Einstweilige Verfügungen
Schneller Schutz bei drohendem Schaden — ob bei Markenverletzung, unlauterer Werbung oder Urheberrechtsverletzung. Vom Antrag auf Erlassung einer Einstweiligen Verfügung bis zur gerichtlichen Vollstreckung.
Knapp zwei Jahrzehnte Erfahrung in der Vertretung vor Gerichten — mit Schwerpunkt auf Lauterkeits-, Urheber- und Markenrecht sowie allgemeinem Zivilrecht. Von der Klage samt Antrag auf Erlassung einer Einstweiligen Verfügung bei den Handelsgerichten bis zur Vertretung bei den Oberlandesgerichten, beim Obersten Gerichtshof und auch beim Europäischen Gerichtshof: Erfahrung, Fachwissen und Durchsetzungskraft.
Schneller Schutz bei drohendem Schaden — ob bei Markenverletzung, unlauterer Werbung oder Urheberrechtsverletzung. Vom Antrag auf Erlassung einer Einstweiligen Verfügung bis zur gerichtlichen Vollstreckung.
Verfahren nach UWG und MSchG — Unterlassung, Beseitigung, Schadenersatz, Urteilsveröffentlichung. Hauptverfahren am Handelsgericht (Wien), Berufungen am Oberlandesgericht und höchstgerichtliche Klärungen.
Klagen wegen Verletzung Ihrer urheberrechtlichen Verwertungsrechte und/oder Ihrer Urheberpersönlichkeitsrechte — Unterlassung, Beseitigung und Schadenersatz. Begleitung von Klägern wie Beklagten, mit präziser Beweisführung.
Vertragsstreitigkeiten, Schadenersatz, Eigentums- und Forderungsklagen — für Unternehmer wie Private vor Gerichten in ganz Österreich.
Wer Sie führt, kennt Ihren Fall vom ersten Brief bis zur letzten Verhandlung.
Werktags reagieren wir innerhalb 24 Stunden. Bei knappen Fristen oder besonderer Dringlichkeit rufen Sie bitte direkt an.