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Eilfall · Werktags rasche Reaktion

Urheberrechts­abmahnung erhalten?
Wir antworten — bevor die Frist abläuft.

Eine Abmahnung ist kein Kavaliersdelikt. Wer die beigelegte Unterlassungs­erklärung ungeprüft unterzeichnet, riskiert wirtschaftlichen Schaden, der die ursprüngliche Forderung um ein Vielfaches übersteigt. Werktags reagieren wir rasch — spätestens innerhalb 24 Stunden — und beantworten die Abmahnung fristgerecht.

  • Werktags rasch — spätestens 24 Stunden
  • Stundensatz € 380,- netto · typischer Gesamtaufwand 2h
Ausgezeichnet 2024 – 2026
  • TOP2026 DER STANDARD · Statista TOP-Anwaltskanzlei 2026 — Marken- & Wettbewerbsrecht
  • JUVE-Ranking IP/IT 2025 — gerankt: IP- und Urheberrecht JUVE-Ranking IP/IT Gerankt 2025 — IP-, Marken- & Urheberrecht
  • AI Awards 2024 — Leading Civil Litigation Lawyer of the Year, Austria AI Awards 2024 Leading Civil Litigation Lawyer of the Year — Austria

Vom ersten Anruf zur maßgeschneiderten Strategie und Lösung

Eine Urheberrechtsabmahnung ist häufig mit knappen Fristen versehen und kann erhebliche Kostenrisiken auslösen. Die beigelegte Unterlassungserklärung sollte deshalb niemals ungeprüft unterzeichnet werden. Wir trennen die kostenfreie Erstauskunft klar von der weiteren anwaltlichen Bearbeitung — diese folgt erst, wenn Sie uns nach dem Gespräch tatsächlich beauftragen.

  1. 01

    Kostenlose Erstauskunft

    Sie rufen an, wir nehmen uns Zeit für eine kurze allgemeine Einschätzung — Plausibilität der Forderung, ungefähre Bandbreite, dringender Handlungsbedarf.

    Die Erstauskunft ist kostenfrei und unverbindlich. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie uns mit der weiteren Bearbeitung beauftragen.

  2. 02

    Aktenstudium & Sachverhaltsklärung

    Nach Beauftragung übermitteln Sie uns das Abmahnschreiben und Hintergrund zur konkreten Nutzung. Auf dieser Basis prüfen wir Aktivlegitimation, Schutzfähigkeit, Verjährung, Forderungshöhe und den strategischen Reaktionsspielraum.

  3. 03

    Strategie & Unterlassungs­erklärung

    In den meisten Fällen ist eine modifizierte Unterlassungs­erklärung der wirtschaftlich klügste Weg. Sie räumt die Wiederholungsgefahr aus, ohne Sie auf überzogene Vertragsstrafen festzulegen. Parallel klären wir die strategisch beste Antwort auf die Schadensforderung — passend zur tatsächlichen Nutzung und Ihrer Risikobereitschaft.

  4. 04

    Außergerichtliche Lösung — und nur falls nötig: Gericht

    Ziel ist es, die Sache rasch, möglichst kostengünstig und außergerichtlich zu klären. Wenn die Gegenseite wider Erwarten doch die Gerichte anruft, vertreten wir Sie mit jahrzehntelanger Prozesserfahrung — vom Provisorialverfahren zur Abwehr Einstweiliger Verfügungen bis zum ordentlichen Gerichtsverfahren, notfalls durch alle Instanzen.

Honorar transparent — Erfolg realistisch

Wir machen keine Erfolgsversprechen — das wäre standesrechtlich problematisch und auch unseriös. Was wir Ihnen aber sagen können: aus unserer Erfahrung mit zahlreichen Urheberrechtsabmahnungen lassen sich die wirtschaftlichen Folgen in der Regel deutlich reduzieren.

Honorar

Stundensatz € 380,- netto. Typischer Gesamtaufwand bei Standard-Abmahnungen: 2 Stunden. Darin enthalten ist die Analyse des Falls vor dem Hintergrund der konkreten Nutzung, die gemeinsame Festlegung der Strategie und die Erklärung aller Schritte und Handlungsalternativen sowie die Antwort an die Gegenseite samt Unterlassungs­erklärung.

Forderungs-Bandbreite

Aus unserer Praxis: Urheberrechtsabmahnungen liegen typischerweise zwischen € 4.000,- und € 15.000,-. Bei höheren Forderungen ist der Verhandlungsspielraum meist größer als bei niedrigen Pauschalsummen. Hinzu kommen häufig Anwaltskosten und Verzugszinsen.

Strategisches Ziel

Möglichst wenig zahlen und das Risiko einer Klage minimieren. Welcher Weg dahin führt — modifizierte Unterlassungs­erklärung, abwartende Verteidigung oder gezielte Gegenargumentation — entscheiden wir gemeinsam mit Ihnen.

