10. Sep 2020 / Publikationen
Entgeltliche Hervorhebung in einem Verzeichnis von Psychotherapeuten
Dr. Bernhard Tonninger hat in der im Juli 2020 erschienenen Ausgabe der Fachzeitschrift “Österreichische Blätter für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht” (ÖBl) eine Entscheidungsanmerkung zum Urteil des OGH zu 4 Ob 84/19k mit dem Titel “Entgeltliche Hervorhebung in einem Verzeichnis von Psychotherapeuten” verfasst.
Der OGH hat sich in dieser Entscheidung erstmals dazu geäußert, ob Unternehmen Verstöße ihrer Mitbewerber gegen die Vorgaben der DSGVO im Wege des UWG (als Lauterkeitsverstoß infolge Rechtsbruchs) geltend machen können.
Auch wenn der OGH den gegenständlichen Sachverhalt im Ergebnis nach Ansicht von Dr. Tonninger richtig entschieden hat, bezweifelt er in seiner Entscheidungsanmerkung, ob der vom OGH in diesem Zusammenhang aufgestellte Rechtssatz, dass sich auf den Rechtsbruchtatbestand nur jemand berufen kann, der von einer Datenschutzverletzung persönlich betroffen ist, in dieser Allgemeinheit wirklich richtig ist.
Die Entscheidungsanmerkung können Sie hier nachlesen.
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