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Eilfall · SoundGuardian-Abmahnung & -Klage

SoundGuardian-Abmahnung — oder schon eine Klage?
Nicht zahlen, nicht ungeprüft unterschreiben.

Sie haben Post von der SoundGuardian GmbH (Frankfurt am Main, meist vertreten durch einen Wiener Anwalt) erhalten — eine Abmahnung mit der Forderung, eine Tonaufnahme nachzulizenzieren, oder bereits eine zugestellte Klage? Die Forderungen liegen häufig im Bereich von € 3.000,- – € 10.000,- und sind vor dem Hintergrund der tatsächlichen Nutzung vielfach überzogen. Entscheidend ist die richtige Strategie — Ziel ist es, möglichst wenig zu zahlen und das Prozessrisiko bestmöglich zu minimieren.

  • Werktags rasch — spätestens 24 Stunden
  • Bei zugestellter Klage: bitte sofort anrufen (Fristen!)
Ausgezeichnet 2024 – 2026
  • TOP2026 DER STANDARD · Statista TOP-Anwaltskanzlei 2026 — Marken- & Wettbewerbsrecht
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SoundGuardian klagt jetzt — was das für Sie bedeutet

Uns ist bekannt, dass derzeit vermehrt Klagen eingebracht und zugestellt werden. Wer bisher auf eine Abmahnung nicht reagiert hat, sollte das Thema jetzt nicht weiter aussitzen — und wer bereits eine Klage in Händen hält, hat fast immer kurze Fristen zu wahren.

Noch „nur" Abmahnung?

Dann besteht der größte Spielraum: Eine durchdachte, modifizierte Unterlassungserklärung und die richtige Antwort auf die Geldforderung können eine Klage in vielen Fällen ganz vermeiden.

Klage bereits zugestellt?

Jetzt zählen Fristen. Eine zugestellte Klage darf nicht liegen bleiben — bei Versäumnis droht ein Versäumungsurteil über die volle Forderung. Bitte sofort anrufen, Klage und Zustelldatum bereithalten.

Auch im Verfahren: Lösung möglich

Selbst nach Klagezustellung bestehen regelmäßig noch Spielräume für einen wirtschaftlich vernünftigen Vergleich — parallel zur Verteidigung in der Sache.

Prozesserfahrung im Rücken

Wenn es vor Gericht geht, vertreten wir Sie mit jahrzehntelanger Erfahrung in urheberrechtlichen Streitigkeiten — vom Provisorialverfahren bis zum Hauptverfahren, notfalls durch alle Instanzen.

Vom ersten Anruf zur maßgeschneiderten Strategie und Lösung

Eine SoundGuardian-Abmahnung ist häufig mit knappen Fristen versehen und kann erhebliche Kostenrisiken auslösen; eine zugestellte Klage noch mehr. Die beigelegte Unterlassungserklärung sollte deshalb niemals ungeprüft unterzeichnet werden. Wir trennen die kostenfreie Erstauskunft klar von der weiteren anwaltlichen Bearbeitung — diese folgt erst, wenn Sie uns nach dem Gespräch tatsächlich beauftragen.

  1. 01

    Kostenlose Erstauskunft

    Sie rufen an, wir nehmen uns Zeit für eine kurze allgemeine Einschätzung — Plausibilität der Forderung, ungefähre Bandbreite, dringender Handlungsbedarf, Stadium (Abmahnung oder Klage).

    Die Erstauskunft ist kostenfrei und unverbindlich. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie uns mit der weiteren Bearbeitung beauftragen.

  2. 02

    Aktenstudium & Sachverhaltsklärung

    Nach Beauftragung übermitteln Sie uns das Schreiben bzw. die Klage, den Link zum betroffenen Reel/Video und Hintergrund zur Veröffentlichung (gewerblich? Reichweite? Veröffentlichungsdauer?). Auf dieser Basis prüfen wir Aktivlegitimation, Forderungshöhe und den strategischen Reaktionsspielraum.

  3. 03

    Strategie & Unterlassungserklärung

    In vielen Fällen ist eine modifizierte Unterlassungserklärung der wirtschaftlich klügste Weg. Sie räumt die Wiederholungsgefahr aus. Parallel klären wir die strategisch beste Antwort auf die Geldforderung — passend zu Ihrem konkreten Nutzungsumfang und Ihrer Risikobereitschaft.

  4. 04

    Außergerichtliche Lösung — und falls nötig: Gericht

    Ziel ist es, die Sache rasch, möglichst kostengünstig und außergerichtlich zu klären. Ist bereits eine Klage zugestellt oder ruft die Gegenseite die Gerichte an, vertreten wir Sie mit jahrzehntelanger Prozesserfahrung — vom Provisorialverfahren bis zum ordentlichen Gerichtsverfahren, notfalls durch alle Instanzen.

Honorar transparent — Erfolg realistisch

Wir machen keine Erfolgsversprechen — das wäre unseriös. Was wir Ihnen aber sagen können: aus unserer Erfahrung mit zahlreichen Abmahnungen dieser Art lassen sich die Forderungen in der Regel deutlich reduzieren.

Honorar

Stundensatz € 380,- netto. Typischer Gesamtaufwand bei Standard-Abmahnungen: 2 Stunden. Darin enthalten ist die Analyse des Falls, die gemeinsame Festlegung der Strategie und die Erklärung aller Schritte und Handlungsalternativen sowie die Antwort an die Gegenseite samt Unterlassungserklärung. Bei zugestellter Klage richtet sich der Aufwand nach dem Verfahren.

Forderungsbandbreite

Aus unserer Praxis: Nachlizenzierungsforderungen € 3.000,- – € 10.000,-. Diese Beträge sind vor dem Hintergrund der tatsächlichen Nutzung vielfach überzogen — entscheidend ist die richtige Strategie.

Strategisches Ziel

Möglichst wenig zahlen und das Prozessrisiko minimieren. Welcher Weg dahin führt — modifizierte Unterlassungserklärung, abwartende Verteidigung oder gezielte Gegenargumentation — entscheiden wir gemeinsam mit Ihnen.

Wirtschaftliches Ergebnis

Unser Honorar plus die letztlich von Ihnen gezahlte Summe liegt für Sie in aller Regel spürbar unter der ursprünglichen Forderung — vor allem bei geringer Nutzung und höheren Ausgangsforderungen.

Musik-Abmahnung in Reels, TikToks & Shorts — der Überblick

SoundGuardian ist nicht der einzige Absender solcher Schreiben. Wenn Sie sich allgemein über Abmahnungen wegen Musik in Social-Media-Videos informieren möchten — Plattformen, Mechanik, weitere Rechteinhaber wie die B1 Recordings GmbH —, finden Sie hier den breiteren Überblick: Abmahnung wegen Musik in Reels, TikToks oder YouTube-Shorts.

Zwei spezialisierte Anwälte. Eine Telefonnummer.

Dr. Bernhard Tonninger und Mag. Dr. Markus Albrecht bei der gemeinsamen Mandatsarbeit
Ihre Ansprechpartner

Dr. Bernhard Tonninger

Rechtsanwalt · Partner

Über zwei Jahrzehnte praktische Erfahrung im Urheberrecht. Mitautor des Manz-Großkommentars urheber.recht (3. Aufl. 2023, Bearbeitung der §§ 3, 73–75, 85 und 90 UrhG); regelmäßige Anmerkungen zu höchstgerichtlichen Entscheidungen in ecolex und ÖBl. Laufende Vertretung in Urheberrechtsangelegenheiten sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.

Mag. Dr. Markus Albrecht

Rechtsanwalt · Partner

Partner mit Schwerpunkt im Marken-, Wettbewerbs- und Urheberrecht. Mitautor des Manz-Großkommentars urheber.recht (3. Aufl. 2023, Bearbeitung der §§ 66–72 UrhG); regelmäßige Beiträge zu urheberrechtlichen Themen. Starker Fokus auf urheberrechtliche Abmahnungen, urheberrechtliche Verträge und Fragen der Speichermedienvergütung (SMV). Laufende Vertretung in Urheberrechtsangelegenheiten sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.

In der Beratungspraxis sind beide Ihre Ansprechpartner; in komplexen und größeren Verfahren bündeln wir die Kräfte. Auch in der Urlaubszeit ist immer jemand für Sie erreichbar, der Ihren Fall kennt.