Wirtschaftliches Ergebnis

Unser Honorar plus die letztlich von Ihnen geschuldete Summe liegt für Sie in aller Regel deutlich unter der ursprünglichen Forderung — vor allem bei geringer Nutzung und höheren Ausgangs-Forderungen. Garantien gibt es allerdings nicht.

Wofür Mandanten zu uns kommen

Urheberrechtsabmahnungen treffen Unternehmen wie Privatpersonen — oft in Bereichen, die unauffällig wirken. Die häufigsten Anlässe aus unserer Praxis:

Fotos & Bilder

Fotos aus Google-Bildersuche, Stock-Plattformen mit unklarer Lizenz, Pinterest-Übernahmen — der häufigste Abmahnungsgrund.

Spezialseite Foto-Abmahnung →

Musik in Reels, TikTok & Videos

Tonaufnahmen in Instagram-Reels, TikTok-Videos, Facebook-Stories oder YouTube-Shorts — die plattformeigenen Music-Libraries decken nur private Nutzung.

Spezialseite Musik-Abmahnung →

Webseiten-Elemente

Schriftarten ohne Webfont-Lizenz, Templates mit eingeschränkten Nutzungsrechten, Open-Source-Code ohne Lizenzhinweis.

Texte & Beschreibungen

Übernahme von Produkttexten, Blogartikeln, Newsletter-Inhalten — auch in Online-Shops zunehmend abgemahnt.

Zwei spezialisierte Anwälte. Eine Telefonnummer.

Dr. Bernhard Tonninger und Mag. Dr. Markus Albrecht bei der gemeinsamen Mandatsarbeit
Ihre Ansprechpartner

Dr. Bernhard Tonninger

Rechtsanwalt · Gründungspartner

Über zwei Jahrzehnte praktische Urheberrechts-Erfahrung. Mitautor des Manz-Großkommentars urheber.recht (3. Aufl. 2023, Bearbeitung der §§ 3, 73–75, 85 und 90 UrhG); regelmäßige Anmerkungen zu höchstgerichtlichen Entscheidungen in ecolex und ÖBl. Laufende Vertretung in Urheberrechtsangelegenheiten sowohl außergerichtlich als auch an den Landesgerichten in Österreich und am Handelsgericht Wien sowie in Rechtsmittelverfahren vor den OLGs und dem OGH.

Mag. Dr. Markus Albrecht

Rechtsanwalt · Partner

Partner mit Schwerpunkt im Marken-, Wettbewerbs- und Urheberrecht. Mitautor des Manz-Großkommentars urheber.recht (3. Aufl. 2023, Bearbeitung der §§ 66–72 UrhG); regelmäßige Beiträge zu urheberrechtlichen Themen. Starker Fokus auf urheberrechtliche Abmahnungen, urheberrechtliche Verträge und Fragen der Speichermedienvergütung (SMV). Laufende Vertretung in Urheberrechtsangelegenheiten sowohl außergerichtlich als auch an den Landesgerichten in Österreich und am Handelsgericht Wien sowie in Rechtsmittelverfahren vor den OLGs und dem OGH.

In der Beratungspraxis sind beide Ihre Ansprechpartner; in komplexen und größeren Verfahren — wie auch unseren Verfahren wegen Speichermedienvergütung (SMV) gegen die austromechana — bündeln wir die Kräfte. Auch in der Urlaubszeit ist immer jemand für Sie erreichbar, der Ihren Fall kennt.

