Mit der rechtzeitigen Erstellung einer Vorsorgevollmacht und/oder Patientenverfügung kann man auch für die Zeiten selbstbestimmt vorsorgen, in denen man nicht mehr entscheidungsfähig und äußerungsfähig ist. Man hat es damit selbst in der Hand zu entscheiden, wer einen als Vorsorgebevollmächtiger vertreten soll und erspart sich und Angehörigen die gerichtliche Bestellung eines Erwachsenenvertreters (früher Sachwalter).
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RA Mag. Clemens Schmied [zur Online-Terminbuchung]
Unsere Leistungen:
Wir beraten und vertreten Sie umfassend zu allen Fragen des Erwachsenenschutzrechts und bieten diesbezüglich insbesondere folgende Services an:
- Errichtung von Vorsorgevollmachten
- Errichtung von Patientenverfügungen
Scheidungen sowie Streitigkeiten über Obsorge und Unterhalt sind oft mit persönlichen Verletzungen verbunden und lassen Emotionen hochgehen. Um für alle die beste Lösung zu finden, ist eine professionelle juristische Beratung und Begleitung sehr wichtig.Mag. Clemens Schmied, Partner