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Eilfall · Wettbewerbsrecht (UWG / Lauterkeitsrecht)

Wettbewerbs­abmahnung erhalten?
Wir prüfen, bevor die Frist abläuft.

Ob Mitbewerber, Schutzverband oder VKI — eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ist eine ernsthafte rechtliche Warnung. Wer die beigelegte Unterlassungs­erklärung ungeprüft unterzeichnet, riskiert wirtschaftlichen Schaden, der die ursprüngliche Forderung um ein Vielfaches übersteigt. Werktags reagieren wir rasch — spätestens innerhalb 24 Stunden.

  • Werktags rasch — spätestens 24 Stunden
  • Wir verrechnen nur den konkreten Aufwand
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Vom Anruf zur ausgehandelten Lösung

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ist meist ein Eilfall — die beigelegte Unterlassungserklärung sollte aber niemals ungeprüft unterzeichnet werden. Wir trennen daher das kostenfreie telefonische Erstgespräch klar von der anwaltlichen Prüfung der konkreten Abmahnung. Die eigentliche Prüfung folgt erst, wenn Sie uns nach dem Gespräch tatsächlich beauftragen.

  1. 01

    Kostenloses Erstgespräch

    Im ersten Telefonat klären wir gemeinsam: Wer mahnt ab — Mitbewerber, Schutzverband oder VKI? Welche Frist läuft? Welcher Verstoß wird vorgeworfen? Auf dieser Basis besprechen wir Ihre Optionen.

    Das Gespräch ist kostenfrei und unverbindlich. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie uns mit der weiteren Bearbeitung beauftragen.

  2. 02

    Prüfung & modifizierte Unterlassungs­erklärung

    Wir prüfen natürlich zuerst, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist. Wir sind es gewohnt, dass UWG-Fälle besonders eilig sind, weshalb wir umgehend tätig werden und in aller Regel schon binnen 24 Stunden einen Besprechungstermin mit Ihnen vereinbaren, in dem wir auch wichtige Sachverhaltsdetails und mögliche Gegenargumente abklären. Nach unserer Einschätzung und unserem Strategievorschlag entscheiden Sie, ob die Abmahnung zurückgewiesen oder allenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben wird, die nur das tatsächlich beanstandete Verhalten betrifft — damit die Verpflichtung so eng wie möglich ist und Ihr Werbespielraum für die Zukunft gewahrt bleibt.

  3. 03

    Verteidigung am Gericht

    Wenn die Gegenseite eskaliert: Vertretung im Provisorialverfahren am Handelsgericht Wien und anderen Landesgerichten in Österreich zur Abwehr Einstweiliger Verfügungen sowie von Klagen im ordentlichen Gerichtsverfahren inklusive Rechtsmittelverfahren. In jeder Verfahrenssituation sind wir in Ihrem Interesse auch aufgeschlossen für Vergleichsverhandlungen, wenn dies mit der Gegenseite möglich ist. Ob ein Vergleich auch wirtschaftlich Sinn macht und abgeschlossen werden soll, entscheiden — nach eingehender Beratung — natürlich Sie.

Wofür Mandanten zu uns kommen

Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen entstehen oft aus alltäglichem Marketing-Handeln. Die häufigsten Anlässe aus unserer Praxis:

Irreführende Werbung

Mondpreise, manipulierte Bewertungen, unbelegte Spitzenstellungs-Aussagen, versteckte Mengenreduktionen (Shrinkflation), falsche Verfügbarkeit oder geschönte Lieferzeiten — irreführende Praktiken sind das häufigste Abmahnungsthema im UWG.

Vergleichende Werbung

Mitbewerber namentlich genannt oder erkennbar gemacht — ohne Einhaltung der UWG-Voraussetzungen für vergleichende Werbung.

Schleichwerbung / Influencer

Kooperationen ohne ordentliche Werbe-Kennzeichnung. Haftung trifft nicht nur den Influencer, sondern auch das beauftragende Unternehmen.

EmpCo / Greenwashing

Generische Nachhaltigkeitsclaims, Eigenlabels ohne Zertifizierung, klimaneutral-Aussagen ohne Plan — neue Tatbestände ab September 2026.

Mehr zur EmpCo-Richtlinie ansehen →

Rechtsbruch-Tatbestand

Verstöße gegen sachliche Vorschriften — etwa Heilmittel- und Lebensmittelwerbung, Apothekenrecht oder Standesregeln — können zugleich Lauterkeitsverstoß sein. Wir vertreten Sie aktiv, wenn ein Mitbewerber sich durch Gesetzesverstoß einen Wettbewerbsvorteil verschafft, ebenso passiv, wenn Ihnen ein Rechtsbruch vorgeworfen wird.

Zwei Anwälte, ein Mandat. Eine Telefonnummer.

