Kein Marketing-Material, kein Webshop-Produkt, kein Social-Media-Post ohne Bild. Genau deshalb sind Foto-Abmahnungen seit Jahren der häufigste Grund für Urheberrechts-Verfahren in Österreich. Die Probleme entstehen meist nicht aus bösem Willen — sondern aus Unkenntnis darüber, was eine Bild-Lizenz konkret erlaubt und was nicht.
Welche Bildquelle ist sicher — und welche nicht?
Aus unserer Beratungspraxis ergibt sich eine grobe Risiko-Hierarchie:
- Eigene Fotos — sicherste Variante, Sie sind selbst Urheber. Bei Personen-Aufnahmen ist die Einwilligung der Abgebildeten zu beachten.
- Bezahlte Stockfoto-Plattformen (Adobe Stock, Shutterstock, Getty u. a.) — geringes Risiko, sofern Lizenzbedingungen eingehalten werden.
- Free-Stock-Plattformen (Pixabay, Unsplash, Pexels) — meist nutzbar, aber nicht risikofrei, weil Hochlader gelegentlich Bilder einstellen, an denen sie keine Rechte haben.
- Creative-Commons-Bilder (etwa von Wikimedia Commons) — nutzbar bei Einhaltung der konkreten CC-Lizenzbedingung (Quellenangabe, Lizenz-Hinweis, ggf. Bearbeitungs-Verbot).
- Pinterest, Google-Bildersuche, Screenshots fremder Webseiten — hochriskant, typische Abmahnungs-Quelle.
- KI-generierte Bilder — eigene Risiko-Klasse (siehe unten).
Stockfoto-Plattformen: Die typischen Lizenz-Fallen
Auch eine bezahlte Stockfoto-Lizenz schützt nicht automatisch vor Abmahnungen. In unserer Praxis sehen wir regelmäßig:
- Verstoß gegen die Urhebernennung. Manche Lizenzen verlangen die Nennung des Urhebers im Impressum oder direkt am Bild — wer das ignoriert, gibt den Rechteinhabern eine Angriffsfläche.
- Erweiterte Nutzung ohne Erweiterungslizenz. Standard-Lizenzen decken oft nicht alle Verwendungen — Druckauflage über X Stück, redaktionelle vs. werbliche Nutzung, Merchandise oder Wiederverkauf können separate Lizenzen erfordern.
- Personen-Fotos ohne Model Release. Auch wenn Sie das Bild lizenziert haben — wenn der Plattform-Hochlader keine Einwilligung der abgebildeten Person hatte, kann der Anspruch der Person bei Ihnen landen.
Tipp aus der Praxis: Dokumentieren Sie für jedes verwendete Bild die Quelle, die Lizenz und das Datum der Lizenzierung — am besten in einer einfachen Tabelle. Bei einer späteren Abmahnung ist diese Dokumentation Gold wert.
Pinterest, Google und Co. — „frei verfügbar” heißt nicht „frei nutzbar”
Eines der häufigsten Missverständnisse: Wenn ein Bild im Internet öffentlich zugänglich ist, ist es noch lange nicht zur Nutzung freigegeben. Die Google-Bildersuche zeigt Bilder anderer Webseiten als Vorschau — sie überträgt keine Nutzungsrechte. Pinterest sammelt Bilder aus aller Welt, oft ohne Lizenz-Klärung der Hochlader.
Eine Übernahme aus diesen Quellen ohne separate Lizenz vom Rechteinhaber ist regelmäßig eine Urheberrechtsverletzung — und löst typischerweise eine Abmahnung mit Schadenersatzforderung im vier- bis fünfstelligen Bereich aus.
KI-generierte Bilder: Eigene Risiko-Kategorie
Bilder aus Midjourney, DALL·E, Stable Diffusion und ähnlichen Tools werfen mehrere Fragen auf:
- Die Lizenz-Frage: Was die Nutzungsbedingungen des KI-Tools erlauben (kommerziell oder nur privat, mit oder ohne Sub-Lizenz), entscheidet, ob Sie die Bilder überhaupt veröffentlichen dürfen.
- Die Schöpfungs-Frage: Bilder ohne wesentlichen menschlichen Schöpfungsbeitrag sind in Österreich nicht urheberrechtlich geschützt — Sie erwerben kein Exklusivrecht an reinen KI-Outputs.
- Die Trainingsdaten-Frage: Wenn ein KI-Bild erkennbar einem geschützten Werk ähnelt, können Ansprüche der ursprünglichen Rechteinhaber entstehen — auch gegen Sie als Nutzer.
Mehr dazu in unserem Beitrag zu KI und Urheberrecht.
Personen auf Fotos — Datenschutz und Persönlichkeitsrecht
Wo Personen erkennbar abgebildet sind, kommt zum Urheberrecht regelmäßig das Recht am eigenen Bild (§ 78 UrhG) hinzu — und bei Mandanten-, Mitarbeiter- oder Kundenbildern auch der Datenschutz (DSGVO). Beide Materien gehen über das reine Fotorecht hinaus:
- Einwilligung sollte schriftlich, mit konkretem Nutzungsumfang (Webseite, Social Media, Druckwerbung), zeitlich befristet und widerrufbar dokumentiert sein
- Bei Mitarbeitern empfiehlt sich eine separate Vereinbarung — die im Arbeitsvertrag „versteckte” Pauschaleinwilligung genügt selten
- Bei Veranstaltungs-Fotos von zufälligen Anwesenden helfen klare Hinweise am Eingang oder im Programm
Best Practice für Unternehmen
Wer das Risiko von Foto-Abmahnungen reduzieren will, fährt typischerweise mit dieser einfachen Liste gut:
- Pixel-Inventar führen — welches Bild kommt aus welcher Quelle, mit welcher Lizenz, seit wann verwendet
- Stockfoto-Lizenzen vor jeder kommerziellen Nutzung gegenlesen — gerade Druck-Auflage und Social-Media-Bewerbung haben oft eigene Lizenz-Tiers
- Model Releases einholen — bei jedem identifizierbaren Personenfoto, vor Veröffentlichung
- Pinterest, Google-Bildersuche und Screenshots fremder Webseiten sind tabu außer mit ausdrücklicher Genehmigung des Rechteinhabers
- Bei einer Abmahnung sofort anwaltlich prüfen lassen — die geforderten Beträge sind regelmäßig überhöht, und mit der richtigen Verteidigung lassen sich die Kosten typischerweise deutlich reduzieren
Wer eine Foto-Abmahnung erhalten hat, findet auf unserer Spezialseite Foto-Abmahnung mehr Details zu Vorgehen, Honorar und typischen Bandbreite.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar.