Wie schnell bekomme ich Hilfe?
Werktags reagieren wir auf Notfall-Anfragen typischerweise innerhalb weniger Stunden — eine schriftliche Erstprüfung folgt spätestens innerhalb 24 Stunden. Bei knappen Fristen rufen Sie bitte direkt an — wir besprechen das weitere Vorgehen sofort am Telefon.
Wie hoch sind typische Forderungen?
Aus unserer Praxis: Urheberrechtsabmahnungen liegen typischerweise zwischen € 4.000,- und € 15.000,-. Bei höheren Forderungen ist der Verhandlungsspielraum meist größer als bei niedrigen Pauschalsummen. Hinzu kommen häufig Anwaltskosten der Gegenseite und Verzugszinsen. Spezialfälle: Musik in Reels/TikTok behandeln wir auf der Seite /musik-abmahnung-social-media, Foto-Abmahnungen auf /foto-abmahnung.
Was kostet die Beratung bei Tonninger Schermaier & Partner?
Eine kurze allgemeine Erstauskunft am Telefon ist kostenfrei. Für die konkrete Beratung vereinbaren wir vielfach eine Pauschale auf Basis unseres Stundensatzes von € 380,- netto/Stunde. Bei einem typischen Gesamtaufwand von 2 Stunden liegt diese Pauschale bei rund € 760,- netto. Darin enthalten ist die Analyse des Falls vor dem Hintergrund der konkreten Nutzung, die gemeinsame Festlegung der Strategie und die Erklärung aller Schritte und Handlungsalternativen sowie die Antwort an die Gegenseite samt Unterlassungserklärung.
Soll ich einfach zahlen, um die Sache schnell loszuwerden?
Einfach zahlen ist bei urheberrechtlichen Abmahnungen in den seltensten Fällen eine gute Alternative. Die geforderten Summen sind häufig erheblich überhöht — vor allem bei kurzer Nutzung, geringer Reichweite oder fragwürdiger Aktivlegitimation. Mit der richtigen Strategie lassen sich die wirtschaftlichen Folgen für Sie in der Regel deutlich reduzieren. Wer zahlt, ohne zu prüfen, zahlt nach unserer Erfahrung in aller Regel zu viel.
Was passiert, wenn die Frist abläuft?
Bei Fristversäumnis bringt die Gegenseite typischerweise eine Klage beim Handelsgericht Wien oder beim sonst zuständigen Landesgericht ein. Hat man sich nicht zur Unterlassung verpflichtet, beträgt der übliche Streitwert nach den Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK) in Urheberrechtssachen € 57.000,-, was sich entsprechend auf Gerichts- und Anwaltskosten auswirkt. Hier kommen schnell Beträge im fünfstelligen Bereich zusammen. Daher sollte man bei solchen Abmahnungen schnell und strategisch richtig handeln, um die Kosten und das Risiko bestmöglich zu minimieren. Melden Sie sich möglichst umgehend bei uns.
Muss ich die beigelegte Unterlassungserklärung wirklich nicht unterschreiben?
Keinesfalls ungeprüft. Die den Abmahnungen beigefügten vorgegebenen Unterlassungserklärungen sind regelmäßig zugunsten des Abmahnenden überzogen — mit zu weiten Verzichtserklärungen, überhöhten Vertragsstrafen und zu hohen Lizenz- und Kostenforderungen. Eine anwaltlich erstellte modifizierte Unterlassungserklärung beschränkt den Unterlassungsanspruch auf das tatsächlich beanstandete Verhalten, sodass man keine übermäßigen Verpflichtungen für die Zukunft eingeht. Auf dieser Basis kann man auch eine optimale Strategie entwickeln, um mit den Kostenforderungen bestmöglich umzugehen.
Kann ich die Forderung auch teilweise abwehren?
Häufig ja, da besonders die Lizenzforderungen vielfach stark überzogen sind. Hier ist es notwendig, die richtige, auf Ihren Fall angepasste Strategie einzuschlagen. Daneben ist natürlich auch zu prüfen, ob eine Forderung überhaupt insgesamt besteht. Mögliche Ansatzpunkte dazu sind beispielsweise Verjährung, fehlende Aktivlegitimation, fehlende Schutzfähigkeit des angeblich verletzten Werkes und die Erschöpfung von Rechten. Welche Strategie wir Ihnen genau vorschlagen, klärt sich erst nach Sichtung der konkreten Unterlagen auf Basis des konkreten Sachverhalts.
Welche Erfolgsaussichten habe ich auf Reduktion?
In unserer langjährigen Praxis lassen sich die wirtschaftlichen Folgen für unsere Mandanten in den meisten Fällen deutlich reduzieren — wie weit, hängt vom konkreten Nutzungsumfang, der Aktivlegitimation der Gegenseite und Ihrer Risikobereitschaft ab. Eine Garantie können wir nicht abgeben (das wäre standesrechtlich problematisch und auch unseriös). Was wir versprechen: eine fundierte Einschätzung Ihrer Position und die richtige Strategie auf dieser Basis. Und das zahlt sich in aller Regel auch finanziell für Sie aus.
Was, wenn die Gegenseite trotzdem Klage einreicht oder die Klage schon eingereicht ist?
Wir vertreten Sie auch im gerichtlichen Verfahren — vom Provisorialverfahren zur Abwehr Einstweiliger Verfügungen bis zur Vertretung im ordentlichen Gerichtsverfahren, notfalls durch alle Instanzen. Wir haben jahrzehntelange Prozesserfahrung. In jeder Verfahrenssituation sind wir in Ihrem Interesse auch aufgeschlossen für Vergleichsverhandlungen, wenn dies mit der Gegenseite möglich ist. Ob ein Vergleich auch wirtschaftlich Sinn macht und abgeschlossen werden soll, entscheiden — nach eingehender Beratung — natürlich Sie.