Was Mandanten in Notfall-Situationen wissen wollen

Wie schnell bekomme ich Hilfe?
Werktags reagieren wir auf Notfall-Anfragen typischerweise innerhalb weniger Stunden — eine schriftliche Erstprüfung folgt spätestens innerhalb 24 Stunden. Bei knappen Fristen rufen Sie bitte direkt an — wir besprechen das weitere Vorgehen sofort am Telefon.
Wie hoch sind typische Forderungen?
Aus unserer Praxis: Urheberrechtsabmahnungen liegen typischerweise zwischen € 4.000,- und € 15.000,-. Bei höheren Forderungen ist der Verhandlungsspielraum meist größer als bei niedrigen Pauschalsummen. Hinzu kommen häufig Anwaltskosten der Gegenseite und Verzugszinsen. Spezialfälle: Musik in Reels/TikTok behandeln wir auf der Seite /musik-abmahnung-social-media, Foto-Abmahnungen auf /foto-abmahnung.
Was kostet die Beratung bei Tonninger Schermaier & Partner?
Eine kurze allgemeine Erstauskunft am Telefon ist kostenfrei. Für die konkrete Beratung vereinbaren wir vielfach eine Pauschale auf Basis unseres Stundensatzes von € 380,- netto/Stunde. Bei einem typischen Gesamtaufwand von 2 Stunden liegt diese Pauschale bei rund € 760,- netto. Darin enthalten ist die Analyse des Falls vor dem Hintergrund der konkreten Nutzung, die gemeinsame Festlegung der Strategie und die Erklärung aller Schritte und Handlungsalternativen sowie die Antwort an die Gegenseite samt Unterlassungserklärung.
Soll ich einfach zahlen, um die Sache schnell loszuwerden?
Einfach zahlen ist bei urheberrechtlichen Abmahnungen in den seltensten Fällen eine gute Alternative. Die geforderten Summen sind häufig erheblich überhöht — vor allem bei kurzer Nutzung, geringer Reichweite oder fragwürdiger Aktivlegitimation. Mit der richtigen Strategie lassen sich die wirtschaftlichen Folgen für Sie in der Regel deutlich reduzieren. Wer zahlt, ohne zu prüfen, zahlt nach unserer Erfahrung in aller Regel zu viel.
Was passiert, wenn die Frist abläuft?
Bei Fristversäumnis bringt die Gegenseite typischerweise eine Klage beim Handelsgericht Wien oder beim sonst zuständigen Landesgericht ein. Hat man sich nicht zur Unterlassung verpflichtet, beträgt der übliche Streitwert nach den Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK) in Urheberrechtssachen € 57.000,-, was sich entsprechend auf Gerichts- und Anwaltskosten auswirkt. Hier kommen schnell Beträge im fünfstelligen Bereich zusammen. Daher sollte man bei solchen Abmahnungen schnell und strategisch richtig handeln, um die Kosten und das Risiko bestmöglich zu minimieren. Melden Sie sich möglichst umgehend bei uns.
Muss ich die beigelegte Unterlassungserklärung wirklich nicht unterschreiben?
Keinesfalls ungeprüft. Die den Abmahnungen beigefügten vorgegebenen Unterlassungserklärungen sind regelmäßig zugunsten des Abmahnenden überzogen — mit zu weiten Verzichtserklärungen, überhöhten Vertragsstrafen und zu hohen Lizenz- und Kostenforderungen. Eine anwaltlich erstellte modifizierte Unterlassungserklärung beschränkt den Unterlassungsanspruch auf das tatsächlich beanstandete Verhalten, sodass man keine übermäßigen Verpflichtungen für die Zukunft eingeht. Auf dieser Basis kann man auch eine optimale Strategie entwickeln, um mit den Kostenforderungen bestmöglich umzugehen.
Kann ich die Forderung auch teilweise abwehren?
Häufig ja, da besonders die Lizenzforderungen vielfach stark überzogen sind. Hier ist es notwendig, die richtige, auf Ihren Fall angepasste Strategie einzuschlagen. Daneben ist natürlich auch zu prüfen, ob eine Forderung überhaupt insgesamt besteht. Mögliche Ansatzpunkte dazu sind beispielsweise Verjährung, fehlende Aktivlegitimation, fehlende Schutzfähigkeit des angeblich verletzten Werkes und die Erschöpfung von Rechten. Welche Strategie wir Ihnen genau vorschlagen, klärt sich erst nach Sichtung der konkreten Unterlagen auf Basis des konkreten Sachverhalts.
Welche Erfolgsaussichten habe ich auf Reduktion?
In unserer langjährigen Praxis lassen sich die wirtschaftlichen Folgen für unsere Mandanten in den meisten Fällen deutlich reduzieren — wie weit, hängt vom konkreten Nutzungsumfang, der Aktivlegitimation der Gegenseite und Ihrer Risikobereitschaft ab. Eine Garantie können wir nicht abgeben (das wäre standesrechtlich problematisch und auch unseriös). Was wir versprechen: eine fundierte Einschätzung Ihrer Position und die richtige Strategie auf dieser Basis. Und das zahlt sich in aller Regel auch finanziell für Sie aus.
Was, wenn die Gegenseite trotzdem Klage einreicht oder die Klage schon eingereicht ist?
Wir vertreten Sie auch im gerichtlichen Verfahren — vom Provisorialverfahren zur Abwehr Einstweiliger Verfügungen bis zur Vertretung im ordentlichen Gerichtsverfahren, notfalls durch alle Instanzen. Wir haben jahrzehntelange Prozesserfahrung. In jeder Verfahrenssituation sind wir in Ihrem Interesse auch aufgeschlossen für Vergleichsverhandlungen, wenn dies mit der Gegenseite möglich ist. Ob ein Vergleich auch wirtschaftlich Sinn macht und abgeschlossen werden soll, entscheiden — nach eingehender Beratung — natürlich Sie.

Frist im Nacken?

Greifen Sie zum Telefon — wir besprechen Ihre Optionen sofort. Eine erste Einschätzung kostet nichts.