Wer steckt hinter fairSync?
fairSync International ist eine Handelsmarke der Stington & Partner Legal GmbH mit Sitz in Cham in der Schweiz. Sie tritt als Lizenzhändler für Musiklabels auf — in den uns vorliegenden Fällen für die All Ways Dance Ltd in London — und bietet für bereits erfolgte Nutzungen nachträglich Lizenzen an. Ob der Anspruch im Einzelfall berechtigt ist und in welcher Höhe, prüfen wir auf Basis des konkreten Schreibens.
Das Schreiben ist „unverbindlich“ — kann ich es nicht einfach ignorieren?
Das Angebot selbst verpflichtet Sie zu nichts. Die zugrunde liegende Nutzung bleibt aber bestehen, und damit auch das Risiko, dass als nächster Schritt eine förmliche Abmahnung folgt — durch die deutsche Kanzlei Hild & Kollegen, seit Oktober 2026 auch an Empfänger in Österreich. Einfach liegen lassen ist daher in aller Regel nicht die beste Lösung.
Soll ich das Angebot annehmen und zahlen?
Davon raten wir ab. Die verlangten Beträge sind in aller Regel völlig überhöht, und sie werden für jeden Beitrag gesondert verlangt. Bevor Sie zahlen, sollte feststehen, ob der Anspruch überhaupt besteht und welcher Betrag angemessen wäre.
Warum eine Unterlassungsverpflichtung, wenn gar keine verlangt wird?
Weil sie der entscheidende Schutz gegen die zweite Stufe ist. Eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtung beseitigt die Wiederholungsgefahr — ein späteres Vorgehen auf Unterlassung verliert damit seine Grundlage. Das ist wichtig, weil der Unterlassungsanspruch in Urheberrechtssachen üblicherweise mit einem Streitwert von € 57.000,- bewertet wird. Sie muss allerdings richtig formuliert sein: nicht weiter als nötig, aber so, dass sie die Wiederholungsgefahr tatsächlich ausräumt. Wie sehr das den weiteren Verlauf bestimmt, zeigt ein Fall aus unserer Praxis: Nachdem wir für eine Mandantin bereits auf das Lizenzangebot hin eine Unterlassungserklärung abgegeben hatten, verlangte die nachfolgende Abmahnung weder eine Unterlassungserklärung noch Anwaltskosten — sondern nur noch den ursprünglich angebotenen Lizenzbetrag. Abmahnungen ohne vorherige Erklärung enthalten dagegen beides.
Wie hoch sind die verlangten Beträge?
In den uns vorliegenden und an uns herangetragenen Fällen verlangt fairSync bei seinen Lizenzangeboten netto € 4.800,- bis € 11.000,- pro Instagram-Beitrag. Aus unserer Sicht ist das in den Anlassfällen überzogen. Auch hier kommt es darauf an, richtig zu reagieren. Wurde derselbe Song in mehreren Beiträgen verwendet, kommt für jeden Beitrag ein eigenes Angebot, und die Beträge summieren sich entsprechend. Nach unserer Einschätzung sind diese Summen in aller Regel völlig überhöht.
Was kostet eine Beratung bei Tonninger Schermaier & Partner?
Wir arbeiten in drei Stufen. Eine kurze allgemeine Auskunft am Telefon ist kostenfrei. Für die konkrete Prüfung Ihres Lizenzangebots oder Ihrer Abmahnung — wir sehen uns das Schreiben im Detail an, besprechen es mit Ihnen durch und zeigen die Handlungsalternativen auf — verrechnen wir pauschal € 200,- netto. Erst wenn Sie uns danach mit dem anwaltlichen Einschreiten beauftragen, gilt unser Stundensatz von € 380,- netto; erfahrungsgemäß kommen wir dabei vielfach mit rund zwei Stunden aus. Sie behalten damit in jedem Schritt die Kontrolle über die Kosten.
Ich habe bereits eine Abmahnung erhalten — was nun?
Dann zählen Fristen. Eine Abmahnung — derzeit durch die deutsche Kanzlei Hild & Kollegen, in Deutschland wie in Österreich — verlangt regelmäßig innerhalb kurzer Zeit eine Unterlassungserklärung und eine Zahlung. Die beigelegte Erklärung ist meist weiter gefasst als nötig und sieht deutsches Recht und einen Gerichtsstand in München vor; unterschreiben Sie sie nicht ungeprüft. Auch eine Abmahnung prüfen wir für pauschal € 200,- netto. Ist bereits eine Klage zugestellt, drohen bei Fristversäumnis ein Versäumungsurteil und die volle Forderung samt gegnerischen Anwalts- und Gerichtskosten. Bitte rufen Sie umgehend an und halten Sie das Schreiben und das Zustelldatum bereit.
Ich sitze in Österreich und habe eine Abmahnung von Hild & Kollegen erhalten — gilt deutsches Recht?
Die Schreiben stützen sich auf das deutsche Urheberrechtsgesetz und berechnen die Anwaltskosten nach deutschem Gebührenrecht. Für Nutzungen in Österreich ist aber grundsätzlich österreichisches Urheberrecht anzuwenden. Das heißt nicht automatisch, dass die Forderung unberechtigt ist. Es heißt aber, dass Begründung und Höhe genau zu prüfen sind und dass sich die Frage stellt, wo und in welchem Umfang die Gegenseite überhaupt gegen Sie vorgehen könnte. Genau darauf richten wir die Strategie aus.