Noch „nur" Abmahnung?
Dann besteht der größte Spielraum: Eine durchdachte, modifizierte Unterlassungserklärung und die richtige Antwort auf die Geldforderung können eine Klage in vielen Fällen ganz vermeiden.
Sie haben Post von der SoundGuardian GmbH (Frankfurt am Main, meist vertreten durch einen Wiener Anwalt) erhalten — eine Abmahnung mit der Forderung, eine Tonaufnahme nachzulizenzieren, oder bereits eine zugestellte Klage? Die Forderungen liegen häufig im Bereich von € 3.000,- – € 10.000,- und sind vor dem Hintergrund der tatsächlichen Nutzung vielfach überzogen. Entscheidend ist die richtige Strategie — Ziel ist es, möglichst wenig zu zahlen und das Prozessrisiko bestmöglich zu minimieren.
JUVE-Ranking IP/IT Gerankt 2025 — IP-, Marken- & Urheberrecht
AI Awards 2024 Leading Civil Litigation Lawyer of the Year — Austria Uns ist bekannt, dass derzeit vermehrt Klagen eingebracht und zugestellt werden. Wer bisher auf eine Abmahnung nicht reagiert hat, sollte das Thema jetzt nicht weiter aussitzen — und wer bereits eine Klage in Händen hält, hat fast immer kurze Fristen zu wahren.
Dann besteht der größte Spielraum: Eine durchdachte, modifizierte Unterlassungserklärung und die richtige Antwort auf die Geldforderung können eine Klage in vielen Fällen ganz vermeiden.
Jetzt zählen Fristen. Eine zugestellte Klage darf nicht liegen bleiben — bei Versäumnis droht ein Versäumungsurteil über die volle Forderung. Bitte sofort anrufen, Klage und Zustelldatum bereithalten.
Selbst nach Klagezustellung bestehen regelmäßig noch Spielräume für einen wirtschaftlich vernünftigen Vergleich — parallel zur Verteidigung in der Sache.
Wenn es vor Gericht geht, vertreten wir Sie mit jahrzehntelanger Erfahrung in urheberrechtlichen Streitigkeiten — vom Provisorialverfahren bis zum Hauptverfahren, notfalls durch alle Instanzen.
Eine SoundGuardian-Abmahnung ist häufig mit knappen Fristen versehen und kann erhebliche Kostenrisiken auslösen; eine zugestellte Klage noch mehr. Die beigelegte Unterlassungserklärung sollte deshalb niemals ungeprüft unterzeichnet werden. Wir trennen die kostenfreie Erstauskunft klar von der weiteren anwaltlichen Bearbeitung — diese folgt erst, wenn Sie uns nach dem Gespräch tatsächlich beauftragen.
Sie rufen an, wir nehmen uns Zeit für eine kurze allgemeine Einschätzung — Plausibilität der Forderung, ungefähre Bandbreite, dringender Handlungsbedarf, Stadium (Abmahnung oder Klage).
Die Erstauskunft ist kostenfrei und unverbindlich. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie uns mit der weiteren Bearbeitung beauftragen.
Nach Beauftragung übermitteln Sie uns das Schreiben bzw. die Klage, den Link zum betroffenen Reel/Video und Hintergrund zur Veröffentlichung (gewerblich? Reichweite? Veröffentlichungsdauer?). Auf dieser Basis prüfen wir Aktivlegitimation, Forderungshöhe und den strategischen Reaktionsspielraum.
In vielen Fällen ist eine modifizierte Unterlassungserklärung der wirtschaftlich klügste Weg. Sie räumt die Wiederholungsgefahr aus. Parallel klären wir die strategisch beste Antwort auf die Geldforderung — passend zu Ihrem konkreten Nutzungsumfang und Ihrer Risikobereitschaft.
Ziel ist es, die Sache rasch, möglichst kostengünstig und außergerichtlich zu klären. Ist bereits eine Klage zugestellt oder ruft die Gegenseite die Gerichte an, vertreten wir Sie mit jahrzehntelanger Prozesserfahrung — vom Provisorialverfahren bis zum ordentlichen Gerichtsverfahren, notfalls durch alle Instanzen.
Wir machen keine Erfolgsversprechen — das wäre unseriös. Was wir Ihnen aber sagen können: aus unserer Erfahrung mit zahlreichen Abmahnungen dieser Art lassen sich die Forderungen in der Regel deutlich reduzieren.
Stundensatz € 380,- netto. Typischer Gesamtaufwand bei Standard-Abmahnungen: 2 Stunden. Darin enthalten ist die Analyse des Falls, die gemeinsame Festlegung der Strategie und die Erklärung aller Schritte und Handlungsalternativen sowie die Antwort an die Gegenseite samt Unterlassungserklärung. Bei zugestellter Klage richtet sich der Aufwand nach dem Verfahren.
Aus unserer Praxis: Nachlizenzierungsforderungen € 3.000,- – € 10.000,-. Diese Beträge sind vor dem Hintergrund der tatsächlichen Nutzung vielfach überzogen — entscheidend ist die richtige Strategie.
Möglichst wenig zahlen und das Prozessrisiko minimieren. Welcher Weg dahin führt — modifizierte Unterlassungserklärung, abwartende Verteidigung oder gezielte Gegenargumentation — entscheiden wir gemeinsam mit Ihnen.
Unser Honorar plus die letztlich von Ihnen gezahlte Summe liegt für Sie in aller Regel spürbar unter der ursprünglichen Forderung — vor allem bei geringer Nutzung und höheren Ausgangsforderungen.
SoundGuardian ist nicht der einzige Absender solcher Schreiben. Wenn Sie sich allgemein über Abmahnungen wegen Musik in Social-Media-Videos informieren möchten — Plattformen, Mechanik, weitere Rechteinhaber wie die B1 Recordings GmbH —, finden Sie hier den breiteren Überblick: Abmahnung wegen Musik in Reels, TikToks oder YouTube-Shorts.
Zum Vertiefen: Urheberrechtsabmahnung — Überblick · Abmahnung erhalten — die ersten Schritte
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