Was Mandanten zur SoundGuardian-Abmahnung wissen wollen

Wer ist die SoundGuardian GmbH — und ist die Forderung berechtigt?
Die SoundGuardian GmbH (Frankfurt am Main), meist vertreten durch einen Wiener Anwalt, verfolgt die lizenzlose Nutzung bestimmter Tonaufnahmen in Social-Media-Videos (Instagram-Reels, TikTok, Facebook, YouTube-Shorts) systematisch. Ob die Forderung im Einzelfall berechtigt ist, hängt von der konkreten Rechtekette, der Nutzungsart und der Höhe der geltend gemachten Nachlizenzierung ab. Genau das prüfen wir im Erstmandat — eine pauschale Antwort gibt es hier nicht.
Ich habe bereits eine Klage von SoundGuardian erhalten — was jetzt?
Uns ist bekannt, dass aktuell vermehrt Klagen eingebracht und zugestellt werden. Eine zugestellte Klage löst Fristen aus, die unbedingt einzuhalten sind — wer nicht rechtzeitig reagiert, riskiert ein Versäumungsurteil und damit die volle Forderung samt Kosten. Bitte rufen Sie uns in diesem Fall umgehend an und halten Sie die Klage sowie das Zustelldatum bereit. Auch im Klagestadium bestehen regelmäßig noch Spielräume für eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung.
Reicht die Musikbibliothek von Instagram, TikTok oder Facebook nicht aus?
Die plattformseitigen Music-Libraries decken ausdrücklich nur persönliche, nicht-kommerzielle Nutzung ab. Sobald ein Reel oder Video werblich, gewerblich oder im Unternehmenskontext erscheint, kann die Lizenzdeckung wegfallen — auch bei scheinbar harmlosen Business-Profilen, Restaurants, Online-Shops oder Selbstständigen. Genau diese Lücke wird systematisch verfolgt.
Wie hoch sind die geforderten Summen typischerweise?
Aus unserer Praxis: Nachlizenzierungsforderungen liegen meist im Bereich von € 3.000,- – € 10.000,-, je nach Reichweite, Veröffentlichungsdauer und Art der Nutzung. Diese Beträge sind vor dem Hintergrund der tatsächlichen Nutzung vielfach überzogen. Üblich sind kurze Reaktionsfristen von 10–14 Tagen.
Soll ich einfach zahlen, um die Sache schnell loszuwerden?
Bitte nicht ohne Prüfung. Die geforderten Summen sind häufig erheblich überhöht — vor allem bei geringer Reichweite, kurzer Veröffentlichungsdauer oder fragwürdiger Rechtekette. Mit der richtigen Strategie lassen sich die wirtschaftlichen Folgen in aller Regel deutlich reduzieren. Wer zahlt, ohne zu prüfen, zahlt nach unserer Erfahrung in aller Regel zu viel.
Was ist eine modifizierte Unterlassungserklärung?
Ein verbindliches Schuldversprechen, die beanstandete Handlung — hier: lizenzlose Verwendung der Tonaufnahme — künftig zu unterlassen, sanktioniert mit einer angemessenen Vertragsstrafe. Wir formulieren sie so, dass sie nur das tatsächlich abgemahnte Verhalten erfasst und nicht Ihre gesamte Marketing-Praxis einschränkt. Mit einer rechtsverbindlichen Erklärung ist die Wiederholungsgefahr regelmäßig ausgeräumt. Die Frage der Schadenshöhe wird im Anschluss strategisch geklärt.
Was kostet eine Beratung bei Tonninger Schermaier & Partner?
Eine kurze allgemeine Erstauskunft am Telefon ist kostenfrei. Für die konkrete Beratung vereinbaren wir vielfach eine Pauschale auf Basis unseres Stundensatzes von € 380,- netto/Stunde. Bei einem typischen Gesamtaufwand von 2 Stunden liegt diese Pauschale bei rund € 760,- netto. Darin enthalten ist die Analyse des Falls, die gemeinsame Festlegung der Strategie und die Antwort an die Gegenseite samt Unterlassungserklärung.
Was passiert, wenn ich nicht oder zu spät reagiere?
Im außergerichtlichen Stadium kann die Gegenseite Klage einbringen. Ist eine Klage bereits zugestellt, drohen bei Fristversäumnis ein Versäumungsurteil und die volle Forderung samt eigenen und gegnerischen Anwalts- und Gerichtskosten — die Gesamtrechnung liegt dann schnell deutlich über der ursprünglichen Vergleichssumme. Genau das wollen wir verhindern.

Zum Vertiefen: Urheberrechtsabmahnung — Überblick · Abmahnung erhalten — die ersten Schritte

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