach unserer Erfahrung in aller Regel zu viel.
Was ist eine modifizierte Unterlassungserklärung?
Ein verbindliches Schuldversprechen, die beanstandete Handlung — hier: lizenzlose Verwendung der Tonaufnahme — künftig zu unterlassen, sanktioniert mit einer angemessenen Vertragsstrafe. Wir formulieren sie so, dass sie nur das tatsächlich abgemahnte Verhalten erfasst und nicht Ihre gesamte Marketing-Praxis einschränkt. Mit einer rechtsverbindlichen Unterlassungserklärung ist die Wiederholungsgefahr regelmäßig ausgeräumt. Die Frage der Schadenshöhe wird im Anschluss strategisch geklärt — abhängig vom konkreten Nutzungsumfang und Ihrer Risikobereitschaft.
Was passiert, wenn ich nicht oder zu spät reagiere?
Die Gegenseite kann eine Klage beim zuständigen Handelsgericht einbringen, oft verbunden mit einem Antrag auf einstweilige Verfügung. Sie sehen sich dann nicht nur der ursprünglichen Forderung, sondern auch eigenen und gegnerischen Anwalts- und Gerichtskosten gegenüber — die Gesamtrechnung liegt schnell deutlich über der ursprünglichen Vergleichssumme. Genau das wollen wir verhindern.
Welche Erfolgsaussichten habe ich auf Reduktion?
In unserer langjährigen Praxis lassen sich die wirtschaftlichen Folgen für unsere Mandanten in den meisten Fällen deutlich reduzieren — wie weit, hängt vom konkreten Nutzungsumfang, der Aktivlegitimation der Gegenseite und Ihrer Risikobereitschaft ab.

Frist im Nacken?

Greifen Sie zum Telefon — wir besprechen Ihre Optionen sofort. Eine erste Einschätzung kostet nichts.