„Letzte Mahnung: Urheberrechtsverletzung — zahlen Sie € 450, sonst Klage”: E-Mails wie diese landen täglich in österreichischen Postfächern. Ein Teil davon ist schlichter Betrug — Massenmails, die auf Angst und schnelle Überweisung setzen. Ein anderer Teil ist echt. Reagiert man darauf nicht oder falsch, kann das sehr teuer werden — bis hin zu Klagen mit Streitwerten von regelmäßig € 57.000,-. Die gute Nachricht: Mit wenigen Prüfschritten lassen sich die beiden Fälle fast immer auseinanderhalten.

Die Checkliste: typische Merkmale einer Fake-Abmahnung

  • Kein konkreter Vorwurf: Es fehlt, welches Werk (Foto, Song, Film), wo (URL, Plattform, Datum) und wessen Rechte verletzt worden sein sollen. Echte Abmahner dokumentieren das präzise — sonst wäre die Forderung nicht durchsetzbar. Vorsicht: Dass „nur” Geld gefordert wird, ist für sich kein Fake-Indiz — auch echte Absender verlangen bei Lizenznachforderungen primär Zahlung. Entscheidend ist, ob die Forderung konkret begründet ist.
  • Zahlungsweg und Frist: Auslandskonto (häufig Baltikum oder Asien), Kryptowährung, Gutscheinkarten, Fristen von 24–48 Stunden mit Drohkulisse („Hausdurchsuchung”, „Haftbefehl”). Seriöse Kanzleien arbeiten so nicht.
  • Absender nicht prüfbar: Die angebliche Kanzlei findet sich nicht im offiziellen Anwaltsverzeichnis (rechtsanwaelte.at für Österreich, das amtliche Pendant für Deutschland) — oder der Name existiert, aber die Absender-Domain der E-Mail weicht von der echten Kanzlei-Website ab.
  • Anhang statt Anlage: ZIP-Dateien oder ausführbare Anhänge haben in einer Abmahnung nichts verloren — hier droht Schadsoftware. Nicht öffnen.
  • Massenmail-Merkmale: Keine persönliche Anrede, kein Aktenzeichen, keine Vollmacht des angeblichen Rechteinhabers.

Wichtig: Kein einzelnes Merkmal beweist etwas — auch echte Abmahnungen kommen per E-Mail, und auch Betrüger fälschen Aktenzeichen. Es zählt das Gesamtbild.

Und die Fälschungen werden besser: Professionell gestaltete Fake-Abmahnungen mit echten Kanzleinamen, plausiblen Aktenzeichen und fehlerfreiem Deutsch sind keine Seltenheit mehr. Wer nicht täglich mit Abmahnungen zu tun hat, kann echt und falsch oft nicht mehr sicher unterscheiden. Wir helfen bei genau dieser Einordnung: Weil wir die laufenden Abmahnwellen und ihre Absender aus der täglichen Praxis kennen, genügt uns meist ein kurzer Blick auf das Schreiben — rufen Sie im Zweifel an, bevor Sie reagieren.

Diese Absender sind aus unserer Praxis als echt bekannt

Eine Reihe von Abmahnwellen beschäftigt uns laufend — wer Post von diesen Absendern bekommt, sollte den Vorwurf ernst nehmen und prüfen lassen, statt die Nachricht als Fake abzutun:

  • Musik auf Instagram, TikTok & Co: Abmahnungen wegen Musik in Social-Media-Videos, etwa im Auftrag von Rechteinhabern wie Soundguardian oder B1 Recordings — Details auf unserer Seite zur Musik-Abmahnung auf Social Media.
  • Foto- und Bildrechte (Agenturen und Dienste): Forderungen von Copytrack, Michael Bihlmayer, ChromOrange oder anderen Bildrechte-Vertretern, wenn Fotos ohne Lizenz auf Websites verwendet wurden — Überblick auf unserer Seite zur Foto-Abmahnung.
  • Einzelne Fotografen: Abmahnungen des Fotografen Harald Jahn wegen unterschiedlichster Bilder, vom Schnitzel-Foto bis zum klassischen Stockfoto, aber auch vergleichbare Abmahnungen anderer Rechteinhaber — dazu unsere eigene Übersicht.
  • Deutsche Kanzleien: Auch Schreiben deutscher Kanzleien (etwa IPPC Law zu Instagram-Musik) erreichen regelmäßig österreichische Empfänger — grenzüberschreitend, aber deshalb keinesfalls unbeachtlich.

Diese Abmahnungen sind in aller Regel echt — was nicht heißt, dass die geforderten Beträge berechtigt sind; sie sind vielfach überzogen. Gerade hier gilt: nicht ungeprüft zahlen oder unterschreiben — es zählt die richtige Strategie. Für unsere Mandanten formulieren wir dabei regelmäßig eine eigene, modifizierte Unterlassungserklärung statt der vorformulierten.

Fake erkannt: so reagieren Sie richtig

Bei offensichtlichen Fakes gilt: Nicht zahlen, nicht antworten, keine Anhänge öffnen. Bewahren Sie die E-Mail auf und erstatten Sie bei Bedarf Anzeige. Eine Antwort — auch eine empörte — bestätigt den Absendern nur, dass Ihre Adresse gelesen wird, und führt zu weiteren Mails.

Echt oder unklar: jetzt zählt die Frist

Bei einer echten Abmahnung läuft ab Zustellung eine Frist — und die falsche Reaktion (vorschnelle Zahlung, ungeprüfte Unterlassungserklärung, Ignorieren) ist fast immer die teuerste. Wer eine echte Abmahnung ignoriert, riskiert die Unterlassungsklage — und damit die eingangs erwähnten Streitwerte. Die beigefügten Unterlassungserklärungen sind regelmäßig weiter gefasst, als es die Rechtslage verlangt, und binden über Jahrzehnte. Lassen Sie Forderung, Frist und Erklärung anwaltlich prüfen — das ist in aller Regel deutlich günstiger als die ungeprüfte Zahlung.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar.