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Dr. Bernhard Tonninger
Wien · Gründungspartner seit 2005

Dr. Bernhard Tonninger

Gründungspartner

Geistiges Eigentum, Wettbewerb und alles, was dazwischen liegt. Immer wirtschaftlich und strategisch gedacht.

Wie er ist und wie er arbeitet.

Bernhard Tonninger, geboren in Bad Aussee, gründete die Kanzlei 2005 in Wien und prägt seither ihren inhaltlichen Schwerpunkt im gewerblichen Rechtsschutz. Studiert hat er an der Universität Graz und mit einem Forschungsaufenthalt an der Cornell Law School (USA), promoviert wurde er 1998. Seine Anwaltsausbildung absolvierte er bei Schönherr Rechtsanwälte, mit Stationen in Ljubljana und Zagreb.

Im Tagesgeschäft konzentriert er sich auf Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrecht (UWG); sein Beratungsansatz reicht über den gewerblichen Rechtsschutz hinaus, weil es ihm Freude macht, strategisch mit Mandanten mitzudenken und bei der unternehmerischen Gestaltung zu unterstützen. An Gerichtsverfahren im gewerblichen Rechtsschutz findet er spannend, dass hier die optimale anwaltliche Vertretung (vor dem Handelsgericht Wien und den Landesgerichten in Österreich, aber auch im Rechtsmittelverfahren vor den Oberlandesgerichten und dem Obersten Gerichtshof) den entscheidenden Unterschied machen kann.

Ursprünglich aus dem UWG hat sich eine Spezialnische ergeben: die Buchpreisbindung, die Bernhard Tonninger über die letzten zwei Jahrzehnte entscheidend mitgeprägt hat. Als vom Fachverband der Buch- und Medienwirtschaft der WKO eingesetzter „Buchpreisbindungstreuhänder“ ist er nicht nur zentrale Anlaufstelle für Buchpreisbindungsfragen, er ist Autor des einzigen einschlägigen Kommentars zum BPrBG 2023 und war in den letzten zwei Jahrzehnten an allen wesentlichen Gerichtsverfahren zu diesem Thema in Österreich beteiligt, die ihn nach zwei Vorlagen vom OGH aktuell wieder zum Europäischen Gerichtshof geführt haben.

Wissenschaftlich begleitet er das Fachgebiet seit über zwei Jahrzehnten: als Mitautor der Manz-Großkommentare urheber.recht und marken.schutz und mit laufenden Entscheidungsbesprechungen zur OGH-Judikatur — insbesondere im UWG-Bereich — in der Fachzeitschrift ecolex, bei der er auch seit zwei Jahrzehnten ständiger Mitarbeiter ist.

Seine Beratung ist nicht akademisch, sondern verfolgt einen wirtschaftlichen Ansatz gepaart mit außergewöhnlicher strategischer Kompetenz: Wie lässt sich eine Markenstrategie bestmöglich auf das Geschäftsmodell und die wirtschaftlichen Möglichkeiten zuschneiden? Welche Eskalationsstufe macht Sinn und ist verhältnismäßig? Gibt es durch gerichtliche Schritte die Möglichkeit, die Verhandlungsposition zu verbessern?

Beratungsfelder im Überblick.

Ein Klick auf einen Themenbereich führt — wo verfügbar — direkt zur Detailseite mit Leistungen und typischen Fragestellungen.

Ausbildung & berufliche Stationen.

Ausbildung

  • 1995 Universitäten Graz und Bochum (BRD) — Mag. iur.
  • 1998 Universität Graz und Cornell Law School (USA) — Dr. iur.

Berufliche Stationen

  • 1999–2003 Rechtsanwaltsanwärter, Schönherr Rechtsanwälte (2002–2003 Ljubljana und Zagreb)
  • 2003–2005 Rechtsanwalt in Wien
  • seit 2005 Rechtsanwalt und Gründungspartner, Tonninger Schermaier & Partner

Sprachen

Deutsch · Englisch

Mitgliedschaften

  • Österreichische Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (ÖV)
  • AIPPI — Internationale Vereinigung für Geistiges Eigentum
  • LIDC — Internationale Liga für Wettbewerbsrecht
  • GRUR — Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht
  • IT-LAW.AT — Wissenschaftliche Interessensgemeinschaft für Informationsrecht

Wissenschaftliche Arbeiten — Auswahl.

Mitautor von zwei Großkommentaren bei Manz und seit 2001 laufende Anmerkungen zur OGH-Judikatur in ecolex und ÖBl.

  • urheber.recht — Systematischer Kommentar zum UrhG (3. Aufl.)

    Manz (Hrsg. Handig/Hofmarcher/Kucsko) Mitautor: §§ 3, 73–75, 85, 90 UrhG
    2023
  • marken.schutz — Systematischer Kommentar zum MSchG (3. Aufl.)

    Manz (Hrsg. Kucsko/Schumacher) Mitautor: § 55 Rz 21–48 und Rz 71–89; § 59 MSchG
    2020
  • Buchpreisbindung in Österreich — Praxiskommentar zum BPrBG 2023 (3. Aufl.)

    Manz Alleinautor; einziger einschlägiger Kommentar zum BPrBG 2023
    2023
  • Verbandsklage zu Erhöhungsschreiben — Fitness-Studio

    ecolex Anmerkung zu OGH 9 Ob 43/25a
    2026
  • Taxi vs Uber: Grenzen des Anscheinsbeweises

    ecolex Anmerkung zu OGH 4 Ob 18/25p — UBER III
    2025

Vollständige Publikationsliste der Kanzlei

Erstgespräch mit Bernhard Tonninger.

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