Dr. Bernhard Tonninger und Mag. Dr. Markus Albrecht bei der gemeinsamen Mandatsarbeit
Ihre Ansprechpartner

Dr. Bernhard Tonninger

Rechtsanwalt · Gründungspartner

Über zwei Jahrzehnte praktische UWG-Erfahrung. Seit über 20 Jahren ständiger Mitarbeiter von ecolex mit regelmäßigen Anmerkungen zu OGH-Entscheidungen aus dem Wettbewerbsrecht — in Österreich als Spezialist für Lauterkeitsrecht etabliert. Laufende Vertretung an den Landesgerichten in Österreich und am Handelsgericht Wien sowie in Rechtsmittelverfahren vor den OLGs, dem OGH und fallweise vor dem EuGH.

Mag. Dr. Markus Albrecht

Rechtsanwalt · Partner

Partner mit Schwerpunkt im Marken-, Wettbewerbs- und Urheberrecht. Regelmäßige Beratung zu wettbewerbsrechtlichen Themen. Außergerichtliche Vertretung bei Abmahnungen und Vertretung in einschlägigen Gerichtsverfahren an den Landesgerichten in Österreich und am Handelsgericht Wien sowie in Rechtsmittelverfahren.

In der Beratungspraxis sind beide Ihre Ansprechpartner; in komplexen Verfahren bündeln wir die Kräfte. So ist auch unter Zeitdruck oder bei Verhandlungstermin immer jemand erreichbar, der Ihren Fall kennt.

Was Mandanten zur UWG-Abmahnung wissen wollen

Wer hat mir die Abmahnung geschickt — Mitbewerber, Schutzverband oder VKI?
Aktivlegitimiert sind Mitbewerber, Schutzverbände (z. B. Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb, VKI), Wirtschaftskammern und in bestimmten Konstellationen klagebefugte Stellen. Nicht jede Abmahnung ist berechtigt — wir prüfen sowohl die Aktivlegitimation als auch die Berechtigung der konkreten Forderung.
Wie schnell bekomme ich eine erste Einschätzung?
Werktags reagieren wir auf Notfall-Anfragen typischerweise innerhalb weniger Stunden — eine schriftliche Erstprüfung folgt spätestens innerhalb 24 Stunden. Bei knappen Fristen rufen Sie bitte direkt an.
Was ist eine modifizierte Unterlassungserklärung?
Die den Abmahnungen oft beigefügten vorgegebenen Unterlassungserklärungen sind regelmäßig zugunsten des Abmahnenden überzogen. Eine anwaltlich erstellte modifizierte Unterlassungserklärung beschränkt den Unterlassungsanspruch auf das tatsächlich beanstandete Verhalten und sichert ihn angemessen ab. Damit wird die Wiederholungsgefahr abgestellt — ohne dass Sie übermäßige Verpflichtungen für künftige Werbeaktionen eingehen.
Welches Kostenrisiko ist mit einer UWG-Klage samt Antrag auf einstweilige Verfügung verbunden?
Wenn Sie auf die Abmahnung nicht oder nicht ordentlich reagieren, bringt die Gegenseite typischerweise eine Klage ein — manchmal verbunden mit dem Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung beim Handelsgericht Wien oder dem zuständigen Landesgericht. Der übliche Streitwert dafür beträgt € 57.000,-, was sich entsprechend auf Gerichts- und Anwaltskosten auswirkt. Hier kommen schnell Beträge im fünfstelligen Bereich zusammen. Genau das wollen wir verhindern.
Sind Mitbewerber-Abmahnungen oft unberechtigt?
Unberechtigte Abmahnungen kommen immer wieder vor — schon aus taktischen Gründen, um Mitbewerber, insbesondere wenn sie wirtschaftlich unterlegen sind, einzuschüchtern. Vor diesem Hintergrund ist es ratsam, Abmahnungen auf alle möglichen Einwände zu prüfen und den Sachverhalt genau zu analysieren. Nicht jedes Verhalten, das einen Mitbewerber stört, ist auch lauterkeitswidrig. Bei berechtigten Abmahnungen sollte man auch das Verhalten des Mitbewerbers unter die Lupe nehmen, ob man möglicherweise eine Gegenposition aufbauen kann.
Werden auch EmpCo- / Greenwashing-Verstöße abgemahnt?
Die EmpCo-Richtlinie ist in Österreich noch nicht umgesetzt und tritt voraussichtlich erst im September 2026 in Kraft. Ab dann entstehen neue UWG-Tatbestände in der Schwarzen Liste, die per se unlauter sind. Beispielsweise im Zusammenhang mit generischen Aussagen wie „klimaneutral", „nachhaltig" oder Eigenlabels ohne Zertifizierung werden recht rasch erste Abmahnungen erfolgen. Wir prüfen Ihre Werbung präventiv oder verteidigen bei laufenden Verfahren. Auch gehen wir für Sie gegen Mitbewerber vor, wenn diese die neuen Regeln nicht einhalten.

Frist im Nacken?

Greifen Sie zum Telefon — wir besprechen Ihre Optionen sofort. Eine erste Einschätzung kostet nichts.