Amtshaftungsansprüche prüfen und durchsetzen
Wenn Organe von Bund, Ländern, Gemeinden oder anderen Rechtsträgern in Vollziehung der Gesetze rechtswidrig und schuldhaft Schäden verursachen, haftet der Rechtsträger nach dem Amtshaftungsgesetz. Wir prüfen Ihren Anspruch fundiert, führen das Aufforderungsverfahren nach § 8 AHG und setzen berechtigte Ansprüche im Amtshaftungsprozess durch — bis zum Obersten Gerichtshof.