Designrecht

Was ist ein Design?

Ein Design ist die Erscheinungsform eines Erzeugnisses oder eines Teils davon, die sich insbesondere aus den Merkmalen der Linien, Konturen, Farben, Gestalt, Oberflächenstruktur und/oder der Werkstoffe des Erzeugnisses selbst und/oder seiner Verzierung ergibt. Durch den Designschutz kann somit das Aussehen des Produktes, jedoch nicht die hinter dem Produkt stehende Idee/Erfindung geschützt werden.

Ihre Ansprechpartner:

RA Dr. Bernhard Tonninger

RA Mag. Dr. Markus Albrecht [zur Online-Terminbuchung]

Unter welchen Voraussetzungen ist ein Design schutzfähig?

Ist Ihr Design neu und eigenartig, ist also vor der Anmeldung der Öffentlichkeit kein identisches Design zugänglich gemacht worden und ruft Ihr Design einen anderen Gesamteindruck hervor als jene Designs, die bereits vor dem Tag der Anmeldung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden, haben Sie als Schöpfer dieses Designs in der Regel Anspruch auf Schutz Ihres Designs als „Muster“ im Sinne des Musterschutzgesetzes.

Zögern Sie nicht, Ihr neu entworfenes Design schützen zu lassen, denn erst mit dem Tag der Registrierung Ihres Designs erwerben Sie das ausschließliche Recht, das geschützte Design zu benutzen und damit Dritten die Benützung Ihres Designs zu verbieten.

Was ist bei einer Designanmeldung zu beachten?

Sie können Ihr Design als nationales Muster beim österreichischen Patentamt, als „Gemeinschaftsgeschmackmuster“ beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) und/oder bei der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) als internationales Muster in 62 Staaten registrieren lassen. In der Praxis erfolgt die Anmeldung in aller Regel als Gemeinschaftsgeschmacksmuster, womit Ihr Design in der gesamten Europäischen Union geschützt ist.

Im Rahmen der Designanmeldung ist auch ein Verzeichnis jener Waren – geordnet nach Klassen – anzuführen, für die Ihr Design bestimmt ist. Dabei ist die überlegte Auswahl der konkreten Warenklassen enorm wichtig, weil diese letztlich für den Schutzumfang Ihres Designs entscheidend ist.

Für die Registrierung Ihres Designs fallen bei den zuständigen Behörden Gebühren an, deren Höhe vom territorialen Schutzumfang Ihres Designs sowie der Anzahl der Waren, für die Ihr Design eingetragen ist, abhängt und über die wir Sie gerne im Detail informieren.

Unsere Leistungen:

Wir vertreten und beraten Sie umfassend in sämtlichen Rechtsangelegenheiten des Designrechts. Unser Leistungsangebot beinhaltet dabei insbesondere

  • Vertretung und Beratung im Verfahren zur Registrierung Ihres Designs als nationales/internationales Muster bzw. als Gemeinschaftsgeschmacksmuster
  • Vertretung und Beratung im zivilrechtlichen Vorgehen gegen unrechtmäßige Verwendung Ihres geschützten Designs
  • Prozessbegleitung bei der schnellen Erlangung von Rechtsschutz mittels Einstweiliger Verfügung
  • Klagsweises Vorgehen gegen Eingriffshandlungen von Gegnern in Ihr Schutzrecht
  • Unterstützung und Vertretung im Zusammenhang mit der Verwertung und Lizenzierung Ihres Designs

 

 

Dr. Bernhard Tonninger

Gute rechtliche Beratung rückt den wirtschaftlichen Erfolg der Mandanten in den Vordergrund.Dr. Bernhard Tonninger, Partner