Eilfall · Foto-Abmahnung (RSV / Harald A. Jahn) Abmahnung wegen eines Fotos?
Nicht zahlen, nicht ungeprüft unterschreiben.
Sie haben ein Schreiben erhalten — eine Foto-Abmahnung, mit der Rechte an einem oder mehreren Lichtbildern geltend gemacht werden? Solche Schreiben kommen häufig von Harald A. Jahn, der neben eigenen Fotografien auch von ihm verwaltete Rechte Dritter durchsetzt, bzw. im Umfeld des Rechtsschutzverbands der Fotografen Österreichs (RSV) — übermittelt durch eine beauftragte Rechtsanwaltskanzlei. Gefordert werden meist eine Unterlassungserklärung und ein „angemessenes Entgelt" samt Zuschlägen. Diese Beträge sind vor dem Hintergrund der tatsächlichen Nutzung vielfach überzogen — entscheidend ist die richtige Strategie.
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