Der Nationalrat hat am 7. Juli 2026 die UWG-Novelle beschlossen, mit der Österreich die EU-Richtlinie 2024/825 („EmpCo” — Empowering Consumers for the Green Transition) umsetzt. Damit steht fest: Ab dem 27. September 2026 gelten in Österreich deutlich strengere Regeln für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen in der Werbung.
Was ab 27. September 2026 gilt
Die Novelle erweitert die „schwarze Liste” der jedenfalls unlauteren Geschäftspraktiken im UWG. Die wichtigsten Punkte:
- Generische Umweltaussagen wie „klimaneutral”, „umweltfreundlich”, „grün” oder „nachhaltig” sind ohne nachgewiesene hervorragende Umweltleistung unzulässig.
- Nachhaltigkeitslabels dürfen nur noch verwendet werden, wenn sie auf einem Zertifizierungssystem beruhen oder behördlich verliehen wurden — selbst erfundene Siegel sind tabu.
- Zukunftsversprechen („klimaneutral bis 2030”) brauchen einen detaillierten, öffentlich zugänglichen Umsetzungsplan mit unabhängiger Überprüfung.
- Werbung mit Selbstverständlichkeiten — gesetzliche Mindeststandards als besondere Leistung zu verkaufen — ist verboten.
- Neue Informationspflichten zu Lebensdauer, Software-Updates und Reparierbarkeit von Produkten.
Für Waren, die vor dem 27. September 2026 in Verkehr gebracht wurden, gilt eine dreijährige Schonfrist bei den neuen Umweltaussagen-Tatbeständen. Für alles, was danach auf den Markt kommt, greifen die neuen Regeln sofort.
Was das praktisch bedeutet
Verstöße sind ab dem Stichtag mit den scharfen Instrumenten des Lauterkeitsrechts durchsetzbar — Unterlassung, Beseitigung, einstweilige Verfügung — und zwar durch Mitbewerber ebenso wie durch klageberechtigte Verbände. Wer heute noch mit „klimaneutral” oder einem hauseigenen Öko-Siegel wirbt, sollte Werbemittel, Verpackungen, Website und Produktkommunikation jetzt prüfen: Nach unserer Erfahrung dauert die Umstellung (Belege sammeln, Aussagen präzisieren oder streichen, Labels ersetzen) deutlich länger als eine Sommerpause.
Alle Details zu den einzelnen Tatbeständen, Beispielen und der Schonfrist-Regelung finden Sie in unserem ausführlichen Beitrag: EmpCo-Richtlinie: Was sich 2026 für Nachhaltigkeitswerbung ändert.
Wenn Sie eine Abmahnung wegen einer Umweltaussage erhalten haben oder Ihre Kommunikation vorab absichern wollen: Wettbewerbsrechts-Abmahnung — so reagieren Sie richtig.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar.