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Eilfall · Musik auf Instagram (fairSync)

Lizenzangebot von fairSync erhalten? Oder gar schon eine Abmahnung?
Nicht einfach zahlen — aber auch nicht ignorieren.

fairSync International — eine Handelsmarke der Stington & Partner Legal GmbH mit Sitz in Cham in der Schweiz — verschickt derzeit „unverbindliche Lizenzangebote“ für Musik in Instagram-Beiträgen, mit Beträgen im mittleren vierstelligen Bereich pro Beitrag. Wer darauf nicht oder falsch reagiert, erhält als nächsten Schritt eine förmliche Abmahnung. Ob Lizenzangebot oder Abmahnung: Wir prüfen Ihr Schreiben und sagen Ihnen, wie Sie richtig reagieren.

  • Werktags rasch — spätestens 24 Stunden
  • Prüfung von Lizenzangebot oder Abmahnung: € 200,- netto pauschal
Ausgezeichnet 2024 – 2026
  • TOP2026 DER STANDARD · Statista TOP-Anwaltskanzlei 2026 — Marken- & Wettbewerbsrecht
  • JUVE-Ranking IP/IT 2025 — gerankt: IP- und Urheberrecht JUVE-Ranking IP/IT Gerankt 2025 — IP-, Marken- & Urheberrecht
  • AI Awards 2024 — Leading Civil Litigation Lawyer of the Year, Austria AI Awards 2024 Leading Civil Litigation Lawyer of the Year — Austria

Wie diese Schreiben ablaufen

Die Schreiben folgen einem festen Muster — und sind bewusst anders aufgebaut als eine klassische Abmahnung.

Absender und Rechteinhaberin

fairSync International ist eine Handelsmarke der Stington & Partner Legal GmbH mit Sitz in Cham (Kanton Zug). Sie tritt als Lizenzhändler für Musiklabels auf — etwa für die All Ways Dance Ltd mit Sitz in London — und vereinnahmt die Lizenzentgelte als eigener Vertragspartner.

Worum es geht

Eine Tonaufnahme wurde in einem Instagram-Beitrag verwendet, typischerweise in einem Reel oder Video eines Unternehmensprofils. Beanstandet wird die Nutzung für einen bestimmten Zeitraum — vom Tag der Veröffentlichung bis zum Datum des Schreibens.

Das Angebot

Angeboten wird eine rückwirkende Lizenz, die die bisherige und die weitere Nutzung bis zu einem Stichtag abdeckt. Der Preis wird pro Beitrag berechnet, die Angebotsfrist beträgt rund zehn Tage, gezahlt werden soll ausschließlich über ein Online-Portal. Eine Unterlassungserklärung wird in diesem Stadium nicht verlangt.

Die zweite Stufe

Wer nicht reagiert, erhält in Deutschland inzwischen förmliche Abmahnungen — ausgesprochen von der Kanzlei Hild & Kollegen im Auftrag der All Ways Dance Ltd, mit Unterlassungsbegehren, Schadenersatz und Anwaltskosten. Dass solche Abmahnungen auch Empfänger in Österreich erreichen, ist absehbar. Für Nutzungen und Lizenzforderungen in Österreich ist dabei grundsätzlich österreichisches Urheberrecht anzuwenden, auch wenn Absender und Kanzlei im Ausland sitzen. Im Ausland kann die Gegenseite grundsätzlich nur den dort angefallenen „Schaden“ geltend machen.

Unverbindlich — aber nicht folgenlos

Das Wort „unverbindlich“ verleitet zu zwei Reaktionen: einfach zahlen, um Ruhe zu haben, oder das Schreiben einfach liegen lassen. Beides ist in aller Regel der falsche Weg.

Einfach zahlen?

Davon raten wir ab. Die verlangten Beträge sind in aller Regel völlig überhöht. Wer das Angebot annimmt, zahlt den vollen Preis für jeden einzelnen Beitrag — ohne dass geprüft wäre, ob der Anspruch überhaupt besteht und in welcher Höhe er angemessen ist.

Einfach ignorieren?

Das Angebot selbst verpflichtet zu nichts. Die Rechtsverletzung, auf die es sich stützt, verschwindet dadurch aber nicht — und damit auch nicht die Möglichkeit, dass als nächster Schritt eine förmliche Abmahnung samt Unterlassungsanspruch folgt.

Der entscheidende Schritt: die Unterlassungsverpflichtung

Entscheidend ist, die Wiederholungsgefahr zu beseitigen — durch eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtung, und zwar auch dann, wenn das Schreiben gar keine verlangt. Damit verliert ein späteres Vorgehen auf Unterlassung seine Grundlage. Das ist wichtig, weil der Unterlassungsanspruch in Urheberrechtssachen üblicherweise mit einem Streitwert von € 57.000,- bewertet wird — das Prozesskostenrisiko liegt damit weit über dem angebotenen Lizenzpreis.

Schon eine Abmahnung erhalten?

Dann wird eine Unterlassungserklärung ausdrücklich verlangt — meist in vorformulierter Fassung, samt Zahlungsaufforderung und kurzer Frist. Die beigelegte Erklärung ist regelmäßig weiter gefasst als nötig und sollte keinesfalls ungeprüft unterschrieben werden. Auch hier gilt: nicht einfach zahlen, nicht ignorieren, sondern richtig reagieren.

Unser Ziel: Die richtige Reaktion macht der Gegenseite ein weiteres Vorgehen möglichst unattraktiv. Welche Taktik dafür im konkreten Fall die richtige ist, besprechen wir mit Ihnen auf Basis des konkreten Lizenzangebots oder der konkreten Abmahnung.

Vom ersten Anruf zur richtigen Reaktion

  1. 01

    Kostenlose Erstauskunft

    Sie rufen an, wir nehmen uns Zeit für eine kurze allgemeine Einschätzung — Plausibilität der Forderung, dringender Handlungsbedarf, laufende Fristen. Die Erstauskunft ist kostenfrei und unverbindlich.

  2. 02

    Prüfung von Lizenzangebot oder Abmahnung — € 200,- netto

    Wir sehen uns das konkrete Schreiben im Detail an, besprechen es mit Ihnen durch und zeigen Ihnen Ihre Handlungsalternativen samt Chancen und Risiken auf. Danach wissen Sie, woran Sie sind — und entscheiden in Ruhe, ob wir für Sie tätig werden sollen.

  3. 03

    Unterlassungsverpflichtung & Strategie

    Wir formulieren die strafbewehrte Unterlassungsverpflichtung so, dass sie die Wiederholungsgefahr ausräumt, aber nicht weiter reicht als nötig. Parallel legen wir fest, wie mit der Geldforderung umzugehen ist.

  4. 04

    Außergerichtliche Lösung — und falls nötig: Gericht

    Ziel ist es, die Sache rasch und kostengünstig außergerichtlich zu erledigen. Folgt dennoch eine Abmahnung oder eine Klage, vertreten wir Sie außergerichtlich und vor Gericht, notfalls durch alle Instanzen.

Honorar transparent — Erfolg realistisch

Wir machen keine Erfolgsversprechen — das wäre unseriös. Wir halten die Kosten aber von Anfang an nachvollziehbar, und der Einstieg ist bewusst niedrig gehalten, damit niemand aus Sorge vor den Anwaltskosten falsch reagiert.

Erste telefonische Auskunft

Kostenfrei. Eine kurze allgemeine Einschätzung am Telefon kostet nichts.

Prüfung von Lizenzangebot oder Abmahnung

Pauschal € 200,- netto — Detailprüfung Ihres Schreibens, Besprechung und Handlungsalternativen.

Anwaltliches Einschreiten

Stundensatz € 380,- netto. Beauftragen Sie uns anschließend, kommen wir erfahrungsgemäß vielfach mit rund zwei Stunden aus — Strategie, Unterlassungsverpflichtung und Antwort an die Gegenseite.

Zur Einordnung

Gemessen an einem Lizenzpreis von mehreren tausend Euro pro Beitrag und einem Unterlassungsanspruch, der nach den Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK) mit € 57.000,- bewertet wird, was zu hohen Prozesskosten führt, ist das eine überschaubare Investition.

Musik-Abmahnung auf Social Media — der Überblick

Nachlizenzierungen und Abmahnungen wegen Musik in Social-Media-Videos kommen von unterschiedlichen Absendern. Den Überblick finden Sie hier: Musik-Abmahnung auf Instagram, TikTok & Co. Zu einem der aktivsten Rechteinhaber haben wir eine eigene Seite: SoundGuardian-Abmahnung.

Zwei spezialisierte Anwälte. Eine Telefonnummer.

Dr. Bernhard Tonninger und Mag. Dr. Markus Albrecht bei der gemeinsamen Mandatsarbeit
Ihre Ansprechpartner

Dr. Bernhard Tonninger

Rechtsanwalt · Partner

Über zwei Jahrzehnte praktische Erfahrung im Urheberrecht. Mitautor des Manz-Großkommentars urheber.recht (3. Aufl. 2023, Bearbeitung u. a. der §§ 73–75 UrhG — also genau der Bestimmungen zum Lichtbildschutz); regelmäßige Anmerkungen zu höchstgerichtlichen Entscheidungen in ecolex und ÖBl. Laufende Vertretung in Urheberrechtsangelegenheiten sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.

Mag. Dr. Markus Albrecht

Rechtsanwalt · Partner

Partner mit Schwerpunkt im Marken-, Wettbewerbs- und Urheberrecht. Mitautor des Manz-Großkommentars urheber.recht (3. Aufl. 2023, Bearbeitung der §§ 66–72 UrhG); regelmäßige Beiträge zu urheberrechtlichen Themen. Starker Fokus auf urheberrechtliche Abmahnungen und urheberrechtliche Verträge. Laufende Vertretung in Urheberrechtsangelegenheiten sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.

