Unsere Leistungen im Zusammenhang mit Urheberrecht:
Wir vertreten und beraten Sie umfassend in sämtlichen Rechtsangelegenheiten des Urheberrechts. Unser Leistungsangebot beinhaltet dabei insbesondere
- Beratung über die Zulässigkeit der Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke von Dritten
- Abwehr von Ansprüchen (Abmahnungen), die gegen Sie gerichtet sind
- Vertretung und Beratung im zivilrechtlichen Vorgehen gegen unrechtmäßige Verwendung Ihres urheberrechtlich geschützten Werks
- Prozessbegleitung bei der schnellen Erlangung von Rechtsschutz mittels Einstweiliger Verfügung
- Klagsweises Vorgehen gegen Eingriffshandlungen Dritter in Ihre Urheberrechte
- Unterstützung und Vertretung im Zusammenhang mit der Verwertung und Lizenzierung Ihrer Urheberrechte (Verlagsvertrag etc.)
Ihre Ansprechpartner:
RA Mag. Dr. Markus Albrecht [zur Online-Terminbuchung]
- Was ist das Urheberrecht?
- Was ist Gegenstand des urheberrechtlichen Schutzes?
- Von welcher Nutzung kann der Urheber Dritte ausschließen?
- Wie kann über Urheberrechte verfügt werden?
- Das Urheberrecht in Österreich und seine Bedeutung für die digitalen Herausforderungen
Was ist das Urheberrecht?
Das Urheberrecht gewährt dem Schöpfer eines Werks das Recht, Dritte von der Nutzung seiner Schaffensleistung auszuschließen. Neben den materiellen Interessen, die auf eine Beteiligung an prinzipiell jeder wirtschaftlichen Verwertung gerichtet sind, schützt das Urheberrecht auch die ideellen Beziehungen des Urhebers zu seinem Werk (sog. „Urheberpersönlichkeitsrechte“).
Was ist Gegenstand des urheberrechtlichen Schutzes?
Das Urheberrecht schützt eigentümliche geistige Schöpfungen. Es entsteht kraft gesetzlicher Anordnung durch den Realakt der Schöpfung, ohne dass es einer Registrierung oder Ähnlichem bedarf. Neben Sprachwerken aller Art genießen insbesondere Werke der Tonkunst, der bildenden Künste sowie der Filmkunst urheberrechtlichen Schutz.
Von welcher Nutzung kann der Urheber Dritte ausschließen?
Die vermögensrechtlichen Befugnisse des Urhebers sind gesetzlich geregelt und werden als „Verwertungsrechte“ bezeichnet. Dem Urheber obliegt es insbesondere ausschließlich, sein Werk zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu senden, öffentlich wiederzugeben und der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Durch die mannigfaltigen Nutzungsmöglichkeiten des Internets kommt es vermehrt zu unbefugten Eingriffen in urheberrechtliche Verwertungsrechte. Die Erlangung eines schnellen Rechtsschutzes gegen derartige Eingriffshandlungen ist für Rechteinhaber entsprechend von besonderer Bedeutung.
Wie kann über Urheberrechte verfügt werden?
Das Urheberrecht ist zwar unter Lebenden nicht übertragbar, doch kann der Urheber Dritten ein Nutzungsrecht an seinem Werk einräumen. Dies kann entweder in Form einer nicht-ausschließlichen Werknutzungsbewilligung oder in Gestalt eines ausschließlichen Werknutzungsrechts geschehen, durch dessen Einräumung sich der Urheber auch selbst verpflichtet, von der Nutzung seines Werks im Umfang der erteilten Lizenz Abstand zu nehmen.
Das Urheberrecht in Österreich und seine Bedeutung für die digitalen Herausforderungen
In einer zunehmend digitalisierten Welt stehen wir vor neuen Herausforderungen im Umgang mit kreativen Werken. Das Urheberrecht spielt dabei eine entscheidende Rolle, um die Rechte von Urhebern zu schützen und eine faire Nutzung ihrer Werke zu gewährleisten. Hier erfahren Sie mehr über das Urheberrecht in Österreich und seine Bedeutung in Zeiten des Internets.
Gute rechtliche Beratung rückt den wirtschaftlichen Erfolg der Mandanten in den Vordergrund.Dr. Bernhard Tonninger, Partner