In der Beratungspraxis sind beide Ihre Ansprechpartner; in komplexen und größeren Verfahren bündeln wir die Kräfte. Auch in der Urlaubszeit ist immer jemand für Sie erreichbar, der Ihren Fall kennt.

Was Mandanten zu fairSync wissen wollen

Wer steckt hinter fairSync?
fairSync International ist eine Handelsmarke der Stington & Partner Legal GmbH mit Sitz in Cham in der Schweiz. Sie tritt als Lizenzhändler für Musiklabels auf — in den uns vorliegenden Fällen für die All Ways Dance Ltd in London — und bietet für bereits erfolgte Nutzungen nachträglich Lizenzen an. Ob der Anspruch im Einzelfall berechtigt ist und in welcher Höhe, prüfen wir auf Basis des konkreten Schreibens.
Das Schreiben ist „unverbindlich“ — kann ich es nicht einfach ignorieren?
Das Angebot selbst verpflichtet Sie zu nichts. Die zugrunde liegende Nutzung bleibt aber bestehen, und damit auch das Risiko, dass als nächster Schritt eine förmliche Abmahnung folgt — in Deutschland geschieht das bereits durch die Kanzlei Hild & Kollegen. Einfach liegen lassen ist daher in aller Regel nicht die beste Lösung.
Soll ich das Angebot annehmen und zahlen?
Davon raten wir ab. Die verlangten Beträge sind in aller Regel völlig überhöht, und sie werden für jeden Beitrag gesondert verlangt. Bevor Sie zahlen, sollte feststehen, ob der Anspruch überhaupt besteht und welcher Betrag angemessen wäre.
Warum eine Unterlassungsverpflichtung, wenn gar keine verlangt wird?
Weil sie der entscheidende Schutz gegen die zweite Stufe ist. Eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtung beseitigt die Wiederholungsgefahr — ein späteres Vorgehen auf Unterlassung verliert damit seine Grundlage. Das ist wichtig, weil der Unterlassungsanspruch in Urheberrechtssachen üblicherweise mit einem Streitwert von € 57.000,- bewertet wird. Sie muss allerdings richtig formuliert sein: nicht weiter als nötig, aber so, dass sie die Wiederholungsgefahr tatsächlich ausräumt.
Wie hoch sind die verlangten Beträge?
In den uns vorliegenden Fällen verlangt fairSync € 4.800,- zuzüglich Umsatzsteuer — pro Instagram-Beitrag. Die verlangten Beträge werden sich regelmäßig im Bereich von € 4.000,- bis € 10.000,- bewegen. Wurde derselbe Song in mehreren Beiträgen verwendet, kommt für jeden Beitrag ein eigenes Angebot, und die Beträge summieren sich entsprechend. Nach unserer Einschätzung sind diese Summen in aller Regel völlig überhöht.
Was kostet eine Beratung bei Tonninger Schermaier & Partner?
Wir arbeiten in drei Stufen. Eine kurze allgemeine Auskunft am Telefon ist kostenfrei. Für die konkrete Prüfung Ihres Lizenzangebots oder Ihrer Abmahnung — wir sehen uns das Schreiben im Detail an, besprechen es mit Ihnen durch und zeigen die Handlungsalternativen auf — verrechnen wir pauschal € 200,- netto. Erst wenn Sie uns danach mit dem anwaltlichen Einschreiten beauftragen, gilt unser Stundensatz von € 380,- netto; erfahrungsgemäß kommen wir dabei vielfach mit rund zwei Stunden aus. Sie behalten damit in jedem Schritt die Kontrolle über die Kosten.
Ich habe bereits eine Abmahnung erhalten — was nun?
Dann zählen Fristen. Eine Abmahnung — in Deutschland derzeit durch die Kanzlei Hild & Kollegen — verlangt regelmäßig innerhalb kurzer Zeit eine Unterlassungserklärung und eine Zahlung. Die beigelegte Erklärung ist meist weiter gefasst als nötig; unterschreiben Sie sie nicht ungeprüft. Auch eine Abmahnung prüfen wir für pauschal € 200,- netto. Ist bereits eine Klage zugestellt, drohen bei Fristversäumnis ein Versäumungsurteil und die volle Forderung samt gegnerischen Anwalts- und Gerichtskosten. Bitte rufen Sie umgehend an und halten Sie das Schreiben und das Zustelldatum bereit.

Zum Vertiefen: Musik-Abmahnung — Überblick · Fake-Abmahnung erkennen

Lizenzangebot von fairSync erhalten — oder schon eine Abmahnung?

Wir prüfen insbesondere Berechtigung und Höhe — und sagen Ihnen, wie Sie richtig reagieren. Werktags rasch, spätestens innerhalb von 24 Stunden. Direkt mit Dr. Tonninger oder Dr. Albrecht.